KANTIG
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Da kann ich nur ganz allgemein antworten:Ich frage mich eben, ob ein Straftäter grundsätzlich durch die Beichte sein schlechtes Gewissen erleichtern kann.
Die Frage nach dem "Gewissen" - Sühne mit/oder ohne Prävention - stellt sich für jeden Täter - mit und ohne Beichte: mit oder ohne Strafe Es gibt ja auch Gewissenslose und solche mit schlechtem Gewissen - hochtrabend (neutral) ausgedrückt: eine Frage der Wertverbundenheit.