Dieser von
Sriberius richtig erkannte Sachverhalt, dass <
die wirklich Verantwortlichen im Hintergrund > das politische Wahlssystem durch ein überdominant selbsterschaffen und natürlich geduldetes Parteienstaatsgehabe demokratisch weitgehend auszuhöhlen versuchen, in dem sie das Wählervolk politisch gegeneinander in Extremen zwischen links und rechts dabei dergestalt so intelligent aufmischen, dass dabei die
Masche in der Mitte bewusst fallen gelassen werden darf, erinnert mich an bekannte Strickmuster, die man auch konkret als
Fallmaschenmuster (als übergroße Lochmuster!) bezeichnet und die sich sinnbildhaft auch abstrakt auf höher dimensionierte Raumvorstellungen - bewusst lochhaft aber keineswegs lachhaft - übertragen lassen
.
@Bernie: dass du mit einer solchen Lachnummer daherkommst, war zu erwarten. Glaubst du wirklich, dass das in GG Art. 20 formulierte Widerstandsrecht von irgend einem in die Verschwörung/Entartung verstrickten Gericht festgestellt werden könnte? Ich lache mich schief.
Das ist Dein gutes Recht! Doch Anwälten und Richtern steht dieses Privileg nicht zu, ohne einen Befangenheitsantrag riskieren zu müssen.
Im Übrigen wird durch die Rechtskraft eines Urteils, egal auf welchem Wege es zustande gekommen ist, nur der Rechtsfriede zwischen denen gewahrt, die ein bestimmtes Urteil - für Dritte - anerkannt haben.
Es ist also gar nicht erforderlich, dass ein Gericht sein eigenes Verhalten als schuldhaft oder befangen eingestehen müsste, denn Rechtsfolgen entstehen aus konkludentem Handeln heraus mit jeweils sehr unterschiedlich
' weisen ' Rechtsfolgen, die auf etwas ganz bestimmtes hin
weisen: Das
Justizgrundrecht des gesetzlichen Richters sorgt jedenfalls im selbständigen Verfahren automatisch dafür, dass auch Richter und Anwälte '
nur' dem für sie zuständigen Gesetz - verfahrensrechtlich formal wie materiellrechtlich real - (doppelt) unterworfen sind.
Und weil der politische Parteienstaat immer noch überwiegend an seiner eigenen Machtverfestigung in einem auf den Vier-Jahres-Zyklus beschränkten Wählerauftragszeitraum interessiert ist, hat dieser längst vergessen lassen, was den eigentlichen Geist einer demokratischen Verfassung im Grundsatz ausmacht, nämlich die
Verteilung von Machtinteressen als verfassungsgemäßer Bürgerauftrag - ohne jede Zeitbegrenzung!
Diesbezüglich haben die Verwaltungsrechtler
Hans Herbert von Arnim aus Speyer und der Sozialrichter
Jürgen Borchert aus Darmstadt, die ich als Hoffnungsträger unseres Rechtsstaaates hiermit besonders hervorheben möchte, immer wieder in ihren Veröffentlichungen auf Missstände in der Verwaltung hingewiesen, damit die Politik ihre Hausaufgaben auch
im Sinne einer Bürgerdemokratie noch besser zu verstehen lernt.
Dass
scriberius von einer aufgeklärten Bürgerdemokratie auf rechtsstaatlich einwandfreier Grundlage nichts wissen möchte, dies schockiert mich sehr!
Als unverantwortlich und gröbstens sträflich leichtsinnig bezeichne ich seine Parolen: "
Merkel muss weg" oder "
dieser < sog. Staat > muss weg", ohne auch nur die geringste Vorstellung darüber präsentieren zu können, was denn als Verbesserung für die Bürger in Zukunft an deren Stelle alteingesessener Trampelpfade einer durch die internationale Hochfinanz noch immer sehr leicht beeinflussbaren Politik treten soll!
Deutschland ist meines Erachtens das einzige demokratische Land - man korrigiere mich bitte gerne sofort falls dies nicht stimmen sollte (!) - wo es
keinerlei politische oder gesetzliche Begrenzung in der Höhe einer Parteienspende gibt.
Wikipedia schreibt:
<< In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für Spendeneinnahmen zudem einen staatlichen Zuschuss. >>
Hä...? Bedeutet dies nicht, dass der rechtlose Ste
uerzahler den staatlichen bzw. "stattlichen" Zuschuss eines ausländischen Geldsegens als zusätzlichen Geldregen in (nahezu) gleicher Höhe
steuerneutral ungefragt mitfinanzieren darf, ohne dabei einen Anspruch auf ein öffentlich-rechtlich zweckgebundenes Geld in nationaler Währung zu haben, seitdem die Währungen in Europa so "
umgestellt" wurden, als würde es sich "
nur um eine harmlose Zeitumstellung" gehandelt haben, welche die Frühaufsteher des juristisch großen Geldes (3 Jahre früher) vor den Spätaufstehern des privaten Kleingeldes
(3 Jahre später) bedienen durfte?
Bernies ungläubige Frage in Bernies glaubhafter Sage