^gaia^
Well-Known Member
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Bei uns heißt das was bei euch Verfassung heißt, Gundgesetzt. Eben wegen der Entstehungsgeschichte, wesegen auch die ersten Artikel ihre Bedeutungshoheit haben.Versuche einen Einstieg:
1) In Österreich gibt es keine so klare Trennung zwischen Grundrechten und Verfassungsbestimmungen.
2) Die (vielleicht pathetische Formulierung) des Grundrechtes auf Menschenwürde definiert sich (wie alle Grund- und Freiheitsrechte) nicht am Mensch als Person an sich, sondern als Schutzbestimmungen für den Menschen vor der "Organisation" Staat: Da wird festgelegt, was der Staat kann und darf bzw. wie Menschen im Rahmen der Grundrechte zu leben haben.
Persönlich finde ich das auch sehr schön. Mit demr ersten Artikel stehen andere in Verbindung, die Gleichberechtigung zB, denn wenn man nicht gleichberechtigt leben kann, ist das "würdelos".
Da knte man jetzt üübelegen inwifern man da die würde eines Menschen verletzen kann und somit gegen den ersten un wichtigsten Artikel verstößt.
Anders beispiel:di Meinungsfreiheit, die ja in Deutschland, die Holocausleugnung nicht mit einschließt. Daher sind Foren auch strenger moeriert, bzw haben wir aucch das Kopie- Recht, bei Bilden zB.
Was ich ja gerne von Soraya gelesen hätte wäre, worauf sie auf sowas hinaus möchte oder die Frage warum nun Tiere nicht mit inbegriffen sind.
Im Prinzip also genau ander herum. Nicht die Aufgabe des Staates ist.....sondern darf nicht.Die (vielleicht pathetische Formulierung) des Grundrechtes auf Menschenwürde definiert sich (wie alle Grund- und Freiheitsrechte) nicht am Mensch als Person an sich, sondern als Schutzbestimmungen für den Menschen vor der "Organisation" Staat: Da wird festgelegt, was der Staat kann und darf bzw. wie Menschen im Rahmen der Grundrechte zu leben haben.
Ob das einen Unterschied macht?