AW: Feindbild-Korrektur angesagt ?
Doch besser keine Feindbild-Korrektur?
Mir scheint, wir diskutieren hier völlig an der Wirklichkeit vorbei.
Firmenmitarbeiter (egal in welchem Land) tragen eine ganz persönliche Verpflichtung ihrem Arbeitgeber gegenüber, keine ‚Betriebsgeheimnisse‘ nach außen dringen zu lassen, denn jeder Bericht in der Öffentlichkeit, und dazu zählt gerade eben auch ein ‚guter Sachverhalt‘ könnte schon im nächsten Augenblick ins Gegenteil einer ‚Lügenpropaganda‘ verkehrt werden.
Dass dies durch lancierte Berichterstattung ‚sehr einfach ist‘ damit hat schon *
bakunin* geprahlt, jede Wette einzugehen:
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Eines noch, ich gehe mit jedem hier eine Wette ein, dass ich ihm jede deutsch Grossstadt in einen einstündigen Film als als verdreckteste und hässlichste Slumgegend hinstellen kann.
Ich mache aber aus der selben Stadt einen Streifen, in dem sie die schönste Stadt der Welt ist.
vorsicht Leute, ich habe dies schon einmal gemacht und gewonnen.
Ach was, ich werde mir einfach etwas mehr Mühe geben, mich mit Dir gut zu stellen, dann gewinne ich auch
Zu den Beiträgen von
5Zeichen und
Neugier:
Wenn es in einer Demokratie ‚geheime Gruppen‘ nicht geben dürfte (nach Meinung von
5Zeichen) und Geheimdienste aufgelöst werden sollten, (nach Meinung von
Neugier) dann müsste sich in unserer weltweit vernetzen Informationsgesellschaft diese doch sehr einseitig weltfremd gar nicht durchzusetzende Forderung als völlig meschugge erweisen, wenn ich mir die Automatismen der auf dieser öffentlichen Erwartung aufbauenden Regelkreisfolgen im Einfluss auf Gesetzgebung, Strafverfolgung und Bildung neuer bürgernaher Institutionen von eigenständig agierenden '
Bürgerdirektinteressenverbänden' ( à la Revolution francais oder Bürgerkrieg Ukraine?) vor Augen führe!
Jeder Mensch benötigt den Schutz einer Gruppe in zwischenmenschlicher Kommunikation, sowohl im Privatbereich als auch im Geschäftsbereich. Der Verrat von Geheimnissen kann (bei Namensnennung) sehr teuer (und gefährlich) werden.
Man bedenke, dass ein Verbot ‚
geheimer Gruppen‘, als öffentliche Ansammlung von mehr als eine gesetzlich genau vorbestimmte Anzahl von Personen, die auf der Straße oder auf einem Platz ganz zufällig '
einfach nur so herumstehen,' schon sehr frühzeitig – ohne Nachweis - als im Anfangsverdacht gesetzwidrig definiert und verboten werden könnte!
Im Übrigen würde dadurch meines Erachtens das Problem der
Korruption im Amt überhaupt nicht gelöst, solange das politische Beamtentum über die Benennung und Beförderung von Richtern (in Parteigremien) zu beschließen sich selbst eingesetzt hat und desweiteren die Spendengesetze in Deutschland – auch
im Jahre 16 nach Kohl (
Kohl saß übrigens noch für weitere 4 Jahre für die CDU im Bundestag als rechtlich geschützter Abgeordneter vor der von ihm als Ehrenmann unbeirrbar bis heute geheim gehaltenen Großspendern)
All dies macht es juristisch so schwierig, weil jedes für Deutschland geforderte
Anti-Korruptionsgesetz die Amtsuntreue einbeziehen müsste, deren Tatbestand
im Versuchsstadium aber gar nicht strafrechtlich verfolgbar ist und deshalb jede
gemeinschaftlich versuchte Untreue (
zum Beispiel Steuerverschwendung) im Grundsatz weiterhin strafrei bleiben würde.
Auch im deutschen Spendengesetz ist es weder vorgesehen noch praktikabel formulierbar, zwischen erlaubten und unerlaubten Zuwendungen, zwischen
'guten und schlechten' Spenden zu unterscheiden oder es 'lernen' zu müssen, konkurierende Gesetzgebung in Zuständigkeitsfragen (Land-Bund-Gemeinde) einzubinden oder ausschließen zu "müssen", zum Beispiel um einen weit größeren Schaden abzuwenden
(der "deshalb" geheim gehalten werden muss, damit er nicht eintritt!)
Bernies Sage