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Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

AW: Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

passend zu den Texten von Bernd Rüthers:



klare Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum ESM
(12. September 2012)
  • Rechtsverdrehung an zentralster Stelle des GG
  • nahezu unumkehrbare Festlegung auf eine bestimmte Politik
  • unterlassene Abwehr offenkundiger Gefahren

Das Urteil entspricht der Verfassungslage. Das Gericht ist keine Ersatz- oder nebenregierung. Es hat nicht die Aufgabe, Politik zu ersetzen. Durch die Begrenzung des ESM und seiner Ausweitung nur mit Zustimmung des Bundestags sind die Verantwortlichkeiten klar zugeteilt.
 
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Und wenn das alles nichts fruchtet, wanderst du halt nach Nordkorea aus.

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AW: Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

@ regimegegner
Dein undifferrenzierter Rundumschlag ist der allseits bekannte Kulturpessimismus, mit dem Gesellschaft nicht zu gestalten ist.
 
AW: Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

Herrschende wollen Eigennutz, aber kein Recht der BÜRGER auf Eigennutz! :teufel2:
 
AW: Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

Ein Beitrag zum Machtmissbrauch als Standesrecht der Oberschicht, bestehend aus Behörden, Justiz, Banken und Industrie sowie einige Vorschläge dagegen.

Kritische Berichte zu Themen wie „Rechtsstaat“, „Gesundheitspolitik“, „Korruption“ usw. sind eine Form des Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG der BRD. Schandtaten der Justiz, der Industrie, der Banken usw. werden in der Regel von der Obrigkeit gedeckt.

Dazu ein Zitat aus der Rechtswissenschaft zur praktizierten Rechtspolitik:
Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf ).

Es kann jedenfalls beobachtet werden und es wird auch durch Medien bestätigt, dass herrschende Gruppen ihre Interessenbereiche zu Lasten des Volkes immer mehr ausweiten. Staat und Gesellschaft befinden sich auf getrennten Wegen.

Zum Verstehen des menschlichen Verhaltens einige Links: http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf, http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48, http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html .

Nachstehend eine Zusammenfassung meiner vielfachen Erfahrungen zum Standesrecht in der Rechtspflege:

Wenn Rechtssuchende gegen Rechtsbrecher (Privatleute, Firmen, Behörden, Banken usw.) Prozesskostenhilfe beantragen oder Klagen einreichen, machen Richter fast immer (und wegen vorauseilendem Gehorsam gelegentlich auch Rechtsanwälte) Falschangaben, die der fleißige Rechtssuchende durch genaues Durchlesen und durch intensive Internetrecherchen (Rechtsprechungen der höchsten Gerichte) finden kann. Um die höchstrichterliche Rechtsprechung scheren sich Richter in der Regel entgegen Art. 3 GG nicht. Rechtssuchende werden vor Gericht weiter angeschmiert und abserviert. Vor Zivilgerichten in Bayern habe ich nur zu ca. 10% Recht bekommen.

Von Richtern werden Sachvorträge durch Rechtssuchende mit Zitierung der im Internet veröffentlichten und von den privaten Interessen des Richters abweichenden Rechtsprechung meist unter Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) überhört. Oft werden falsche Angaben gemacht, z.B. wurde bei mir eine Frist falsch berechnet, vom Sozialgericht erhielt ich eine falsche Rechtsmittelbelehrung. Richter verhalten sich gruppenkonform (Richterkumpanei). Es wird das Standesrecht praktiziert. Eine Gleichheit vor Gesetz wird damit entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gewährt und Rechtsbeschwerden werden unter Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht zugelassen. Die Menschenwürde (Art. 1 GG) steht somit nur auf dem Papier. Richter können entgegen Art. 2 GG Rechte verletzen. Grundrechte werden entgegen Art. 19 GG eingeschränkt, brauchbare Rechtsmittel gegen die öffentliche Gewalt sind durch das gruppenkonforme Verhalten nicht vorhanden. Die Rechtsprechung fühlt sich entgegen Art. 20 Abs. 3 meist nicht an Gesetz und Recht gebunden. Die Staatsgewalt (Rechtspflege) geht entgegen Art. 20 Abs. 2 GG nicht vom Volk aus, eine Richterwahl durch das Volk findet nicht statt. Es ist zwar Wille der Rechtsbrecher, aber nicht der Wille der Masse des Volkes, über die Staatsgewalt keine Rechte zu bekommen. Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist wegen gruppenkonformen Verhalten entgegen Art. 34 GG nicht durchsetzbar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet entgegen Art. 93 Abs. 1 überwiegend nicht, es wimmelt lediglich begründungslos ab (Erfolgsquote bei 0,2 – 0,3%). Richter unterwerfen sich entgegen Art. 97 meist nicht dem auf Papier stehendem Gesetz, sondern Verhaltensgesetzen. Grundrechte werden kaum gewährt.

Die zwecklosen Rechtsverfolgungen dauern Jahre oder Jahrzehnte.
Beamte und Richter scheuen meist keine Mühen, um Rechte zu verweigern. Man wird erst von Verbrechern und dann noch von den Organen der Rechtspflege „über den Tisch gezogen“.
Ich war Verfolgter des DDR-Regimes und man fühle mich auch in der BRD vom System veralbert. Herrschende machen leere, schmeichelhafte Versprechungen (früher DDR-Verfassung, jetzt BRD-Grundgesetz und weiteres Gefasel der Herrschenden von Bürgerrechten). Man ist unter Verfügungsgewalt der Herrschenden, die sich gruppenkonform Verhalten, immer das Recht auf ihrer Seite haben, Bürger als ihr Eigentum betrachten und das für völlig normal halten. In der DDR galt die Regel „die Partei hat immer recht“ und in der BRD gilt die verdeckt gehaltene Regel „die Obrigkeit hat immer recht“. Das Problem ist nicht eine Partei, sondern die Obrigkeit.

Nachstehend einige Zitate von anderen Erfahrenen zum Standesrecht im 'Rechtsstaat':

"Das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz niedergeschriebene Gewaltenteilungsprinzip ist für die deutsche Justiz nur ein Rechtssatz geblieben, eine Absichtserklärung des deutschen Verfassungsgebers, letztlich beschränkt auf einen moralischen Appell an die nach wie vor in einer Beamtenhierarchie formierte Richterschaft"*[......]*"Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge....widerspricht."*(vgl. http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm – es sind Seiten eines ehemaligen Richters).
Richter ignorieren allzu oft die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Ordnung, vgl. z.B. http://justizunrecht.wordpress.com/meineartikel/ , http://www.justizkacke.de/juristenzitate.htm , http://unschuldige.homepage.t-online.de/ , http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936, http://deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105 .

Das Rechtsstaatsversprechen des Grundgesetzes entpuppt sich als leere Hülle, die mit der gelebten Rechtsstaatlichkeit nicht einhergeht (Buchtipp: „Ein Richter kann sich alles erlauben“, http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html ).

Es gilt das Faustrecht des Stärkeren: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" (vgl. http://pressemitteilung.ws/node/135456 ).

Der Rechtsbehelf, auf den der Machtapparat so stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff. Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. z.B. http://www.quality.de/cms/forum/26-...prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=48 ).
Besonders rechtlos scheint man in Bayern zu sein.
Um ein rechtliches Gehör vor dem Bayer. Verfassungsgerichtshof zu erhalten, soll ich für das suggerierte kostenlose Verfahren 1000 Euro zahlen. Wenn ich Millionär wäre und mir 1000 Euro nichts ausmachen würden, könnte ich offenbar Gehör bekommen und etwas von den Gedanken des hohen Gerichts erfahren. Obrigkeitsstaatlich wird man von Richtern abgekanzelt und gewarnt, aufzumucken: „.....Die Auferlegung des Kostenvorschusses soll dem Beschwerdeführer die mangelnden Erfolgsaussichten des von ihm betriebenen verfassungsrechtlichen Verfahrens vor Augen führen, ihn warnen und vor nutzlosen Aufwendungen und Kosten schützen (VerfGH 47, 144/147 = BayVBl 1994, 560/561. Menschenwürde steht nur auf dem Papier. Prozesskostenhilfe wurde ohne vorherigen Antrag gleich begründungslos abgelehnt. Erforderliche, menschenwürdige Begründungen stehen auch nur auf dem Papier (bzw. im Internet).

Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Ein Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Vorstehende Angaben stammen von einem ehemaligen Richter am OLG Köln.
Ehemaliger Richter Frank Fahsel zu den Verhältnissen: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B. http://www.suendenregister.de/?p=61 ).
Verhaltensweisen wie Untertanenfeindlichkeit, Ämterpatronage und Richterkumpanei sind auch eine Art der Fremdenfeindlichkeit. Sicher wird jeder schon gemerkt haben, dass sich die Entscheidungsträger meist feindlich gegenüber dem Einzelnen verhalten und gruppenweise Rechte willkürlich verweigern.

Über Richterkumpanei gibt es auch Bücher, z.B. http://www.edition-fischer.com/buchtipp/bt_nanz_hermann.html (Buch eines geschädigten Rechtssuchenden) und http://www.amazon.de/Halbgötter-Schwarz-Deutschlands-Justiz-Pranger/dp/3821856092 (Buch des Strafverteidigers Rolf Bossi). Ein Video dazu kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=LpuIc103AUo&feature=related gefunden werden.

Zum Übergang vom demokratischen Rechtsstaat zum oligarchischen Richterstaat kann man z.B. einen Beitrag von Prof. Dr. jur. Dres. h.c. Bernd Rüthers unter http://www.richterkontrolle.de/files/Rechtsstaat oder Richterstaat.pdf lesen.
Unter http://www.derrechtsstaat.de/?p=1747 kann man einen Bericht mit dem Thema „Erschreckende Studie über Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“ lesen.
Der Rechtsstaat ist letztendlich nur Fiktion. Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis (http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682).

Erst wenn wir Ordnung schaffen, kann rechtlich und vor dem Gewissen aller Betroffenen die Verantwortung des Richters, der Regierung und Verwaltung, der vertragschliessenden Partei transparent werden. ... Recht anwenden heißt es bestätigen, präzisieren, ergänzen, nötigenfalls anpassen, nicht ihm fragliche Entscheidungen als die allein möglichen, richtigen, vertretbaren Ergebnisse unterschieben. .... Der Richter und sonstiger Rechtsanwender seinerseits klammert sich nur allzu gern an die höheren Weihen, die Verfassung und Gesetz verleihen, und an den Schutz, der bekanntlich immer von oben kommt, statt dass er der eigenen unermesslichen Weisheit offen und öffentlich vertrauen müsste. Dem Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber, auch der Regierung und Verwaltung sagt sowieso die Fiktion zu, mindestens implizit sei an "alles" gedacht, darum "alles" geregelt worden. So entpuppt sich letztlich, "unter allen Strichen", die relative Dominanz unzulänglicher, in hohem Maß auf theoretisch längst nicht mehr haltbaren Fundamenten lastender Auslegungstheorien in hohem Mass auch als ein Phänomen der "verschleiernden Rechtssprache". (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf). Vorstehender Veröffentlichung kann man entnehmen und auch vor Gericht erfährt man regelmäßig, dass es die juristische Fiktion, Umgehung und Simulation gibt.

Beispiele zum korrupten Finanzwesen und der Billigung durch staatliche Organe:

Auch bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ).

Durch Werbung, Medien, Banken und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung wird man z.B. i.d.R. im Glauben gehalten, dass Optionsscheine brauchbar sind. Man muss erst intensiv nach der Wahrheit forschen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung lässt nicht erkennen, dass die „Rendite“ bei ca. –20% liegt und sich somit internationale Banken an unwissenden Bürgern ungerechtfertigt bereichern. Rechtlich gesehen dürfte dieses Treiben als Betrug zu werten sein. Der Bürger hat das mit obrigkeitsstaatlichem Segen hinzunehmen. Nach dem „Handbuch Investmentfonds“ der Stiftung Warentest von 1997 erzielten Optionsscheinfonds im Durchschnitt in 4 Jahren -25% p.a.. Nach „Euro am Sonntag“ vom 20.06.99 sind unter ""OS-Fonds: Als Langfristanlage ein Flop"" folgende 5-Jahres-Ergebnisse von reinen OS-Fonds angegeben: -76,7%, -65,6%, -80% und -87,6%. Nach der Finanzenonline-Ranglistendatenbank vom 26.01.01 erzielten zwei reine Optionsscheinfonds in 5 Jahren -90,13% und -80,61%. .... ihre Performance ist zumindest langfristig desaströs. Über 94 Prozent Verlust produzierte etwa der auf den japanischen Markt konzentrierte K+W Universal Fonds OS in zehn Jahren. ....langfristig können auch Experten mit Optionsscheinen keine Gewinne machen.* (vgl. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/kein-glueck-mit-optionsscheinen,10810590,9773024.html ). Mein Kommentar: Die Abzocke ist geplant und nicht vom Glück abhängig.

Die Kinder, deren Eltern und das Standesrecht der Beamten und Richter:

Beamte und Richter erhalten von der Staatskasse nach dem Bayerischen Reisekostengesetz – BayRKG Kosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz erstattet, auch wenn irgendwelche Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen und sie nicht schwer behindert sind, aber Schüler und deren Eltern erhalten nach dem Willen des höheren Standes der Beamten und Richter keine Schulwegkosten für Fahrten mit dem Privat-Kfz erstattet, wenn das Kind nicht schwer behindert ist und (umständliche) Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, auch wenn sie mit Privat-Kfz Zeit einsparen und eine Stunde später aufstehen könnten.
Es bestehen zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 Bayer. Verfassung und Art. 118 Abs. 3 BV- Vorrechte und Nachteile wegen des Standes).

Beispiele zur korrupten Lebensmittel- und Gesundheitspolitik:

Man kann z.B. unter http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345
einen von „arte“ ausgestrahlten Bericht mit dem Thema "unser täglich Gift" sehen. Nach etwa 1 Stunde und 12 Minuten wird festgestellt, dass Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden. Die Journalistin macht folgende Aussage: „An diesem Punkt meiner Recherchen wird mir bewusst, dass das Zulassungssystem für chemische Stoffe von der Industrie manipuliert wird, deren Hauptsorge nicht die Gesundheit der Verbraucher, sondern die Gewinnmaximierung ist.“
Es werden uns immer mehr Giftstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Stoffe mit Nanopartikeln und gentechnisch veränderte Stoffe zugeführt. Gelegentlich erfährt man darüber in Medien, dass diese Stoffe schwere Krankheiten wie Krebs verursachen. Das interessiert die führenden Politiker allerdings offensichtlich überhaupt nicht.

Rheuma wahre Ursachen sind Amalgam, Gold, Palladium- http://www.toxcenter.de/artikel/Rheuma-wahre-Ursachen-sind-Amalgam.php .

Pharmakonzerne betreiben kriminelle Machenschaften zu Lasten unserer Gesundheit– vgl.
http://de.sott.net/article/8912-Fas...-uberfuhrt-Gesamtstrafe-elf-Milliarden-Dollar .

Der Schutz der Umweltgift-Industrie ist von staatlicher Seite perfektioniert, indem für Vergiftungen durch Umweltgifte Ärzte keine Abrechnungsziffer und keine Ausbildung bekommen haben. Patienten müssen alles selbst tun, denn es wird ihnen nicht geholfen. Zuständig ist in Deutschland nur der Psychiater für Vergiftete! vgl. http://www.toxcenter.de/artikel/Selbsthilfe-bei-Vergiftungen-noetig.php, auch der Bericht von 1993 (!) über Zahnersatz unter http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687724.html und andere Seiten.

Die Herrschenden in der Welt nutzen die Vorteile ihres Standes offenbar weitestgehend nur zum Machtmissbrauch, zur Propaganda für bestehende Verhältnisse, zum Schutz ihres eigenen Machterhalts und ihres eigenen Geldbeutels und haben völlig vergessen, dass ihre Untertanen sowie sie und ihre Nachkommen ja auch Menschen sind.

1. Rechtsmittel aller Art sollten kostenlos sein, weil nicht nur staatliche Organe, sondern auch Bürger Arbeit mit Rechtsmitteln haben und Rechtsmittelgebühren nur eine Straffunktion des Machtapparats gegen Bürger haben.
2. Die Rechtsprechung sollte der EDV überlassen werden. Diese kennt nämlich keine Missgunst, keinen Machtmissbrauch, keine Bequemlichkeits- und Geldinteressen, kein gruppenkonformes Verhalten usw.. Über Formulare könnten die Daten eingegeben werden, zu denen dann die EDV schnell die anzuwendende Rechtsprechung finden könnte.
3. Dann gäbe es noch die Möglichkeit, Entscheidungsträger wie Richter zu erziehen, Fehler zuzugeben und dem gruppenkonformen Verhalten entgegenzusteuern. Von Nichtregierungsorganisationen geleitete unehrenhafte Amtsenthebungsverfahren mit persönlicher Haftung für Rechtsbeugungen wären als Erziehungsmaßnahme sicher geeignet.
4. Richterwahl aus Anwaltskreisen durch das Volk.
5. Bundestagsabgeordneten, Beamten und Richtern persönlich „auf den Geist gehen“. Bundestagsabgeordnete anrufen, anschreiben oder über http://www.abgeordnetenwatch.de/ schreiben.
6. Infos z.B. unter http://www.natuerlicheperson.de/uebersicht lesen und Schlüsse ziehen.
7. Gründung einer Partei mit einem werbenden Namen wie z.B. „Partei für Behörden-, Justiz- und Korruptionsgeschädigte“ als Gegenpol zu den Lobbyinteressen.
8. Zulassung von Vereinen, die sich für Menschenrechte einsetzen als Opposition gegen die Parteilobby im Bundestag.
9. Beteiligung z.B. an der Petition http://www.avaaz.org/de/petition/Setzt_Euch_fuer_eine_Verwirklichung_des_Rechtsstaats_ein
10. Einschaltung der Verhaltensforschung zum Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung, die Machtmissbrauchsinteressen weitestgehend verhindert.

:) Chapeau

Lediglich die Soros-finanzierte avaaz.org wird's nicht richten können. Selbstverantwortung ist und bleibt un-delegierbar.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

Der ESM ist letztendlich ein Produkt von Leuten wie Hamels. Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!
 
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AW: Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

Der ESM ist letztendlich ein Produkt von Leuten wie Hamels. Herrschende wollen Eigennutz, aber keine Bürgerrechte!

"Schau'n mer mol!"
, wie lange das mit dem :regen: (= system-immanenten ESM) gut gehen wird :dontknow: , was immer gut im Kontext des global-digitalen Finanz-Kapitalis-mus heissen mag ....:lachen:
 
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