KANTIG
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dialektische Vernünftelei.Es hat in der Tat noch nie als Milderungsgrund gegolten, das ein Mörder auf die Tatsache hingewiesen hat, das es auch noch andere Mörder gibt,
Und wenn gegen den Mörder X wegen Mordes an Herrn Y verhandelt wird, kann er auch nicht verlangen das in der gleichen Verhandlung der Mord von Herrn A an Frau B abgehandelt wird.