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Ja schon war, um die Frage ging es dem TE ja eigentlich, und ehrlich gesagt keine Ahnung aber eher nein. Dann wären eigentlich alle politisch-religiösen Gewalttäter schuldunfähig, weil sie ja im Rahmen ihrer "Wahn"-Ideologien vollkommen sinnvoll, nahezu notwendig gehandelt haben. Schuldunfähigkeit sollte doch sehr eng gefasst bleiben. Find es schon zweifelhaft, dass man sich Schuldmilderungen ,,antrinken" kann.
Dann wären eigentlich alle politisch-religiösen Gewalttäter schuldunfähig, weil sie ja im Rahmen ihrer "Wahn"-Ideologien vollkommen sinnvoll, nahezu notwendig gehandelt haben.
Zur Erinnerung:
Sind selbsternannte 'Reichsbürger' möglicherweise schuldunfähig? Wer könnte dafür plädieren?
Wer es nicht kann, darf sich woanders zu Wort melden.
Bei Breivik gab es die Diskussion um die Schuldfähigkeit auch und er Bestand auf seiner Schuldfähigkeit. So wichtig finde ich die Frage auch gar nicht. Schuldunfähigkeit ist keine "Du kommst aus dem Gefängnis frei" Karte, sondern eine "Du kommst in die Geschlossene rein" Karte. Wenn einer so in seiner Ideologie festhängt, dass er dafür tötet, dann mag er zwar Wahnsinnig und somit Schuldunfähig sein, trotzdem muss die Gesellschaft vor ihm geschützt werden...
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