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Definitionsversuch: Wer trägt eine Schuld?

Schuldig
mach sich jemand, der unwahre Tatsachen verbreitet - was mit einer Meinungsfreiheit absolut
nichts zu tun hat!
Im Prinzip stimme ich dem zu.

Allerdings bedeutet dies nicht automatisch im Umkehrschluss, dass derjenige, der 'wahre Tatsachen' verbreitet, sich nicht ebenso schuldig machen 'könnte', nämlich gegenüber gewissen Vertragspartnern.

Gerade eben auch deshalb, weil dies ebenso 'Gesagte oder Geschriebene' mit Meinungsfreiheit dann absolut nichts mehr zu tun hat.

An die Stelle von Meinungsfreiheit tritt so automatisch die Eigenverantwortung, möglichst nicht "über das Ziel hinaus zu schießen".

Was ich mit einfachen Worten damit zum Ausdruck bringen will:

Auch wer 'wahre Tatsachen' verbreiten möchte, und dazu zähle ich die weitaus größte Anzahl von Journalisten in dem Medien selbstverständlich hinzu, der hat sehr wohl auch das 'Timing' einer geplanten Veröffentlichung in hoher Eigenverantwortung jeweils 'vorher' ebenso gewissenhaft zu prüfen.
 
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Gesetze müssen überhaupt garnicht jeden expliziten Sachverhalt ansprechen oder überaus Gerecht sein.
Das ist absolut richtig.
z.B soll Innerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, egal wie eilig du es hast, wie leise du fahren kannst, wie leer die Straßen sind oder wie gut du fahren kannst. Nur der Einfachheitshalber gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für jeden gleich
Auch diese Begründung ist im Prinzip richtig und erinnert mich an die typische Philosophen-Frage: "Rote Ampel in der Wüste".
Wer eindeutig gegen die schriftlich nachweisbaren Datenschutzbestimmungen gehandelt haben soll, trägt eine Schuld gegenüber dem, zu der man sich verpflichtet hat, z.B der Arbeitgeber, der als Strafe die Kündigung androhen kann.
Ein mächtiger Arbeitgeber kann sogar noch weit mehr.
Seiner höheren Gewalt wie die Landesregierung darf man jedoch die Daten diskret weiterreichen, wie z.B über Fälle von Steuerhinterzug.
Was 'man' an wen und mit welcher Begründung weiterreichen darf, dies unterliegt im Zweifel dem jeweils höheren Gesetz, also nicht unbedingt vorrangig dem Gesetz einer untergeordneten Landesregierung.
Denn die höhere Gewalt kann die Datenschutzbestimmungen der niederen Gewalt für ungültig erklären,
Ja, das kann sie und davon macht sie auch reichlich in Selbstjustiz Gebrauch. Verfassungsrechtlich hat die Angemessenheit aber Vorrang
hier trägt dann der Arbeitgeber eine Schuld,
Der Arbeitgeber urteilt aber nicht über sich selbst. Ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber ist im Zweifel sogar sein eigener Vollstrecker.
und nicht etwa sein Steuerberater der dem Finanzamt etwas mitgeteilt hatte.
Auch für 'falsche' Steuerberater gibt es eine Haftung, für den in der Regel der Auftraggeber haftet, der aber nicht über sich selbst richtet. Wie praktisch!
Hier gilt also das Prinzip die ich bereits angesprochen hatte
Ausnahmen von Prinzip bestätigen die Regel.

Im Klartext: Keine Verwaltungsbehörde darf ohne ausdrückliche Zustimmung das Gläubigerschutzprinzip leichtfertig durchbrechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck stellt nicht nur Sahra Wagenknecht auf dieselbe
Stufe der AfD, sondern behauptet noch dazu unverfroren, sie und ihre Partei BSW versuche nur
mit einem freundlichen Blick den Aggressor (Russland gemeint) diesen beeinflussen zu können!
....."So unrecht" hat er nicht... "guter Mann"!!.....

meint plotin
 
Plotin
Wodurch sich über Jahrhunderte lang Ihre sogenannten "guten Männer" mit ihren
"christlichen" Kreuzzügen und anderen Gräueltaten SCHULDIG gemacht haben, ist
bekannt - so wie heute auch andere religiöse Fundamentalisten oder PolitikerInnen!

Und dass Sie solchen Koryphäen zustimmen? war nicht nur zu erwarten - Sie zeichnen
sich ja auch wiederholt als Kriegstreiber aus, und egal ob zum Schlächter Netanjahu
oder zum Schlachtfeld in der Ukraine: Traurig - sehr sehr traurig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Darüber könnte die höhere Gewalt hinwegsehen, wenn diese z.B die Volljährigkeit = Schuldfähigkeit auf den 12. Lebensalter herabstufen würde.
Dein Kommentar macht mich nachdenklich.
Du beziehst Dich auf das, was ich weiter oben schrieb. Nur das war natürlich nicht ernst gemeint. Spätestens nach dem ich das Märchen "Rotkäppchen" ins Spiel bringe, dachte ich, es wäre also Scherz ersichtlich. Sorry :oops:
Helmfried
 
Ein mächtiger Arbeitgeber kann sogar noch weit mehr
Er kann alles was in seiner Freiheit auferlegt wurde (z.B auch keine Familieangehörige einstellen und andere Firmen warnen), oder was er vor seiner höheren Gewalt verstecken kann wie bei einer Mafia üblich sei.
Was 'man' an wen und mit welcher Begründung weiterreichen darf, dies unterliegt im Zweifel dem jeweils höheren Gesetz, also nicht unbedingt vorrangig dem Gesetz einer untergeordneten Landesregierung.
Schuldig ist man gegenüber jede höhere Gewalt (Römer 13). Und wenn z.B die zweithöchste Gewalt im Widerspruch zu der höchsten Gewalt steht, wird die zweithöchste Gewalt von der höchsten Gewalt für Schuldig gesprochen. Wem man von beiden gehorchen sollte, hänge davon ab von wem man bestraft oder belohnt werden will. Von beiden Tischen essen geht nicht. Das könnte ich zwar zur verfeinerung meiner Definition hinzufügen, aber das spricht ein etwas anderes Thema an.

Ja, das kann sie und davon macht sie auch reichlich in Selbstjustiz Gebrauch. Verfassungsrechtlich hat die Angemessenheit aber Vorrang
Was angemessen ist, kann der Kläger oder Angeklagte jedoch nicht entscheiden, sondern immer nur die höhere richterliche Gewalt.

Der Arbeitgeber urteilt aber nicht über sich selbst. Ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber ist im Zweifel sogar sein eigener Vollstrecker.
Ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber unterliegt immer noch einer höheren Gewalt die ihn für Schuldig erklären könnte. Die Kette ist sehr viel länger und bildet sogar einen Kreis. Denn die Macht gibt es in unterschiedliche Formen. z.B gibt es neben die militärische Macht auch noch eine finanzielle, oder religiöse Macht.
Auch für 'falsche' Steuerberater gibt es eine Haftung, für den in der Regel der Auftraggeber haftet, der aber nicht über sich selbst richtet. Wie praktisch!
Der Auftraggeber kann sehr wohl seinen falschen Steuerberater verklagen. Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Aber hier nimmt das Gesetz meist den Ur-Falschaussager ins Visier.

Ausnahmen von Prinzip bestätigen die Regel.

Im Klartext: Keine Verwaltungsbehörde darf ohne ausdrückliche Zustimmung das Gläubigerschutzprinzip leichtfertig durchbrechen
Was er nicht darf hängt vom Gesetz ab, die von einer höheren Gewalt verfasst wurde. Drum sehe ich das nicht als eine Ausnahme, sondern als Bestätigung meiner Behauptung.

In der Anarchie, oder einem "Purge day" ist dann jeder sein eigener Richter
 
Schuldig ist man gegenüber jede höhere Gewalt (Römer 13).
Das sehe ich weit differenzierter! - Dieser Schuldgedanke als gemeinsamer Kultgedanke entspräche einem völlig undifferenziertem Unfug als Freibrief für eine jedwede absolut beliebig höher und ohne jede Relativierung vordefinierte Gewaltphilosophie im Stile eines Western: " Hängt Ihn höher"....

Römer 13,7: >> "So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt." << Genau dabei kommt es auf die genaue Zuordnung und die genaue Zuständigkeit an, die göttlich und teuflisch sein kann und eine Zwischenwelt der Unentschiedenheit (zum Innehalten) ermöglichen 'darf'...

Denn alles Andere würde meines Erachtens nicht nur einer Lynchjustiz Vorschub leisten, sondern auch ständig neue Opfergaben für die Aufrechterhaltung religiös motivierter Gotteskrieger erfordern.

Leider lässt sich nicht wegdiskutieren, dass alle Kirchen dieser Welt sich schon immer einer Hauptschuld gegenüber Gott schuldig gemacht haben.

Und dieses institutionell unangreifbare Leid darf JETZT ein 'gütiges' Ende finden, welches auch ein sehr 'hoffnungsvoller' Anfang sein darf!

Ein geistiger Rückschritt in die moderne Welt bestrafender und belohnender "Mediengötterwelten", wie von Skeptikern durchaus befürchtet werden darf, würde jedwede höhere Gewalt über irdische Opfergaben bis in das dritte und vierte Glied zu ermöglichen erlauben, weil 'Fake-News wie Cake-News' in der neuen Medienwelt gehandelt werden und in gebotener Weise beliebig undifferenziert über jede höhere Gewalt über vertikale 3D-bis 5-D-Strukturen 'verschandelt verhandelt' werden könnten. '

'Man' erspare mir aber bitte diese Beweisführung, weil sie nicht dem gerechten Wohl des Interesses aller Länder dieser Welt entsprechen können...

Denn wenn von jeder 'außerirdisch höheren Gewalt' eine Verfügung über zelluläre Vorverurteilungen von Schutzbefohlenen 'mehrheitlich' angeordnet werden dürften, dann würde in naher Zukunft über eingefrorene Eizellen von Eliten mit eingefrorenem Samen von elitären Söhnen gekreuzt, eine neue elternlos gut funktionierende Maschinenmenschengeneration gebärt werden können, die nur ein vollkommen 'natürlich rücksichtsloses' Familienleben aus eigener Jugenderfahrung erlebt haben werden 'könnten'......:mad:
 
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Schuldig ist man gegenüber jede höhere Gewalt (Römer 13).
Das sehe ich weit differenzierter!

1. Ein Mann mordet bei seinem Arbeitsplatz. Gegenüber wem trägt der Morder eine Schuld?
a) Nur dem Arbeitgeber, der sich das Recht nimmt ihn zu kündigen.
b) Nur der Landesregierung, der sich das Recht nimmt ihn einzukerkern
c) beide höhere Gewalten.

2. Ein Mann schuldet der Bank die Rückzahlung seines Kredites für das er arbeiten gehen muss. Gegenüber wem hat er eine Bringschuld?
a) Das Geld für die Bank
b) Die Arbeitsleistung für den Arbeitgeber
c) beide höhere Gewalten.

3. Ein Strohmann soll zur Geldwäsche sich als offizieller Inhaber einer Briefkastenfirma ausgeben, nimmt aber das Geld für sich und haut ab. Gegenüber wem ist er schuldig?
a) der Geldwäsche-Mafia
b) der Landesregierung
c) beide höhere Gewalten

Nenne mir bitte einen Beispiel, bei der man nur bei einem von zweien höheren Gewalten eine Schuld zu tragen hat, wenn man sich bei beiden zu etwas verpflichtet hat und ihre Macht über einem selbst bestehen bleibt. Jede erdenkliche Konstellation führt zum selben Ergebnis: man ist Schuldig gegenüber jede höhere Gewalt.
 
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