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Beichtgeheimnis

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Nehme Ihre Worte her:
Das ist eine pauschale Aussage, die inhaltlich nicht überprüfbar ist.

Eventuell für Sie. Dem Internetnutzer hingegen schon.
Auszug aus https://de.wikipedia.org/wiki/Seelsorge

"Der Ausdruck Seelsorge (lateinisch cura animarum) ist eine im Deutschen geschichtlich gewachsene Bezeichnung, die sich aus den Wörtern Seele und Sorge zusammensetzt. Er bezeichnet die persönliche geistliche Begleitung und Unterstützung eines Menschen insbesondere in Lebenskrisen durch einen entsprechend ausgebildeten Seelsorger, meist einen Geistlichen der jeweiligen Konfession."

In der Praxis geht die Seelsorge über rein geistliche bzw religiös konnotierte Begleitung und Unterstützung hinaus und hat somit auch weiter reichende Auswirkungen. Auswirkungen von persönlicher Unterstützung und Begleitung auf das Verhalten der unterstützten Person werden wohl auch Sie voraussetzen, und dass derartige persönlichen Unterstützungen und Begleitungen vorrangig Verbrechen unterstützen würden, werden ja wohl auch Sie nicht behaupten wollen, oder ?
 
Zitat von Frischling: Ich habe Dich wohl vergeblich auf die Bibelaussage in Mark. 3, 28-29 hingewiesen, wonach ALLE Sünden den Menschen vergeben werden -. bis auf das Lästern des Heiligen Geistes. Jetzt weise ich Dich darauf hin, dass laut Bibel nicht Gott der Richter ist, sondern Jesus Christus. Hier diesmal die genaue Bibelaussage dazu:

„Denn wie der Vater die Toten auferweckt und lebendig macht, so macht auch der Sohn lebendig, welche er will. Denn der Vater richtet auch niemand, sondern das ganze Gericht hat er dem Sohn gegeben“ (Joh. 5, 21+22)

Den ersten Absatz sehe ich als eine Abgrenzung zwischen der ärgsten und sonstigen Sünden. Daraus eine Aufforderung oder Erleichterung zum Sündigen abzuleiten - fällt mir schwer. Ich kenne die volkstümliche Anschauungen: Sündige drauf los, es wird Dir eh vergeben; die protestantische Gnadenlehre läßt das allerdings offen.

Du akzeptierst also nicht, dass bis auf eine Ausnahme ALLE Sündem vergeben werden sollen. Andererseits stimmst Du zu, dass es die volkstümliche Anschauung gibt, dass den Menschen die Sünden vergeben werden. Daran solltest Du eigentlich erkennen können, dass Mark. 3, 28-29 mit zu dieser Volksmeinung beigetragen hat!

Die Abgrenzung bzw. Gegenüberstellung der "Zuständigkeiten" von Gott und Jesus spißt sich beim mir mit der theologischen Aussage über die Dreifaltigkeit.

Daher ist es für mich egal, ob Jesus oder Gott Sünden vergibt. Darüber hinaus steht das "Jüngste Gericht" im Raum.

Die Dreifaltigkeit würde doch nicht ausschließen, dass nicht Gott der Richter sein soll, sondern Jesus!

Ansonsten wollte Jesus laut vielen Bibelaussagen das Letzte oder Jüngste Gericht noch zu Lebzeiten einiger seiner Jünger abhalten. Auch Paulus, der wichtigste christliche Religionsmacher der Anfangszeit des Christentums. soll überzeugt gewesen sein, noch zu leben, wenn Jesus auch die Toten zu diesem Letzten Gericht auferweckt. Soweit zur „Wahrheit" der Bibel ;-)
 
Zitat von Frischling: Richtig, solange Pädophile ihr schlechtes Gewissen durch eine Beichte erleichtern können, ohne befürchten zu müssen, für ihre Verbrechen belangt zu werden, solange dient dies nur den Tätern, aber nicht den Opfern.

Eine kurzsichtige Perspektive. Das Beichtgeheimnis soll in erster Linie MENSCHEN dienen - und auch (nach staatlicher Gesetzeslage definierte) Täter sind aus Sicht der Kirche zunächst einmal Menschen. Und besonders in den hier ins Auge gefassten Szenarien, sind jene, die hier als "Täter" bezeichnet werden, lediglich Verdächtige. Also nicht verurteilt und gemäß Unschuldsvermutung Unschuldige, bis sie eines Tages eventuell rechtskräftigt verurteilt werden.

Was redest Du davon, dass Mneschen nur verdächtigt werden?? Willst Du etwa bestreiten, dass katholische Priester in der BRD verdächtigt werden, sich 3-mal so oft an Kindern vergangen zu haben, wie vergleichbar alte andere Männer? Willst Du gar bestreiten, dass Kinder missbraucht werden? Ferenc hat einen noch höheren Anteil in Österreich erwähnt.

Aber, auch wenn man den juristischen Formalismus bei Seite lassen möchte: Die Zivilisation einer Gesellschaft lässt sich vor Allem an ihrem Umgang mit ihren Ausgestoßenen/Außenseitern erkennen. Wer also meint, ein Straftäter müsse nicht nur gemäß Strafgesetzbuch, sondern daneben mit allen möglichen sonstigen Triezereien (und möglichst Entzug aller zivilisatorischen und gesellschaftlichen Annehmlichkeiten) bestraft werden, erteilt der über Jahrhunderte hart erkämpften Zivilisation eine Absage.

Richtig, es zählen nur unsere Gesetze, die einen Tatnachweis erfordern und bei Kindesmissbrauch keine Straffreiheit vorsehen. Laut Bibel aber werden Knabenschänder in den See geworfen, in dem Feuer und Schwefel brennen. Wer das Beichtgeheimnis verteidigt, der verteidigt indirekt aus diese sadistische Bestrafung von Menschen, die sich an Kindern vergriffen haben ;-)

Was für mich vor allem anderen zählt, ist das Verhindern, dass kranke Menschen sich weiterhin an Kindern vergreifen. Wenn das dadurch erreicht werden kann, dass Beichtväter diese kranken Menschen verlässlich und später auch nachprüfbar einer psychologischen Behandlung zugeführt haben, damit sie nicht weiterhin Kindesmissbrauch betreiben, dann wäre das OK. Wenn sich diese kranken Menschen aber verweigern, muss der Beichtvater nach meiner Meinung Anzeige erstatten! Denn das Beten von Beichtväternm für kranke Menschen heilt keine verkrüppelten Kinderseelen!
 
@ Frischling:
Nochmals: Die Bewertung von Sünden und deren Behandlung in der Kirche ist mir egal. Ich versuche den Text mit meinem Vorverständnis zu verstehen und wenn Sie Widersprüche in meiner Sichtweise sehen - kein Widerspruch - nicht meine Welt.
 
Was redest Du davon, dass Mneschen nur verdächtigt werden??

Ich sagte, dass juristisch jemand dann schuldig und somit Täter ist, wenn er für diese Tat verurteilt wurde.
Zum Zeitpunkt seines erstmaligen Geständnisses bei der Beichte, ist er nicht verurteilt und somit nicht schuldig und höchstens eines Tat verdächtig, und bei Anklage Angeklagter.
Bis zur Rechtskräftigkeit des Schuldspruches gilt die Unschuldsvermutung und die Person, auch wenn sie 100mal gestanden hat, als unbescholten zu behandeln.

Willst Du etwa bestreiten, dass katholische Priester in der BRD verdächtigt werden, sich 3-mal so oft an Kindern vergangen zu haben, wie vergleichbar alte andere Männer? Willst Du gar bestreiten, dass Kinder missbraucht werden? Ferenc hat einen noch höheren Anteil in Österreich erwähnt.

Will ich das ? Sag du es mir.

Richtig, es zählen nur unsere Gesetze, die einen Tatnachweis erfordern und bei Kindesmissbrauch keine Straffreiheit vorsehen.

Und "unsere Gesetze" beinhalten auch das Beichtgeheimnis. Es steht in keinem Gesetz, dass der etwaige Schuldige nicht dennoch bestraft oder verfolgt werden darf. Es darf lediglich der Beichtinhalt im Strafverfolgungsverfahren nicht verwendet werden.


Laut Bibel aber werden Knabenschänder in den See geworfen, in dem Feuer und Schwefel brennen. Wer das Beichtgeheimnis verteidigt, der verteidigt indirekt aus diese sadistische Bestrafung von Menschen, die sich an Kindern vergriffen haben ;-)

Aha, und was ist mit Mädchenschänder ? Oder gibt es in den betroffenen Gehirnen nur den Begriff "Knabenschändung", sowie anscheinend nur männliche Homosexualität verteufelt wird, weibliche aber totgeschwiegen, ignoriert, gutgeheißen oder negiert wird ?

Was für mich vor allem anderen zählt, ist das Verhindern, dass kranke Menschen sich weiterhin an Kindern vergreifen. Wenn das dadurch erreicht werden kann, dass Beichtväter diese kranken Menschen verlässlich und später auch nachprüfbar einer psychologischen Behandlung zugeführt haben, damit sie nicht weiterhin Kindesmissbrauch betreiben, dann wäre das OK.

Auch mittels Todesstrafe, um auch ganz sicher zu gehen ?

Wenn sich diese kranken Menschen aber verweigern, muss der Beichtvater nach meiner Meinung Anzeige erstatten!

Aha, und wie soll der Beichtvater das gesichert feststellen ? Und unter wessen Sold verrichtet der Beichtvater seine Ermittlungsarbeit ?

Denn das Beten von Beichtväternm für kranke Menschen heilt keine verkrüppelten Kinderseelen!

Ja, zwecks Befriedigung der eigenen perversen Rachelust wird oft und gerne das "Wohl der armen, geschundenen Kinderseelen" herangezogen.
Wer's glaubt......ich meine, Kinder sollen weder zur Befriedigung sexueller Gelüste noch zur Befriedigung von perversen Rachegelüsten missbraucht werden.
 
Bin gespannt, wann das Argument kommt, daß Beichte und Beichtgeheimnis die Verbrechensanzahl verringert hat.

Das ist kein Argument, sondern eine Behauptung, die argumentativ gestützt werden kann.
Das habe ich hier auch getan - seelischer Beistand hat die Kraft, andere Wege der Problemlösung zu finden als etwaige Verbrechen.
Ein Priester, dem sich kein Triebtäter anvertraut hat, kann keinen dazu bewegen, sich zu stellen und/oder in Therapie zu begeben.
Aber, es reicht ja eigentlich zu widerlegen, dass Priester Täter zu weiteren Verbrechen anstacheln würden. Denn sobald gezeigt ist, dass das Beichtgeheimnis nicht zu zusätzlichen Verbrechen führt, ist dein Argument für die Aufhebung des Beichtgeheimnisses nichtig. Dazu muss es nicht erst zu einer expliziten Verbrechensverringerung kommen, die aber mMn sehr wohl aus besagten Gründen gegeben ist.

Auf der arabischen Halbinsel gibt es, so meine ich, keinerlei Anlaufstelle, die derartig Veranlagte Personen aufsuchen könnten. Gibt es dadurch dort weniger Missbrauchsfälle ? Ist das Leben insgesamt dort lebenswerter, auch wenn Verbrechern und Verdächtigen die Hölle heiß gemacht wird ?
 
Btw, du bist dabei, die Aufgabe einer humanistischen Errungenschaft zu Opfern in der vagen Hoffnung (die mMn nicht sehr gerechtfertigt ist), einzelne Verbrecher damit besser strafverfolgen zu können. Damit triffst du aber nicht nur jene von dir erwählten Zielpersonen, sondern sämtliche Beichtende müssen sich vor Ablegen der Beichte sodann selbst fragen, wie das Gebeichtete eventuell strafrechtlich gegen sie verwendet werden könne. Könnte dadurch ein neuer Berufszweig entstehen, nämlich einer Art Fachkundige die vor Ablegen einer Beichte Auskunft darüber geben, was bedenkenlos gebeichtet werden könne und was nicht. Verschiebt dein Problem lediglich vom Beichtstuhl zur vorgelagerten Institution.

Diverse rechtsstaatliche Einrichtungen begünstigen auch Übeltäter, das stimmt. Allem voran wohl das Prinzip "in dubio pro reo". Aber, dennoch wurden diese Prinzipien eingeführt, und ich meine wohl, sehr wohlüberlegt und nicht in der Absicht, damit Verbrechen zu begünstigen. Wohl wissend, dass humanistische Prinzipien, weil für ALLE Menschen da, auch für jene da, die Straftaten begangen haben. Und dennoch sind die Menschen, vor Allem die mit Weitblick davon überzeugt, dass die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit positive Werte sind, auch wenn sie hinsichtlich Verbrechensverfolgung ihre Nachteile mit sich bringen.

So wie das Militär für die Sicherheit des Staates sorgt, auch für jene eventueller Verbrecher, die sich im Inland aufhalten. Und die Radarstrafe muss der Straftäter genauso zahlen wie der Kinderarzt oder Bioökodemeterbauer.
 
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