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Beichtgeheimnis

Der laut Bibel vom Heiligen Geist erfüllte Jesus hat also die Weissagung der Sündenerlösung laut Mark. 3, 28-29 ausgesprochen und die darf laut Simon Petrus NICHT ausgelegt werden! Wenn man aber auf den Armutsgeboten Jesus und seiner Forderung, allen Besitz mit den Armen zu teilen, die reichste Religionsorganisation der Erde errichten will, deren Bosse in protzigen Bischofspalästen diese Armutsgebote für jeder ehrlichen Gläubigen widerlich verhöhnen, darf man selbst vor den billigsten Auslegungs-Lügen nicht zurückschrecken ;-)


Empfehlenswert wäre auch das Jesus Wort, "Jenen welche Kindern etwas zuleide tun, einen Mühlstein um den Hals zu hängen, und sie im tiefen Wasser zu versenken";)
 
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Ich habe Dich wohl vergeblich auf die Bibelaussage in Mark. 3, 28-29 hingewiesen, wonach ALLE Sünden den Menschen vergeben werden -. bis auf das Lästern des Heiligen Geistes. Jetzt weise ich Dich darauf hin, dass laut Bibel nicht Gott der Richter ist, sondern Jesus Christus. Hier diesmal die genaue Bibelaussage dazu:

„Denn wie der Vater die Toten auferweckt und lebendig macht, so macht auch der Sohn lebendig, welche er will. Denn der Vater richtet auch niemand, sondern das ganze Gericht hat er dem Sohn gegeben“ (Joh. 5, 21+22)

Vorbemerkung: Die Evangelien sind Meinungen, Auslegungen, theologische Aussagen und ich treten nicht dagegen an.
Den ersten Absatz sehe ich als eine Abgrenzung zwischen der ärgsten und sonstigen Sünden. Daraus eine Aufforderung oder Erleichterung zum Sündigen abzuleiten - fällt mir schwer. Ich kenne die volkstümliche Anschauungen: Sündige drauf los, es wird Dir eh vergeben; die protestantische Gnadenlehre läßt das allerdings offen.
Die Abgrenzung bzw. Gegenüberstellung der "Zuständigkeiten" von Gott und Jesus spißt sich beim mir mit der theologischen Aussage über die Dreifaltigkeit.
Daher ist es für mich egal, ob Jesus oder Gott Sünden vergibt. Darüber hinaus steht das "Jüngste Gericht" im Raum.
 
Vorbemerkung: Die Evangelien sind Meinungen, Auslegungen, theologische Aussagen und ich treten nicht dagegen an.
Den ersten Absatz sehe ich als eine Abgrenzung zwischen der ärgsten und sonstigen Sünden. Daraus eine Aufforderung oder Erleichterung zum Sündigen abzuleiten - fällt mir schwer. Ich kenne die volkstümliche Anschauungen: Sündige drauf los, es wird Dir eh vergeben; die protestantische Gnadenlehre läßt das allerdings offen.
Die Abgrenzung bzw. Gegenüberstellung der "Zuständigkeiten" von Gott und Jesus spißt sich beim mir mit der theologischen Aussage über die Dreifaltigkeit.
Daher ist es für mich egal, ob Jesus oder Gott Sünden vergibt. Darüber hinaus steht das "Jüngste Gericht" im Raum.

Jesus oder Gott vergibt Sünden, "das jüngste Gericht", das sind doch alles nichts als perfide Pfaffen Tricks Herrschaft zu erringen und zu bewahren, das ist der Nasenring welchen sie den Gläubigen anlegen. Wir wissen absolut nichts über einen möglichen Schöpfer allen Seins, geschweige denn seine Absichte.
 
Aber natürlich bist du eine dumme kretinöse Verleum

Auch wenn ich nicht weiß was alles ein Verleum sein kann, welchen Wert hat die Aussage eines Lügners generell ?

Die Primitivität deiner "Argumentation" ist nicht mehr überbietbar, was du hier von dir gibst sind keine durchdachten Postings, sondern verbaler Brechdurchfall.

Auch diese Lüge hilft dir nicht, glaubhaft zu erscheinen.

Überführt bist einzig du selber, indem du hier deine dumme Niedertracht, und primitive Geschwätzigkeit ein ums andere Mal völlig ungeniert zur Schau stellst.

Elegie eines überführten Lügners.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, solange Pädophile ihr schlechtes Gewissen durch eine Beichte erleichtern können, ohne befürchten zu müssen, für ihre Verbrechen belangt zu werden, solange dient dies nur den Tätern, aber nicht den Opfern.

Eine kurzsichtige Perspektive. Das Beichtgeheimnis soll in erster Linie MENSCHEN dienen - und auch (nach staatlicher Gesetzeslage definierte) Täter sind aus Sicht der Kirche zunächst einmal Menschen. Und besonders in den hier ins Auge gefassten Szenarien, sind jene, die hier als "Täter" bezeichnet werden, lediglich Verdächtige. Also nicht verurteilt und gemäß Unschuldsvermutung Unschuldige, bis sie eines Tages eventuell rechtskräftigt verurteilt werden. Also soll hier zwischen "gleichen" und "gleicheren" unterschieden werden, wobei das Beichtgeheimnis gefälligst nur für UNS, nämlich die GLEICHEREN zur Verfügung stehen dürfte. Den ANDEREN, dürfe es -zu UNSEREM SCHUTZ- nicht zustehen.

Aber, auch wenn man den juristischen Formalismus bei Seite lassen möchte: Die Zivilisation einer Gesellschaft lässt sich vor Allem an ihrem Umgang mit ihren Ausgestoßenen/Außenseitern erkennen. Wer also meint, ein Straftäter müsse nicht nur gemäß Strafgesetzbuch, sondern daneben mit allen möglichen sonstigen Triezereien (und möglichst Entzug aller zivilisatorischen und gesellschaftlichen Annehmlichkeiten) bestraft werden, erteilt der über Jahrhunderte hart erkämpften Zivilisation eine Absage.

Die Priester hatten in der Geschichte auch das Monopol auf professionelle Seelsorge und Beistand. Inzwischen gibt es Anwälte, Ärzte, außerpriesterliche Seelsorger, Vertrauenspersonen, Lebensberater, und und und. Und all diese Einrichtungen haben eine gewisse Verschwiegenheitspflicht, die dem Beichtgeheimnis nahe- wenn nicht sogar gleichkommt. Die Gesellschaft (und nicht nur explizit verbrecherische Straftäter) hat eine Bedarf für solche Institutionen - auch wenn dadurch so manche an manches Ohr gelangte Information nicht sofort für Denunzierung frei gegeben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine kurzsichtige Perspektive. Das Beichtgeheimnis soll in erster Linie MENSCHEN dienen - und auch (nach staatlicher Gesetzeslage definierte) Täter sind aus Sicht der Kirche zunächst einmal Menschen. Und besonders in den hier ins Auge gefassten Szenarien, sind jene, die hier als "Täter" bezeichnet werden, lediglich Verdächtige. Also nicht verurteilt und gemäß Unschuldsvermutung Unschuldige, bis sie eines Tages eventuell rechtskräftigt verurteilt werden. Also soll hier zwischen "gleichen" und "gleicheren" unterschieden werden, wobei das Beichtgeheimnis gefälligst nur für UNS, nämlich die GLEICHEREN zur Verfügung stehen dürfte. Den ANDEREN, dürfe es -zu UNSEREM SCHUTZ- nicht zustehen.

Aber, auch wenn man den juristischen Formalismus bei Seite lassen möchte: Die Zivilisation einer Gesellschaft lässt sich vor Allem an ihrem Umgang mit ihren Ausgestoßenen/Außenseitern erkennen. Wer also meint, ein Straftäter müsse nicht nur gemäß Strafgesetzbuch, sondern daneben mit allen möglichen sonstigen Triezereien (und möglichst Entzug aller zivilisatorischen und gesellschaftlichen Annehmlichkeiten) bestraft werden, erteilt der über Jahrhunderte hart erkämpften Zivilisation eine Absage.

Die Priester hatten in der Geschichte auch das Monopol auf professionelle Seelsorge und Beistand. Inzwischen gibt es Anwälte, Ärzte, außerpriesterliche Seelsorger, Vertrauenspersonen, Lebensberater, und und und. Und all diese Einrichtungen haben eine gewisse Verschwiegenheitspflicht, die dem Beichtgeheimnis nahe- wenn nicht sogar gleichkommt. Die Gesellschaft (und nicht nur explizit verbrecherische Straftäter) hat eine Bedarf für solche Institutionen - auch wenn dadurch so manche an manches Ohr gelangte Information nicht sofort für Denunzierung frei gegeben wird.

Welch ein Unsinn, "Die Beichte" ist nichts als ein perfides Macht und Herrsch Instrument der Pfaffen, vermittels dessen sie Glaubensschafe wie dich über "Sünde" schlechtes Gewissen, Angst vor der Hölle und ihre hochstaplerisch dumm anmaßende "Vergebung der Sünden" für ihre Zwecke gefügig machen.

Alsdann hocken sie wie aufgeblasene heraus geputzte Kröten, auf einem Milliarden Vermögen in ihren Palästen, von wo aus sie "das ungerecht verteilte Gut auf der Welt" beklagen, und du und deinesgleichen Schafe blöken servil dazu.;)
 
Wer also meint, ein Straftäter müsse nicht nur gemäß Strafgesetzbuch, sondern daneben mit allen möglichen sonstigen Triezereien (und möglichst Entzug aller zivilisatorischen und gesellschaftlichen Annehmlichkeiten) bestraft werden, erteilt der über Jahrhunderte hart erkämpften Zivilisation eine Absage.
Die Seelsorge für den Täter hat versagt, weil Wiederholungen üblich waren.
Eine fachgerechte Behandlung pädophiler Verbrecher ist keine Triezerei.
 
Welch ein Unsinn, "Die Beichte" ist nichts als ein perfides Macht und Herrsch Instrument der Pfaffen, vermittels dessen sie Glaubensschafe wie dich über "Sünde" schlechtes Gewissen, Angst vor der Hölle und ihre hochstaplerisch dumm anmaßende "Vergebung der Sünden" für ihre Zwecke gefügig machen.

In deinem Kopf, mit Sicherheit. Aber zum Glück für die Welt reicht dein Kopf nicht weit über deine Schädeldecke hinaus.

Alsdann hocken sie wie aufgeblasene heraus geputzte Kröten, auf einem Milliarden Vermögen in ihren Palästen, von wo aus sie "das ungerecht verteilte Gut auf der Welt" beklagen, und du und deinesgleichen Schafe blöken servil dazu.;)

Und neidvoll blökst du, bar jeder Anerkennung und Ministrantengesellschaft, im Abseits bitzelnd dazu.
 
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Die Seelsorge für den Täter hat versagt, weil Wiederholungen üblich waren.

Das ist eine pauschale Aussage, die inhaltlich nicht überprüfbar ist.
Wenn eine Seelsorge keine Garantie zur Vermeidung der Wiederholung eines Verbrechens ist heißt das nicht, dass es versagt hätte.
Nicht einmal eine Justizsystem kann den Ausschluss von Verbrechenswiederholungen garantieren, außer man beseitigt jeden Verdächtigen sofort und nachhaltig.
Zusätzlich ist die Hauptaufgabe einer Seelsorge nicht die Verbrechensvermeidung - sie ist nur eine positive Begleiterscheinung.

Eine fachgerechte Behandlung pädophiler Verbrecher ist keine Triezerei.

Richtig, und die Abschaffung des Beichtgeheimnisses ist keine fachgerechte Behandlung pädophiler Verbrecher.
Zusätzlich wäre eine "fachgerechte Behandlung" gegen den dezidierten Willen des Patienten sehr wohl Triezerei.
 
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