Mein lieber
Bruder Neugier, lenk mal hier nicht als Witzbold mit
Bruder Doofy ab, das Thema ist viel zu Ernst, um durch Blödeln abgelenkt zu werden!
Psychiater als Gerichtsgutachter sind Bestandteil des Problems, nicht der Lösung. Die Möglichkeit der Feststellung einer Schuldunfähigkeit von Rechtsbrechern durch Psychiater erscheint mir als ein Konstruktionsfehler unseres Rechtssystemes.
Möglicherweise ja in der Praxis, aber nein, nicht unbedingt in der Theorie, denn unser Deutsches Rechtssystem ist nicht nur gut, sondern wäre sogar eines der Besten auf der Welt, wenn es korrekt angewandt werden würde.
Aber seine korrekte Anwendung ist in jedem Individualfall sehr aufwendig und personalsintensiv, also auch empfindlich kostenerhöhend, weil in Deutschland niemand seinem
gesetzlichen Richter (Art.101 GG) entzogen werden darf!
(Leider geschieht dies aus Kostengründen aber öfter als man glaubt).
Das Deutsche Recht
(im Gegensatz zum Amerikanischen Recht) prüft primär den Individualfall der Schuld einer Person - ohne vorrangige Prüfung der einzelnen Grundrechte - aufgrund eines so genannten Anfangsverdachtes und durchleuchtet dazu gegebenenfalls alle vermeintlichen bzw. gedungenen "Betriebsangehörigen".
Muss denn nicht jeder Rechtsbrecher einen "psychischen Defekt" haben?
Möglicherweise ja, aber nein, nicht unbedingt, denn die Widerstandskraft eines Menschen wird über den natürlichen Willen zum Selbstschutz gesteuert und jeder vermeintliche bzw. gedungene Rechtbrecher reagiert in einem Notwehrexzess möglicherweise etwas anders, was aber ganz entscheidend für die Schuldfrage sein kann.
Da könnte man ja gleich die Verfolgung von Verbrechern einstellen.
Möglicherweise ja, aber nein, nicht unbedingt, denn auch die Einstellung eines Verfahrens (zum Beispiel durch eine unangemessene Geldauflage) könnte gegen das Gesetz zu verstoßen.
In jedem Falle ist es ein interessanter Diskussionsaspekt, den
Neugier hier angeregt hat.
Denn insbesondere durch die jüngsten Erkenntnisse in den Neurowissenschaften (im Rahmen der forensischen Psychiatrie) wurde die allgemeine Diskussion belebt und haben sowohl naive Aussagen als auch komplexe Aussagen plötzlich in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen.
Seitdem es nämlich als wissenschaftlich (nahezu) erwiesen gilt, dass der Mensch seinen "
Tatentschluss des unmittelbaren Handelns " - unabhängig von einem im Nachhinein selbstbewerteten bzw. selbst erklärten Vorsatz in der Nachbegründung des Warum - bereits
drei bis 30 Millisekunden vor dem eigentlichen Handeln
aus dem Unterbewusstsein heraus trifft, stellt sich die Prüfung des Vorsatzes, die in unserem Rechtssystem im Rahmen fehlender Schuldausschließungsgründe negativ erfolgt, zunehmend positiv neu einer so genannten objektiven Bewertung, die noch immer der subjektiven Bewertung in einem
tertium non datur gegenübergestellt wird, weil
eine dritte Möglichkeit des Ausschlusses oder des Einschlusses von Schuld aus Gründen der gemeinsamen Rechtssicherheit, der gemeinsamen Rechtsklarheit und der gemeinsamen Rechtsgerechtigkeit es im Außenverhältnis
gar nicht geben "soll".
Unser Deutsches Rechtssystem hat Schuldausschließungsgründe gerade dort besonders intensiv zu prüfen, wo Beteiligte des inneren Systems mit Beteiligten des äußeren Systems grenzwertig - also auf Polizeiebene - nach dem Legalitätsprinzip doppelt zusammentreffen.
Meine Joker-Frage dazu: Wird dies in Österreich, das dem ehemaligen Kaiserreich noch geistig vehement nachtrauen könnte, denn etwas souveräner gehandhabt oder etwa irgendwie intelligenter mit dem Kopf "geklüngelt", damit es auch "bei dem Trödel" klingelt??
Womöglich ergäben sich tatsächlich ganz neue hilfreiche parallele Perspektiven aus einer futuristisch anmutenden nicht real währungsdifferenziert existierenden "
Rechtsgeschäftswissenschaft" , getrennt nach (individuell) privatrechtlicher und (kollektiv) öffentlich-rechtlicher
Zielökonomie des ewig unschuldigen Geldes??
Bernies Sage