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Die Würde des Menschen...

Ich wollte auf die Notfallsituation hinaus. Da kann ja auch nicht beraten werden, es muss sofort entschieden werden.
 
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Ich denke sie meint speziell die Notfallsituation.
Ein Mann läuft durch die Stadt( hat Patientenverfügung), hat einen Herzinfarkt, wird bewusstlos, stirbt während der Notarzt gerade bei ihm ist.
Möchte nicht wieder belebt werden, aber der Notarzt tut es doch, weil er nichts von der Patientenverfügung weiß.
Und selbst wenn er es wüsste, weil eine Begleitperson es ihm sagt, wird er wieder beleben, weil er nicht abgesichert ist.
Und dann- auch wenn er die Patientenverfügung in der Hand hat, kann ihm niemand etwas anhaben, wenn er trotzdem handelt. Das ist dann auch eine Frage seines persönlichen Gewissens und seiner Einschätzung(was den Erfolg seiner Behandlung angeht). Man kann niemanden zwingen, jemanden sterben zu lassen.
Außerdem kann er jederzeit sagen, der Patient hätte ihm ( vor Bewusstlosigkeit)signalisiert, dass er leben möchte.
Im Krankenhaus jedoch, wenn klar ist, dass jemand schwerst krank ist, handelt man mehr nach Patientenwillen- um unötiges Leiden zu verhindern.
Soraya hat explizit die Gerätemedizin erwähnt. Es ist natürlich nicht einem Notarzt zuzumuten, auf Wiederbelebungsmaßnahmen zu verzichten, weil der Sterbende eine Patientenverfügung in seiner Tasche hat. Mal ganz davon abgesehen, dass man es als aktive Sterbehilfe auslegen könnte und sie ist strafbar. Es geht um das Vorgehen in den Krankenhäusern und wie sie ihre teure, hochtechnisierte Gerätschaft rentabel einzusetzen versuchen.
Anders ist es, wenn ein Notarzt Wiederbelebungsmaßnahmen nach einem Selbstmordversuch einsetzt. In diesem Fall ist der Wunsch des Patienten zu sterben eindeutig. Da möchte ich nicht in der Haut des Notarztes stecken, obwohl ich mir sicher bin, dass ich in seiner Situation auch so handeln würde, denn auch ein Selbstmordversuch ist oft nicht mehr als ein Hilferuf.

Bei der Gelegenheit eine kleine Anekdote: ein Bekannter von mir wurde von seiner Frau verlassen und es wollte sich daraufhin umbringen. Er hat versucht sich an der Kleiderstange seines Kleiderschranks zu erhängen und dabei ist der Kleiderschrank umgefallen und es hätte ihn beinahe erschlagen. Anschließend kam er für einige Wochen in die Psychiatrische, aber ich habe nicht herausgefunden, ob wegen des Selbstmordversuchs oder wegen der Art des Selbstmordversuchs.:D
 
Ich wollte auf die Notfallsituation hinaus. Da kann ja auch nicht beraten werden, es muss sofort entschieden werden.
Das Leben zu erhalten steht wohl im Vordergrund eines Helfers,nur wenn irgendwann der Satz fällt:Er ist erlöst,dann hätte er auch früher sterben können!
Wenn man nicht mehr für das Leben ist,wird der Mensch zu was?
Eine Last,oder irre ich mich,da die Geduld des Menschen ja begrenzt ist:dontknow:
 
Interessant wäre dabei zu wissen, wer sich durchgesetzt hat: die Kirchen oder die Gesundheitsindustrie oder beide.

Die Kirchen/Religionen haben diesbezüglich keine Macht. Selbst wenn ein Angehöriger der Zeugen Jehovas aus Glaubensgründen, Bluttransfusionen ablehnt und nicht wünscht, werden sie angewandt/vorgenommen, weil die staatlichen Gesetzt vorrangig sind und man sich in einem solchen Fall nicht (mehr) auf die Religionsfreiheit berufen kann. Es ist ja bekannt, dass die Kliniken dringend Geld brauchen, weil das Gesundheitssystem nicht so funktioniert, wie es sollte.

Ich vertraue weder den Einen noch den Anderen. Ich möchte über mein Leben selbst bestimmen dürfen, auch über seine Beendigung. So verstehe ich Art. 1 des Grundgesetzes.

Ja, das mit dem Vertrauen ist so eine Sache, auf die man sich nicht verlassen kann und wie ich am Anfang dieses Beitrags vermutet habe, gilt auch der Art. 1 des Grundgesetzes, nur solange, bis ein anderes Gesetzt greift und ihn außer Kraft setzt.
 
Ich meine: Mit dem Zeitpunkt der Kenntisnahme der Verfügung tritt sie in Kraft.
Ob ich verfüge: Bei einem Unfall dieser oder jener Art will ich sofort keine Hilfe, ist inhaltlich gleich, wie wenn ich sage: Nach 10 Tagen will ich keine Hilfe mehr.

Nein, so ist es leider nicht, weil die Ärzte verpflichtet sind, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und die stehen über dem, was ein Mensch in einer PV bestimmt hat. Daher nehme ich inzwischen an, dass eine PV nur für den schweren Krankheitsfall sinnvoll und gültig ist, wie ^gaia^ es beschrieben hat.
 
Nein, so ist es leider nicht, weil die Ärzte verpflichtet sind, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und die stehen über dem, was ein Mensch in einer PV bestimmt hat
Dem steht gegenüber, daß Ärzte bei der Abfassung von PV mitwirken bzw. mitwirken müssen.
 
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Wenn nach ärztliche Beratung der Unfall (mit entsprechender Beschreibung des Inhaltes) in der Patientenverfügung steht, gilt die PV.
Ich nehme auch an, daß in solchen Fällen nicht ein Arzt allein und ohne qualifizierte Angehörige entscheidet.

Bei der Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen, werden die Angehörigen zwar mit einbezogen, aber das Vorgehen richtet sich immer nach den gesetzlichen Vorschriften, die an erster Stelle stehen.
 
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