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Die Würde des Menschen...

Versuche einen Einstieg:
1) In Österreich gibt es keine so klare Trennung zwischen Grundrechten und Verfassungsbestimmungen.
2) Die (vielleicht pathetische Formulierung) des Grundrechtes auf Menschenwürde definiert sich (wie alle Grund- und Freiheitsrechte) nicht am Mensch als Person an sich, sondern als Schutzbestimmungen für den Menschen vor der "Organisation" Staat: Da wird festgelegt, was der Staat kann und darf bzw. wie Menschen im Rahmen der Grundrechte zu leben haben.
Bei uns heißt das was bei euch Verfassung heißt, Gundgesetzt. Eben wegen der Entstehungsgeschichte, wesegen auch die ersten Artikel ihre Bedeutungshoheit haben.
Persönlich finde ich das auch sehr schön. Mit demr ersten Artikel stehen andere in Verbindung, die Gleichberechtigung zB, denn wenn man nicht gleichberechtigt leben kann, ist das "würdelos".
Da knte man jetzt üübelegen inwifern man da die würde eines Menschen verletzen kann und somit gegen den ersten un wichtigsten Artikel verstößt.
Anders beispiel:di Meinungsfreiheit, die ja in Deutschland, die Holocausleugnung nicht mit einschließt. Daher sind Foren auch strenger moeriert, bzw haben wir aucch das Kopie- Recht, bei Bilden zB.
Was ich ja gerne von Soraya gelesen hätte wäre, worauf sie auf sowas hinaus möchte oder die Frage warum nun Tiere nicht mit inbegriffen sind.
Die (vielleicht pathetische Formulierung) des Grundrechtes auf Menschenwürde definiert sich (wie alle Grund- und Freiheitsrechte) nicht am Mensch als Person an sich, sondern als Schutzbestimmungen für den Menschen vor der "Organisation" Staat: Da wird festgelegt, was der Staat kann und darf bzw. wie Menschen im Rahmen der Grundrechte zu leben haben.
Im Prinzip also genau ander herum. Nicht die Aufgabe des Staates ist.....sondern darf nicht.
Ob das einen Unterschied macht?
 
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Bei uns heißt das was bei euch Verfassung heißt, Gundgesetzt
Nur nebenbei: In Österreich ist alles Verfassung, was mit 2/3 Mehrheit beschlossen ist - eine Folge des Mißtrauens, Schutz vor Änderung gegenüber dem Regierungspartner.
Im Prinzip also genau ander herum. Nicht die Aufgabe des Staates ist.....sondern darf nicht.
Ob das einen Unterschied macht?
Das macht insofern einen Unterschied, wie man die Rechtsordnung betrachtet: aus naturrechtlicher (der Mensch hat angeborene Rechte) oder positivistischer Sicht (Österreich folgt diesem Grundsatz).
 
Nur nebenbei: In Österreich ist alles Verfassung, was mit 2/3 Mehrheit beschlossen ist - eine Folge des Mißtrauens, Schutz vor Änderung gegenüber dem Regierungspartner.

Das macht insofern einen Unterschied, wie man die Rechtsordnung betrachtet: aus naturrechtlicher (der Mensch hat angeborene Rechte) oder positivistischer Sicht (Österreich folgt diesem Grundsatz).
Und ändern könnte man jeden Artikel, bei entsprechender Mehrheit? Wie meinst Du das mit der positivischen Sicht?

Was die angeborenen Rechte angeht, so hat ja auch ein Ungeborenes Rechte, wenn auch nicht sehr viele. Und als Bürger hier hat man nicht nur Recht, sondern auch Pflichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre wunderbar, wenn es diese Würde wirklich gäbe und sie tatsächlich unantastbar wäre, aber aus aktuellem Anlass, zweifel ich daran, ob dieses tolle Grundgesetzt wirklich Gültigkeit hat.

Hätte es keine Gültigkeit, dann würde unsere Regierung einfach ihre politischen Gegner umbringen (wie Putin das macht), oder Menschen ohne Gerichtsverfahren einsperren, wie das in totalitären Regimes (Erdogan-Türkei z.B.) so üblich ist, usw.
 
Welche Werte gibts denn sonst noch?

Eine der Würden der Tiere ist ihre Freiheit und für einen Vogel ist es garantiert unwürdig, wenn er in einen kleinen Käfig eingesperrt wird.

Also sprechen gehört hab ich noch nie eine Katze.

Sie haben natürlich ihre eigene Sprache, können sich aber auch sehr gut mit Menschen verständigen und es ist gar nicht schwer, zu verstehen, was sie meinen. ;)

Die Idee muss ich erst noch ausarbeiten aber ich bin fest überzeugt, ich schaffe das:

Der Egoismus ist ein notwendiges Ding, das sich zu Gute macht, allein produktiver zu sein. Allein kann man aber nur dann auch überleben, wenn man vorsichtig mit Ressourcen und Zeit umgeht. --> Bescheidenheit. Natürlich, um die Balance zu halten muss man wiederum nicht zu sehr schonend arbeiten, da das wiederum dem Egoismus zur Last fallen würde.

Sowas in der Art plane ich.

Nun, schon der Ansatz klingt für mich nach einer Illusion, denn kaum ein Mensch wird alleine überleben können, wenn er nicht gerade auf einer einsamen Insel mit genügend Trinkwasser und Lebensmitteln gestrandet und in der Lage ist, dort selbstständig zu überleben.

Bescheidenheit bedeutet, sich selbst zurückzustellen und Egoismus setzt voraus, dass man sich selbst an erste Stelle setzt. Beides zu vereinen ist m.E. absolut unlogisch und praktisch nicht umsetzbar.
 
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Naja, das ist die Geschichte des Grundgesetzes.
Klar hat der Gültigkeit. Inwiefern sollte er durch andere Gesetze außer Kraft gesetzt werden? Hast Du da Beispiele?

Ja, einige. Die folgenden Artikel des Grundgesetzes, werden durch eine Bedingung eingeschränkt, durch die ihre Gültigkeit außer Kraft gesetzt werden (kann).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 12

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Besonders deutlich wird die Logik der Gesetze durch den folgenden Paragraphen aus dem BGB.

§ 134 Gesetzliches Verbot

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
 
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