Was redest Du davon, dass Mneschen nur verdächtigt werden??
Ich sagte, dass juristisch jemand dann schuldig und somit Täter ist, wenn er für diese Tat verurteilt wurde.
Zum Zeitpunkt seines erstmaligen Geständnisses bei der Beichte, ist er nicht verurteilt und somit nicht schuldig und höchstens eines Tat verdächtig, und bei Anklage Angeklagter.
Bis zur Rechtskräftigkeit des Schuldspruches gilt die Unschuldsvermutung und die Person, auch wenn sie 100mal gestanden hat, als unbescholten zu behandeln.
Willst Du etwa bestreiten, dass katholische Priester in der BRD verdächtigt werden, sich 3-mal so oft an Kindern vergangen zu haben, wie vergleichbar alte andere Männer? Willst Du gar bestreiten, dass Kinder missbraucht werden?
Ferenc hat einen noch höheren Anteil in Österreich erwähnt.
Will ich das ? Sag du es mir.
Richtig, es zählen nur unsere Gesetze, die einen Tatnachweis erfordern und bei Kindesmissbrauch keine Straffreiheit vorsehen.
Und "unsere Gesetze" beinhalten auch das Beichtgeheimnis. Es steht in keinem Gesetz, dass der etwaige Schuldige nicht dennoch bestraft oder verfolgt werden darf. Es darf lediglich der Beichtinhalt im Strafverfolgungsverfahren nicht verwendet werden.
Laut Bibel aber werden Knabenschänder in den See geworfen, in dem Feuer und Schwefel brennen. Wer das Beichtgeheimnis verteidigt, der verteidigt indirekt aus diese sadistische Bestrafung von Menschen, die sich an Kindern vergriffen haben ;-)
Aha, und was ist mit Mädchenschänder ? Oder gibt es in den betroffenen Gehirnen nur den Begriff "Knabenschändung", sowie anscheinend nur männliche Homosexualität verteufelt wird, weibliche aber totgeschwiegen, ignoriert, gutgeheißen oder negiert wird ?
Was für mich vor allem anderen zählt, ist das Verhindern, dass kranke Menschen sich weiterhin an Kindern vergreifen. Wenn das dadurch erreicht werden kann, dass Beichtväter diese kranken Menschen verlässlich und später auch nachprüfbar einer psychologischen Behandlung zugeführt haben, damit sie nicht weiterhin Kindesmissbrauch betreiben, dann wäre das OK.
Auch mittels Todesstrafe, um auch ganz sicher zu gehen ?
Wenn sich diese kranken Menschen aber verweigern, muss der Beichtvater nach meiner Meinung Anzeige erstatten!
Aha, und wie soll der Beichtvater das gesichert feststellen ? Und unter wessen Sold verrichtet der Beichtvater seine Ermittlungsarbeit ?
Denn das Beten von Beichtväternm für kranke Menschen heilt keine verkrüppelten Kinderseelen!
Ja, zwecks Befriedigung der eigenen perversen Rachelust wird oft und gerne das "Wohl der armen, geschundenen Kinderseelen" herangezogen.
Wer's glaubt......ich meine, Kinder sollen weder zur Befriedigung sexueller Gelüste noch zur Befriedigung von perversen Rachegelüsten missbraucht werden.