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Definitionsversuch: Wer trägt eine Schuld?

Defqon

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5. August 2023
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444
Ich behaupte: Schuldig ist, wer die Verpflichtungen gegenüber seiner höheren Gewalt nicht nachgegangen ist. Daraus folgt, dass man durch die Allmacht auch Unschuldig sein müsste, da keine höhere Gewalt ihm eine Schuld zuweisen kann. Zieht man im Betracht, dass viele dem Gott eine Schuld zuweisen, scheint diese Definition wohl unpassend zu sein. Wird denn derjenige für Schuldig gesprochen, wer gegen die eine oder der allgemeine Moralvorstellung handelt, obwohl sie in keinem Gesetz der Obrigkeiten verankert ist? Dann wäre der Schuldig, der allein nur Schlechtes zu verantworten hat. Aber das Schlechte liegt auf Grund der ewigen Konsequenz im Auge des Betrachters und wird angesichts der Machtlosigkeit auch mit keiner Strafe geahndet, was die Definition der Schuld nicht gerecht wird. Aus diesem Grund, bleibe ich vorerst bei meiner Behauptung und der Schlussfolgerung dass kein Allmächtiger einer Schuld zugewiesen werden könne. Gerne interessiere ich mich für eure Kritik und die Definitionsversuche über die Schuld
 
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Wie definiert man Verpflichtung und Verantwortung gegenüber 'einer und seiner' streng differenzierbaren höheren Gewalt?
Ich behaupte: Schuldig ist, wer die Verpflichtungen gegenüber seiner höheren Gewalt nicht nachgegangen ist. Daraus folgt, dass man durch die Allmacht auch Unschuldig sein müsste, da keine höhere Gewalt ihm eine Schuld zuweisen kann. Zieht man im Betracht, dass viele dem Gott eine Schuld zuweisen, scheint diese Definition wohl unpassend zu sein. Wird denn derjenige für Schuldig gesprochen, wer gegen die eine oder der allgemeine Moralvorstellung handelt, obwohl sie in keinem Gesetz der Obrigkeiten verankert ist? Dann wäre der Schuldig, der allein nur Schlechtes zu verantworten hat. Aber das Schlechte liegt auf Grund der ewigen Konsequenz im Auge des Betrachters und wird angesichts der Machtlosigkeit auch mit keiner Strafe geahndet, was die Definition der Schuld nicht gerecht wird. Aus diesem Grund, bleibe ich vorerst bei meiner Behauptung und der Schlussfolgerung dass kein Allmächtiger einer Schuld zugewiesen werden könne. Gerne interessiere ich mich für eure Kritik und die Definitionsversuche über die Schuld
Ich behaupte nicht, sondern ich stelle ganz lapidar und einprägsam inmitten der Wertefreiheit einer jeden Wertegemeinschaft fest:

>> " Schuld ist Kult - und die fehlende Schuld bedarf im Zweifel eines juristischen Vorranges über die zweifelsfrei unfehlbare Geduld," <<

Bernies Sage (als Institutsträger) und Bernhard Layer (als Träger höchst persönlicher Rechte)

Genau was ich zeigen wollte: das Verantwortung nicht mit dem Willen zusammen hängt.
Verantwortung bedarf einer (neuronalen) Spiegelreflektion in einer noch unverstandenen VER-ANTI-WORTUNG.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wer trägt eine Schuld?​

Um eine Schuld zu tragen, braucht der Mensch zunächst die körperlichen Voraussetzungen.
Wer offensichtlich einen schwächlichen Eindruck macht, ist zum Tragen einer Schuld völlig ungeeignet. Wird ihm dennoch eine Schuld aufgebürdet, macht ihn das umgehend zum Opfer und somit ist er bar jeder Schuld.
Das "unschuldige Gucken" allein ist auch kein Beweis für Redlichkeit.
Erinnert sei an das Rotkäppchen, welches man auch für unschuldig hielt, bis sich herausstellte, dass sie in einer Woche mehrere Wölfe vernascht hat.
LG * Helmfried
 
Ich behaupte: Schuldig ist, wer die Verpflichtungen gegenüber seiner höheren Gewalt nicht nachgegangen ist.
Um eine Schuld zu tragen, braucht der Mensch zunächst die körperlichen Voraussetzungen.
Das reicht aber meines Erachtens (noch) nicht aus. Diese körperlichen Voraussetzungen hatte auch der "Glöckner von Notre Dame".

Der Geist hat eine ganz besondere außergewöhnliche und naive Besonderheit, dass er - einem Feuersturm gleich- sogar als ausgeblasenen oder aufgeblasenen Unfug gelten kann, wenn man durch Verschiebung von Wahrnehmung von Zeit sich eine Fata Morgana als brennenden Buschbaum oder eine fließende Quelle vorzustellen vermag. Die Beurteilung solcher "fremden" Sachverhalte scheint nur für die Höhe eines Strafmaßes von Belang.
Wer frei ist und ohne Schuld, der werfe den ersten Stein - als Wüstling?
Wer frei ist und ohne Kult, der werfe den letzten Schein - als Günstling?
Bernies Sage
Der letzte Schein sieht einem inflationären Geldschein sehr ähnlich......
Ob es sich dabei um den Sonnenschein, den Geldschein, den Führerschein,
den Heiligenschein oder gar um ein scheinheiliges Wort handelt,
es wird das Scheinbare zum baren Schein,
sobald das Irreale das Irre zum Realen wandelt.

Und nun, so sprach das federleichte Huhn zum dominierenden Gockel:
Lasst uns einfach das Verantwortliche 'gemeinsam' tun, das reißt dann auch niemand vom Sockel!?
:verwirrt1
 
Zuletzt bearbeitet:
Schuld - Christen-Mensch Gauck und Pazifismus

Pazifist: Pazifist?

Pazifisten, die -angesichts der blutigen Fakten eines Angriffskrieges- über
(Waffen-) Verteidigung neu nachdenken, so der Christen-Mensch Gauck
wie er sich -gestern- selbst bezeichnet hat.

Joachim Gauck
also der selbsternannte Christenmensch, der noch immer nicht kapiert hat
WAS
einen Pazifisten wirklich auszeichnet! der es aber "dafür" wagt, die kritische
die humane Nachdenklichkeit einer Sahra Wagenknecht und der Linken
leichtfertig mit/als politisch in Wunschdenken unsympathisch befangene
Blindgänger abzuurteilen!


"Christen-Mensch"
 
Wie definiert man Verpflichtung und Verantwortung gegenüber 'einer und seiner' streng differenzierbaren höheren Gewalt?
Das auferlegte Gesetzt gibt vor, welche Freiheiten und Verpflichtungen man gegenüber die höhere Gewalt hat.

Verantwortlich ist jeder für den Zweck / Beweggrund / Motiv seiner Tat, unabhängig von der Machtstellung.
 
Das auferlegte Gesetzt gibt vor, welche Freiheiten und Verpflichtungen man gegenüber die höhere Gewalt hat.
Schon die Anzahl der möglicherweise für einen komplexen Sachverhalt zuständig zu erklären sein müssenden Gesetze könnte nicht nur die sehr am Ablauf auf Antrag spezialisierten Verwaltungen schnell überfordern, sondern auch die verschiedenen Wirtschaftsabteilungen und Zivilgerichte.
Verantwortlich ist jeder für den Zweck / Beweggrund / Motiv seiner Tat, unabhängig von der Machtstellung.
Im Prinzip stimme ich dabei gerne zu. Problematisch wird es, wenn das Motiv einer Unterlassung als Schweigen unter Berücksichtigung von differenzierten Datenschutzbestimmungen erforscht werden muss, weil nun einmal die "leichte" Fahrlässigkeit einer gemeinschaftlichen Tat zur Ausforschung und Anstiftung nicht erlaubt werden 'kann und darf', jedoch bei Vorliegen eines "schweren" Vergehens sogar notfalls ein "gemeinnütziger Verein" als Institution und nicht nur handelnde Personen verboten werden können, wie dieser Tage eine spektakuläre Spezialoperation medienwirksam aufgezeigt hat, sobald eine "größere" Gefahr für einen Rechtsstaat droht, dem mit anderen weniger einschneidenden Mitteln nicht mehr zumutbar und nicht mehr angemessen auf andere Weise abgeholfen werden konnte als durch das Ultima-Ratio-Prinzip, wobei der Gesetzgeber streng darauf achten muss, dass nur dasjenige Verhalten vorrangig unter Strafe gestellt werden sollte, welches einen schweren Angriff auf die Rechtsordnung darstellt.

Die geforderte "Unabhängigkeit von der Machtstellung" ist eben gerade dann nicht mehr allgemein zu gewährleisten, wenn offenbar "auch viel Spielgeld im großen politischen Spiel" ist, wobei nicht nur nationale, sondern eben auch internationale Interessen davon berührt sind, deren Folgewirkungen eben gerade nicht umfänglich im Voraus (national) dezidiert 'gesetzlich vorbestimmt' werden können,.....insbesondere in kritischen Kriegszeiten.

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Zuletzt bearbeitet:
Um eine Schuld zu tragen, braucht der Mensch zunächst die körperlichen Voraussetzungen.
Wer offensichtlich einen schwächlichen Eindruck macht, ist zum Tragen einer Schuld völlig ungeeignet.

Darüber könnte die höhere Gewalt hinwegsehen, wenn diese z.B die Volljährigkeit = Schuldfähigkeit auf den 12. Lebensalter herabstufen würde. In diesem Fall würde ein Vater seinem Sohn nicht einfach für Unschuldig erklären können wenn er mit 13 gegen das Gesetz vertoßen hat, denn die Strafe käme trotzdem, viel mehr würde er seinem Sohn so erziehen, dass er garnicht für Schuldig gesprochen werden kann. Obwohl ein Vater das Gesetz für schlecht empfindet, hat er letztendlich nicht zu entscheiden wer schuldig oder unschuldig ist, außer was zwischen seinen Kindern passiert.
 
Schuldig
mach sich jemand, der unwahre Tatsachen verbreitet - was mit einer Meinungsfreiheit absolut
nichts zu tun hat!

Beispiel:
Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck stellt nicht nur Sahra Wagenknecht auf dieselbe
Stufe der AfD, sondern behauptet noch dazu unverfroren, sie und ihre Partei BSW versuche nur
mit einem freundlichen Blick den Aggressor (Russland gemeint) diesen beeinflussen zu können!

Damit vollzieht diese Person einen persönlichen Angriff und so der Kriminologe und Strafrechtler
*Kai Ambos* "die Menschenwürde schränkt die Meinungsfreiheit ein" Sie Herr "Christen-Mensch"
Gauck!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Schon die Anzahl der möglicherweise für einen komplexen Sachverhalt zuständig zu erklären sein müssenden Gesetze könnte nicht nur die sehr am Ablauf auf Antrag spezialisierten Verwaltungen schnell überfordern, sondern auch die verschiedenen Wirtschaftsabteilungen und Zivilgerichte.
Gesetze müssen überhaupt garnicht jeden expliziten Sachverhalt ansprechen oder überaus Gerecht sein. z.B soll Innerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, egal wie eilig du es hast, wie leise du fahren kannst, wie leer die Straßen sind oder wie gut du fahren kannst. Nur der Einfachheitshalber gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für jeden gleich


Im Prinzip stimme ich dabei gerne zu. Problematisch wird es, wenn das Motiv einer Unterlassung als Schweigen unter Berücksichtigung von differenzierten Datenschutzbestimmungen erforscht werden muss, weil nun einmal die "leichte" Fahrlässigkeit einer gemeinschaftlichen Tat zur Ausforschung und Anstiftung nicht erlaubt werden 'kann und darf', jedoch bei Vorliegen eines "schweren" Vergehens sogar notfalls ein "gemeinnütziger Verein" als Institution und nicht nur handelnde Personen verboten werden können, wie dieser Tage eine spektakuläre Spezialoperation medienwirksam aufgezeigt hat, sobald eine "größere" Gefahr für einen Rechtsstaat droht, dem mit anderen weniger einschneidenden Mitteln nicht mehr zumutbar und nicht mehr angemessen auf andere Weise abgeholfen werden konnte als durch das Ultima-Ratio-Prinzip, wobei der Gesetzgeber streng darauf achten muss, dass nur dasjenige Verhalten vorrangig unter Strafe gestellt werden sollte, welches einen schweren Angriff auf die Rechtsordnung darstellt.
Wer eindeutig gegen die schriftlich nachweisbaren Datenschutzbestimmungen gehandelt haben soll, trägt eine Schuld gegenüber dem, zu der man sich verpflichtet hat, z.B der Arbeitgeber, der als Strafe die Kündigung androhen kann. Seiner höheren Gewalt wie die Landesregierung darf man jedoch die Daten diskret weiterreichen, wie z.B über Fälle von Steuerhinterzug. Denn die höhere Gewalt kann die Datenschutzbestimmungen der niederen Gewalt für ungültig erklären, hier trägt dann der Arbeitgeber eine Schuld, und nicht etwa sein Steuerberater der dem Finanzamt etwas mitgeteilt hatte. Hier gilt also das Prinzip die ich bereits angesprochen hatte
 
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