• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Beichtgeheimnis

Du begreifst nicht einmal, welch erbärmliche, moralische Minderwertigkeit aus solchen schmutzigen und hinterhältig dummen Versuchen spricht.

Dann widerstehe deiner Versuchung. Zum Wohle der Kinder.

Kommentiere lieber das, anstatt hier deine geistig moralischen Fäkalien abzulagern:

Wozu soll ich deine kranke Phantasie auf dein Kommando kommentieren ?
 
Werbung:
Die Firma Kirche haftet für die Verbrechen ihrer Angestellten und hat sich nicht nur um das Seelenheil, Gewissen, Skrupel ..... des Verbrechers zu kümmern.
:):):)Für die Kinder der Priester wird auch gezahlt.

Ahso, und die ÖBB haftet auch automatisch, wenn ein Lokführer ein Verbrechen begeht ? Und deine Firma, sofern du unselbständig werktätig bist, für deine ?
Und was hat das jetzt mit dem Beichtgeheimnis zu tun ?
 
Du magst für schuldig definieren, was immer du willst. Rechtlich ist derjenige schuldig, der von einem Gericht für schuldig befunden wurde.

Richtig, vor Gericht. Aber es geht um die Schuld etwa des Kindesmissbrauchs, nicht darum, ob diese Schuld juristisch bestätigt ist. Die Schuld ist auch gegeben, selbst wenn sie juristisch nicht belegt werden kann. Warum willst Du Kindesmissbrauch erst als Schuld anerkennen, wenn diese Taten nachgewiesen sind?


Über die Schuld befindet ein Gericht. Ein Geständnis ist noch kein Urteil, und auch wenn es abstrus erscheinen mag, Menschen haben schon die schlimmsten Dinge gestanden, ohne sie begangen zu haben. Daher ist ein Geständnis noch kein Schuldspruch.

Wer Kindesmissbrauch beichtet, ohne ihn begangen zu haben, benötigt genau so psychische Hilfe, wie ein wirklicher Täter ;-)

Zitat von Frischling: Das ist ein Kirchengesetz. Kirchengesetze forderten einst auch das Verbrennen von Gotteslästerer. Willst Du auch dieses Gesetz verteidigen

Die Nichtverwertbarkeit von Beichtinhalten vor Gericht ist kein Kirchengesetz, sondern zumindest in Österreich ein weltliches.

Wenn mir ein Mensch Kindesmissbrauch mitteilt, bin ich verpflichtet, das anzuzeigen. Warum sollte dass bei den Vertretern einer Kirche anders sein, die nachweislich Kernforderungen des Namensgebers des Christentums widerlich verhöhnen?

Zitat von Frischling: Bleib beim Thema der gebeichteten Kindesmisshandlung. Wenn das Mädchen betraf, ist das nach unserem guten Recht genau so strafbar, wie bei Knaben. Dass die Kirche Knabenschänder aber dadurch bestraft sehen will, dass diese in den See geworfen werden, der mit Feuer und Schwefel brennt, zeigt auf, dass dieses Verbrechen als genau so schlimm gewertet wird, wie Ungläubigkeit! Der allerliebste Jesus nämlich verdammt Menschen, die sich nicht zu seinem Gott bekehren und "Ungläubigen" droht laut Off. 21, 8 die gleiche sadistische Strafe, wie Knabenschänder ;-

Ich glaube nicht, dass die heutige Kirche noch nach derlei Seewürfen verlangt, insofern ist dieser Passus obsolet.

Die größte und scheinheiligste Religionsorganisation der Erde behauptet aber im JETZT, dass in der Bibel SICHER, GETREU und ohne IRRTUM die Wahrheit steht, die Gott den Menschen mitteilen wollte. Warum sagen die Bosse dieser Kirche nicht in aller Öffentlichkeit, dass es pervers wäre, wenn Jesus, der das Lieben selbst der Feinde gefordert hat, die Menschen verdammen würde, die sich nicht zu seinem Gott bekehren? Warum sagen die Bosse nicht in aller Öffentlichkeit, dass es pervers ist, Gott zu unterstellen, dass er sich an „Ungläubigen“ mit Höllenstrafen rächen will und Ewiger Marterung mit Feuer und Schwefel der Menschen, die den falschen Gott angebetet haben?

Ohne diese Gott zugelogene an Sadismus unübertreffliche Rachsucht wäre es nach meiner Meinung nicht möglich gewesen, auf den Armutsgeboten Jesus die reichste und scheinheiligste Religionsorganisation der Erde zu errichten!

Krank ist, wenn man die Aufhebung des Beichtgeheimnisses als psychologische Behandlung sieht. Die Gemeinsamkeit der Forderung nach Todesstrafe und der Forderung nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses hier findet sich in Ruf nach "keine Nachsicht mit eventuellen Tätern" ! Also die Absprache von Rechten in der vagen Hoffnung auf irgendeinen punktuellen Vorteil.

Wer die Forderung nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses (etwa bei gebeichtetem Kindesmissbrauch) mit der Forderung nach Einführung der Todesstrafe gleichsetzt, ist psychisch sehr krank. Ich zumindest habe lediglich gefordert, dass Kinderschänder einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden müssen.

Zitat von Frischling:
Wenn ich fordere, dass kranke Menschen, die sich an Kindern vergangen haben, einer psychologischen Behandlung zugeführt werden müssen, dann können nur psychisch kranke Menschen das als Befriedigung perverser Rachegelüste werten. Suche Hilfe bei Fachleuten, ich kann Dir nicht helfen.

Sagt dir der Hippokratische Eid etwas ? Psychisch kranke Menschen wurden hier in der Vergangenheit schon in großem Maßstab einer "psychologischen Behandlung" zugeführt, ist so 80 Jahre her. War keine schöne Zeit, aber die Haltung gegenüber gesellschaftlichen Außenseitern entsprach deiner jetzigen.

Jetzt bringst Du meine Forderung, dass Menschen, die sich an Kindern vergangen haben, einer psychologischen Behandlung zugeführt werden müssen, in Zusammenhang mit den Verbrechen der Nazis an nach deren pervertierten Meinung nicht lebenswerten Menschen, Suche schnellsten Hilfe bei einem Psychiater, Du bist wirklich sehr krank im Kopf ;-)
 
Zitat von Frischling:
"Bedenkt dabei vor allem dies: Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden; denn niemals wurde eine Weissagung ausgesprochen, weil ein Mensch es wollte, sondern vom Heiligen Geist getrieben haben Menschen im Auftrag Gottes geredet." (2 Petr. 1, 20+21)

Und aus welchen Gründen legen Sie dann die Schrift eigenmächtig aus?

Ich habe deutlich gemacht, dass laut Bibel Jesus die Vergebung ALLER Sünden zusagt, bis auf das Lästern des Heiligen Geistes. Du hast ausgeführt, was nach Meinung der rkK etwa die Zurückweisung der anerkannten Wahrheit Sünde ist.

Wer aber sagt, was die anerkannte Wahrheit ist? Die scheinheiligen Religionsmacher der rkK, die nachweislich viele Kernforderungen des Namensgebers des Christentums widerlich verhöhnen? Die Bosse der rkK haben doch nachweislich mit dem Bau protziger Bischofspaläste und Angeberdome auf die Forderung Jesus gewissermaßen gepisst, allen Besitz mit denn Armen zu teilen – oder?
 
Dann widerstehe deiner Versuchung. Zum Wohle der Kinder.



Wozu soll ich deine kranke Phantasie auf dein Kommando kommentieren ?

Welch ein zutiefst charakterloses Subjekt du doch bist, die Kritik an solchen klerikal Kinderschändern ist also krankhaft, was ist dann geistige Gesundheit, deine schmutzigen Versuche diese Verbrechen schön zu reden?
 
Richtig, vor Gericht. Aber es geht um die Schuld etwa des Kindesmissbrauchs, nicht darum, ob diese Schuld juristisch bestätigt ist. Die Schuld ist auch gegeben, selbst wenn sie juristisch nicht belegt werden kann. Warum willst Du Kindesmissbrauch erst als Schuld anerkennen, wenn diese Taten nachgewiesen sind?

Du sprichst von deiner persönlichen Definition von Schuld. Das steht dir zu, hat aber für Andere keine Relvanz.
Das Gericht hat auch die Aufgabe der Wahrheitsfindung, und zusätzlich gilt der Grundsatz "in dubio pro reo". Auf Grund welcher Argumente willst du jemanden für schuldig befinden, den ein ordentliches Gericht nicht für schuldig befinden konnte ? Und welche Rechte oder Maßnahmen stehen dir oder sonstigen Privatpersonen auf Grund persönlicher Schuldsprüche zu ?

Wer Kindesmissbrauch beichtet, ohne ihn begangen zu haben, benötigt genau so psychische Hilfe, wie ein wirklicher Täter ;-)

Kommt auf die Motivation an - tut aber sonst nichts zur Sache. Juristisch zu strafen sind Taten wenn sie begangen wurden, nicht wenn sie nur gestanden wurden.


Wenn mir ein Mensch Kindesmissbrauch mitteilt, bin ich verpflichtet, das anzuzeigen. Warum sollte dass bei den Vertretern einer Kirche anders sein, die nachweislich Kernforderungen des Namensgebers des Christentums widerlich verhöhnen?

Wenn der Kirchenvertreter die Information als Privatperson erhält, ist er meines Wissens nach genauso verpflichtet. Erhält er sie aber im Zuge seiner Amtsausübung bei der Beichte, gilt der Schutz.
Die Institution des Priesters ist nicht ident mit der Privatperson.



Die größte und scheinheiligste Religionsorganisation der Erde behauptet aber im JETZT, dass in der Bibel SICHER, GETREU und ohne IRRTUM die Wahrheit steht, die Gott den Menschen mitteilen wollte. Warum sagen die Bosse dieser Kirche nicht in aller Öffentlichkeit, dass es pervers wäre, wenn Jesus, der das Lieben selbst der Feinde gefordert hat, die Menschen verdammen würde, die sich nicht zu seinem Gott bekehren? Warum sagen die Bosse nicht in aller Öffentlichkeit, dass es pervers ist, Gott zu unterstellen, dass er sich an „Ungläubigen“ mit Höllenstrafen rächen will und Ewiger Marterung mit Feuer und Schwefel der Menschen, die den falschen Gott angebetet haben?

Ohne diese Gott zugelogene an Sadismus unübertreffliche Rachsucht wäre es nach meiner Meinung nicht möglich gewesen, auf den Armutsgeboten Jesus die reichste und scheinheiligste Religionsorganisation der Erde zu errichten!

Das mag deinen Hass auf die Kirche erklären, ist aber kein gutes Argument zur Abschaffung des Beichtgeheimnisses.



Wer die Forderung nach Abschaffung des Beichtgeheimnisses (etwa bei gebeichtetem Kindesmissbrauch) mit der Forderung nach Einführung der Todesstrafe gleichsetzt, ist psychisch sehr krank. Ich zumindest habe lediglich gefordert, dass Kinderschänder einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden müssen.

Bei einem Vergleich kehrt man Gemeinsamkeiten von sonst unterschiedlichen Dingen oder Sachverhalten hervor. Ein kleiner Geist hat Schiwerigkeiten, einen Vergleich von einer Gleichsetzung zu unterscheiden. Wenn du "nur die psychiatrische Behandlung" forderst (hast du nicht zuvor noch eine psychologische gefordert ?), forderst du also gar nicht die Abschaffung des Beichtgeheimnisses ?


Jetzt bringst Du meine Forderung, dass Menschen, die sich an Kindern vergangen haben, einer psychologischen Behandlung zugeführt werden müssen, in Zusammenhang mit den Verbrechen der Nazis an nach deren pervertierten Meinung nicht lebenswerten Menschen, Suche schnellsten Hilfe bei einem Psychiater, Du bist wirklich sehr krank im Kopf ;-)

Ich habe dir nur mitgeteilt, in wessen Fahrwasser du deinen Kahn hier bewegst. Wenn dich das schreckt, magst du vielleicht deine Motivation und Einstellung doch etwas besser überdenken.
Ist nicht auch deine Forderung, dass mit deiner Behandlung deiner Meinung nach minderwertige Menschen auch gegen ihren Willen behandelt und somit "aufgewertet" werden sollen ?
 
Welch ein zutiefst charakterloses Subjekt du doch bist, die Kritik an solchen klerikal Kinderschändern ist also krankhaft, was ist dann geistige Gesundheit, deine schmutzigen Versuche diese Verbrechen schön zu reden?

Ah, jetzt bitzelst du schon mit fetter Schrift, jaja. Normalschrift reicht nicht mehr für deine Wut, gelle ?
Lass die Hände oberhalb der Tischkante.
 
Sie haftet nicht automatisch, sondern wird bei der Aufklärung eines möglichen Verbrechens im Dienstbetrieb mitwirken und evtl. Anzeige erstatten.

So wie eine Privatperson. Hat aber im Verfahren keine Parteienstellung. Auch ist hier zu unterscheiden zwischen "im Dienstbetrieb" und außerhalb.
 
Werbung:
So wie eine Privatperson. Hat aber im Verfahren keine Parteienstellung. Auch ist hier zu unterscheiden zwischen "im Dienstbetrieb" und außerhalb.
Den Unterschied hab ich berücksichtigt. Die Kinderschändungen fanden im "Dienstbetrieb" statt. Ein Priester ist immer im Dienst auch wenn er Kreuz und Kutte ablegt.
 
Zurück
Oben