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Beichtgeheimnis

Was so unter humanistischem Prinzip läuft ist absurd:
Das Geheimnis des Bußsakramentes wird geschützt und es gibt keinen Straftatbestand für Kindesmißbrauch.
Die hohe Geistlichkeit hat noch nicht kapiert, daß nicht der Beichtstuhl sondern weltliche Fürsorge- , Strafbehörden und medizinische Einrichtungen das richtige Instrumentarium für den Umgang mit pädophilen Priesterverbrechern sind.
Geschützt wird in einer Allzuständigkeit für das Diesseits und Jenseits die Seele des beichtenden Verbrechers.
Opferschutz im Diesseits gleich Null.
 
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Ich sagte, dass juristisch jemand dann schuldig und somit Täter ist, wenn er für diese Tat verurteilt wurde.

Schuldig ist, wer eine Tat begeht, die strafbar ist. Ob man für die Tat verurteilt wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Es ist bedenklich, das Handeln von Menschen zu verteidigen, die sich an Kindern vergangen haben, nur weil diese Taten noch nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Bist Du selbst so ein Täter?

Zum Zeitpunkt seines erstmaligen Geständnisses bei der Beichte, ist er nicht verurteilt und somit nicht schuldig und höchstens eines Tat verdächtig, und bei Anklage Angeklagter.

Wer ein Vergehen an Kindern beichtet, ist für Menschen mit unpervertiertem Denken SCHULDIG der Kindesmisshandlung!

Und "unsere Gesetze" beinhalten auch das Beichtgeheimnis.

Das ist ein Kirchengesetz. Kirchengesetze forderten einst auch das Verbrennen von Gotteslästerer. Willst Du auch dieses Gesetz verteidigen?

Aha, und was ist mit Mädchenschänder ? Oder gibt es in den betroffenen Gehirnen nur den Begriff "Knabenschändung", sowie anscheinend nur männliche Homosexualität verteufelt wird, weibliche aber totgeschwiegen, ignoriert, gutgeheißen oder negiert wird ?

Bleib beim Thema der gebeichteten Kindesmisshandlung. Wenn das Mädchen betraf, ist das nach unserem guten Recht genau so strafbar, wie bei Knaben. Dass die Kirche Knabenschänder aber dadurch bestraft sehen will, dass diese in den See geworfen werden, der mit Feuer und Schwefel brennt, zeigt auf, dass dieses Verbrechen als genau so schlimm gewertet wird, wie Ungläubigkeit! Der allerliebste Jesus nämlich verdammt Menschen, die sich nicht zu seinem Gott bekehren und "Ungläubigen" droht laut Off. 21, 8 die gleiche sadistische Strafe, wie Knabenschänder ;-)


Auch mittels Todesstrafe, um auch ganz sicher zu gehen ?

Ich sprach von psychologischer Behandlung kranker Menschen. Krank muss man auch sein, wenn man das in Verbindung bringt mit einer Forderung der Todesstrafe für solche kranken Menschen ;-)

Zitat von Frischling: Denn das Beten von Beichtvätern für kranke Menschen heilt keine verkrüppelten Kinderseelen!

Ja, zwecks Befriedigung der eigenen perversen Rachelust wird oft und gerne das "Wohl der armen, geschundenen Kinderseelen" herangezogen.

Wer's glaubt......ich meine, Kinder sollen weder zur Befriedigung sexueller Gelüste noch zur Befriedigung von perversen Rachegelüsten missbraucht werden.

Wenn ich fordere, dass kranke Menschen, die sich an Kindern vergangen haben, einer psychologischen Behandlung zugeführt werden müssen, dann können nur psychisch kranke Menschen das als Befriedigung perverser Rachegelüste werten. Suche Hilfe bei Fachleuten, ich kann Dir nicht helfen.
 
Was so unter humanistischem Prinzip läuft ist absurd:
Das Geheimnis des Bußsakramentes wird geschützt und es gibt keinen Straftatbestand für Kindesmißbrauch.

Aha, wer sagt das ?

Die hohe Geistlichkeit hat noch nicht kapiert, daß nicht der Beichtstuhl sondern weltliche Fürsorge- , Strafbehörden und medizinische Einrichtungen das richtige Instrumentarium für den Umgang mit pädophilen Priesterverbrechern sind.

Es ist nicht primäre Aufgabe eines Priesters, für weltliche Strafverfolgung zu sorgen.

Geschützt wird in einer Allzuständigkeit für das Diesseits und Jenseits die Seele des beichtenden Verbrechers.

Wenn du das so einseitig sehen willst, deine Sache. Ist der Verbrecher beim Zahnarzt, kümmert sich dieser auch nur um dessen Mundhygiene und nicht um den Zustand seines eventuellen Opfers.

Opferschutz im Diesseits gleich Null.

Wie auch beim Zahnarzt. Auch wenn du nur am Opfer interessiert bist, so ein Opfer ist nicht das einzige menschliche Wesen mit Rechten und Bedürfnissen.
 
Schuldig ist, wer eine Tat begeht, die strafbar ist. Ob man für die Tat verurteilt wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Es ist bedenklich, das Handeln von Menschen zu verteidigen, die sich an Kindern vergangen haben, nur weil diese Taten noch nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Bist Du selbst so ein Täter?

Das mindeste worin Muzmuz und Andersschwätz vereint sind, ist der Konsens des weg schauens. Dieser hat aus der Zeit des tausendjährigen Reiches, und auch in der Kirche alte wohl geübte Traditionen und Mechanismen.

Wobei in mir auch schon der Verdacht aufgekommen ist, das zumindest einer der beiden, oder sogar beide aktive Mitglieder des klerikal Kinderschänder Clubs sein könnten. Ihre kaum verhohlene Sympathie für diesen anrüchigen Club, und alles was diese Verbrechen begünstigt, sowie ihre pausenlose Verharmlosung dieser Ekel erregenden Verbrechen, auf niederstem moralischem Niveau lässt einen solchen Verdacht durchaus zu.

Denn egal wie dreckig die konkreten von mir geposteten bewiesenen Verbrechen pfäffischer Kinderschänder waren, ob über 500 geschändete und misshandelte Chorknaben aus Regensburg, oder die klerikal Kinderschädungs Orgien aus Irland oder Australien, sie sagen beide nie ein Wort konkret dazu.
Es kommen nur Fluten von Verleumdungen der Kritiker dieser Verbrechen, und die Verharmlosung und Verniedlichung dieser klerikalen Kinderschänder.

Und das macht schon nachdenklich.
 
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Schuldig ist, wer eine Tat begeht, die strafbar ist. Ob man für die Tat verurteilt wurde oder nicht, spielt keine Rolle.

Du magst für schuldig definieren, was immer du willst. Rechtlich ist derjenige schuldig, der von einem Gericht für schuldig befunden wurde. Unabhängig, ob er die Tat "tatsächlich" begangen hat oder nicht. Du kannst deine eigene Meinung haben, aber die Meinung bzw das Urteil des Gerichtes ist rechtlich binden. Deine Privatmeinung hingegen nicht.

Es ist bedenklich, das Handeln von Menschen zu verteidigen, die sich an Kindern vergangen haben, nur weil diese Taten noch nicht zu einer Verurteilung geführt haben.

Du hast offensichtlich Probleme, zwischen Tat und Täter zu unterscheiden. So lange du das nicht kannst, wirst du auch kaum vernünftig argumentieren können.

Bist Du selbst so ein Täter?

Tja, wer nicht mit dem Mob nach Todesstrafe schreit, hat Sympathie für den Täter. Der Sympathie für den Täter hat, hat Sympathie für die Tat. Wer Sympathie für die Tat hat, muss selbst ein Täter sein. So funktioniert deine Denkschiene, gelle ?



Wer ein Vergehen an Kindern beichtet, ist für Menschen mit unpervertiertem Denken SCHULDIG der Kindesmisshandlung!

Über die Schuld befindet ein Gericht. Ein Geständnis ist noch kein Urteil, und auch wenn es abstrus erscheinen mag, Menschen haben schon die schlimmsten Dinge gestanden, ohne sie begangen zu haben. Daher ist ein Geständnis noch kein Schuldspruch.

Das ist ein Kirchengesetz. Kirchengesetze forderten einst auch das Verbrennen von Gotteslästerer. Willst Du auch dieses Gesetz verteidigen?

Die Nichtverwertbarkeit von Beichtinhalten vor Gericht ist kein Kirchengesetz, sondern zumindest in Österreich ein weltliches.

Bleib beim Thema der gebeichteten Kindesmisshandlung. Wenn das Mädchen betraf, ist das nach unserem guten Recht genau so strafbar, wie bei Knaben. Dass die Kirche Knabenschänder aber dadurch bestraft sehen will, dass diese in den See geworfen werden, der mit Feuer und Schwefel brennt, zeigt auf, dass dieses Verbrechen als genau so schlimm gewertet wird, wie Ungläubigkeit! Der allerliebste Jesus nämlich verdammt Menschen, die sich nicht zu seinem Gott bekehren und "Ungläubigen" droht laut Off. 21, 8 die gleiche sadistische Strafe, wie Knabenschänder ;-)

Ich glaube nicht, dass die heutige Kirche noch nach derlei Seewürfen verlangt, insofern ist dieser Passus obsolet.


Ich sprach von psychologischer Behandlung kranker Menschen. Krank muss man auch sein, wenn man das in Verbindung bringt mit einer Forderung der Todesstrafe für solche kranken Menschen ;-)

Krank ist, wenn man die Aufhebung des Beichtgeheimnisses als psychologische Behandlung sieht. Die Gemeinsamkeit der Forderung nach Todesstrafe und der Forderung nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses hier findet sich in Ruf nach "keine Nachsicht mit eventuellen Tätern" ! Also die Absprache von Rechten in der vagen Hoffnung auf irgendeinen punktuellen Vorteil.

Wenn ich fordere, dass kranke Menschen, die sich an Kindern vergangen haben, einer psychologischen Behandlung zugeführt werden müssen, dann können nur psychisch kranke Menschen das als Befriedigung perverser Rachegelüste werten. Suche Hilfe bei Fachleuten, ich kann Dir nicht helfen.

Sagt dir der Hippokratische Eid etwas ? Psychisch kranke Menschen wurden hier in der Vergangenheit schon in großem Maßstab einer "psychologischen Behandlung" zugeführt, ist so 80 Jahre her. War keine schöne Zeit, aber die Haltung gegenüber gesellschaftlichen Außenseitern entsprach deiner jetzigen.
 
Das mindeste worin Muzmuz und Andersschwätz vereint sind, ist der Konsens des weg schauens. Dieser hat aus der Zeit des tausendjährigen Reiches, und auch in der Kirche alte wohl geübte Traditionen und Mechanismen.

Wobei in mir auch schon der Verdacht aufgekommen ist, das zumindest einer der beiden, oder sogar beide aktive Mitglieder des klerikal Kinderschänder Clubs sein könnten. Ihre kaum verhohlene Sympathie für diesen anrüchigen Club, und alles was diese Verbrechen begünstigt, sowie ihre pausenlose Verharmlosung dieser Ekel erregenden Verbrechen, auf niederstem moralischem Niveau lässt einen solchen Verdacht durchaus zu.

Lass die Finger von den Ministranten und geh zur Beichte. Dort bist du sicher.
 
Lass die Finger von den Ministranten und geh zur Beichte. Dort bist du sicher.
Lass die Finger von den Ministranten und geh zur Beichte. Dort bist du sicher.

Du begreifst nicht einmal, welch erbärmliche, moralische Minderwertigkeit aus solchen schmutzigen und hinterhältig dummen Versuchen spricht.


Kommentiere lieber das, anstatt hier deine geistig moralischen Fäkalien abzulagern:

2003 hatte der ehemalige katholische Priester Michael McA. aus dem australischen Bundesstaat Queensland zugegeben, während eines Vierteljahrhunderts über 1.500 Mal bei etwa 30 verschiedenen Beichtvätern pädophile Handlungen gebeichtet zu haben. Seinen eigenen Angaben zufolge war er nach dem Weggang der Kinder jedes Mal von Reue überwältigt. Die Beichten, bei denen er Bußgebete auferlegt bekam, hätten gegen diese negativen Gefühle "wie ein Zauberstab" gewirkt. Auch der belgische Bischof Roger Vangheluwe, der jahrelang seine Neffen missbrauchte, rechtfertigte sich in einem Fernsehinterview mit dem Sender VT4 unter anderem damit, dass er die Vorgänge regelmäßig gebeichtet habe.
Nach diesem Kretin Bischof Vangheluwe läuft das ganz einfach, man fickt ein Kind beichtet, fickt ein Kind, beichtet, fickt ein Kind beichtet... usw usw.
Man sehe sich diese heuchlerische Drecksau "Bischof" Vangheluve nur einmal an:

 
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"Bedenkt dabei vor allem dies: Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden; denn niemals wurde eine Weissagung ausgesprochen, weil ein Mensch es wollte, sondern vom Heiligen Geist getrieben haben Menschen im Auftrag Gottes geredet." (2 Petr. 1, 20+21)

Und aus welchen Gründen legen Sie dann die Schrift eigenmächtig aus?

Irrelevant ist für dich alles was nicht in dein Katholo faschistisches Undenk Gebäude passt, und Denkmist ist es tausende Kinderschändungen katholischer Pfaffen, also Verbrechen, als "Fehlverhalten und schusselige Moral" zu bezeichnen, und Protest gegen solch moralisch abwegiges Verhalten entspricht normaler humaner Moral, welche dir anscheinend im Beichtstuhl tüchtig ausgetrieben wurde.

Ihre Meinungsbekundungen sind nicht der Rede wert.

Schalom!
 
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. Ist der Verbrecher beim Zahnarzt, kümmert sich dieser auch nur um dessen Mundhygiene und nicht um den Zustand seines eventuellen Opfers.
Die Firma Kirche haftet für die Verbrechen ihrer Angestellten und hat sich nicht nur um das Seelenheil, Gewissen, Skrupel ..... des Verbrechers zu kümmern.
:):):)Für die Kinder der Priester wird auch gezahlt.
 
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Ihre Meinungsbekundungen sind nicht der Rede wert.

Aber vielleicht das?

Missbrauchsvorwürfe und Rücktritt
Nach Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihn, deren Richtigkeit von ihm eingestanden wurde, bot Vangheluwe seinen Rücktritt an. Laut eigener Aussage hat er einen Neffen wiederholt missbraucht; dies geschah in der Zeit vor seiner Bischofsweihe im Jahre 1985 und auch danach.

Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof André-Joseph Léonard, sagte am Tag des Rücktrittsgesuchs, dass die belgischen Bischöfe beim Vatikan ein Amtsenthebungsverfahren für Vangheluwe beantragt hätten, wenn der Bischof seinen Rücktritt nicht angeboten hätte. Es war das erste Rücktrittsgesuch eines Bischofs, das offiziell mit selbst begangenem Kindesmissbrauch begründet wurde. Im April 2015 wurde Léonard selbst vom Berufungsgericht in Lüttich zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, weil er sexuellen Missbrauch durch den Priester Gilbert Hubermond im Bistum Namur vertuscht hatte. :lachen:Der Betrag wurde dem Opfer des Priesters als Entschädigung ausgezahlt.

Am 14. April 2011 gestand Vangheluwe in einem Interview, einen weiteren Neffen sexuell missbraucht zu haben. Er habe der Familie des Opfers schon vor Jahren hohe Summen an Schweigegeld bezahlt.

Im August 2012 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen Vangheluwe eingeleitet. Gegenstand der Ermittlungen ist der Vorwurf, Vangheluwe habe in den 1990er Jahren in Loker, einem Ortsteil der Gemeinde Heuvelland in Westflandern, ein Heimkind missbraucht.

Man sehe sich diese Sau einmal richtig an:

Monseigneur_Roger_Vangheluwe_Brugge.jpg
 
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