Schuldig ist, wer eine Tat begeht, die strafbar ist. Ob man für die Tat verurteilt wurde oder nicht, spielt keine Rolle.
Du magst für schuldig definieren, was immer du willst. Rechtlich ist derjenige schuldig, der von einem Gericht für schuldig befunden wurde. Unabhängig, ob er die Tat "tatsächlich" begangen hat oder nicht. Du kannst deine eigene Meinung haben, aber die Meinung bzw das Urteil des Gerichtes ist rechtlich binden. Deine Privatmeinung hingegen nicht.
Es ist bedenklich, das Handeln von Menschen zu verteidigen, die sich an Kindern vergangen haben, nur weil diese Taten noch nicht zu einer Verurteilung geführt haben.
Du hast offensichtlich Probleme, zwischen Tat und Täter zu unterscheiden. So lange du das nicht kannst, wirst du auch kaum vernünftig argumentieren können.
Bist Du selbst so ein Täter?
Tja, wer nicht mit dem Mob nach Todesstrafe schreit, hat Sympathie für den Täter. Der Sympathie für den Täter hat, hat Sympathie für die Tat. Wer Sympathie für die Tat hat, muss selbst ein Täter sein. So funktioniert deine Denkschiene, gelle ?
Wer ein Vergehen an Kindern beichtet, ist für Menschen mit unpervertiertem Denken SCHULDIG der Kindesmisshandlung!
Über die Schuld befindet ein Gericht. Ein Geständnis ist noch kein Urteil, und auch wenn es abstrus erscheinen mag, Menschen haben schon die schlimmsten Dinge gestanden, ohne sie begangen zu haben. Daher ist ein Geständnis noch kein Schuldspruch.
Das ist ein Kirchengesetz. Kirchengesetze forderten einst auch das Verbrennen von Gotteslästerer. Willst Du auch dieses Gesetz verteidigen?
Die Nichtverwertbarkeit von Beichtinhalten vor Gericht ist kein Kirchengesetz, sondern zumindest in Österreich ein weltliches.
Bleib beim Thema der gebeichteten Kindesmisshandlung. Wenn das Mädchen betraf, ist das nach unserem guten Recht genau so strafbar, wie bei Knaben. Dass die Kirche Knabenschänder aber dadurch bestraft sehen will, dass diese in den See geworfen werden, der mit Feuer und Schwefel brennt, zeigt auf, dass dieses Verbrechen als genau so schlimm gewertet wird, wie Ungläubigkeit! Der allerliebste Jesus nämlich verdammt Menschen, die sich nicht zu seinem Gott bekehren und "Ungläubigen" droht laut Off. 21, 8 die gleiche sadistische Strafe, wie Knabenschänder ;-)
Ich glaube nicht, dass die heutige Kirche noch nach derlei Seewürfen verlangt, insofern ist dieser Passus obsolet.
Ich sprach von psychologischer Behandlung kranker Menschen. Krank muss man auch sein, wenn man das in Verbindung bringt mit einer Forderung der Todesstrafe für solche kranken Menschen ;-)
Krank ist, wenn man die Aufhebung des Beichtgeheimnisses als psychologische Behandlung sieht. Die Gemeinsamkeit der Forderung nach Todesstrafe und der Forderung nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses hier findet sich in Ruf nach "keine Nachsicht mit eventuellen Tätern" ! Also die Absprache von Rechten in der vagen Hoffnung auf irgendeinen punktuellen Vorteil.
Wenn ich fordere, dass kranke Menschen, die sich an Kindern vergangen haben, einer psychologischen Behandlung zugeführt werden müssen, dann können nur psychisch kranke Menschen das als Befriedigung perverser Rachegelüste werten. Suche Hilfe bei Fachleuten, ich kann Dir nicht helfen.
Sagt dir der Hippokratische Eid etwas ? Psychisch kranke Menschen wurden hier in der Vergangenheit schon in großem Maßstab einer "psychologischen Behandlung" zugeführt, ist so 80 Jahre her. War keine schöne Zeit, aber die Haltung gegenüber gesellschaftlichen Außenseitern entsprach deiner jetzigen.