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49-Jähriger Vermögensberater erschoß Polizisten!

Denken Sie dabei auch an eine mögliche Querschnittslähmung der Gesellschaft in der Vertretung der Führungsriege unseres deutschen Finanzmysteriums?

Bernies Sage


Nein, werter Berny, denn Geld ist eine Sache des Glaubens, ansonsten könnte es nicht die Welt regieren.

'Reichsbürger' hingegen sind Bürger eines Staates, der sich nicht dazu bekennt, ein Deutsches Reich zu sein, also einfach nur Unwissende oder Ungläubige. In der Bundesrepublik Deutschland genießen schuldunfähige Täter den besonderen Schutz des Staates, also auch Straftäter, die sich einbilden 'Reichsbürger' zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ist die Einbildung, ein Reichsbürger zu sein, ausreichend für die Feststellung der Schuldunfähigkeit? Wer kann dafür oder dagegen argumentieren?
 

Psychiater als Gerichtsgutachter
sind Bestandteil des Problems, nicht der Lösung.

Andersdenk schrieb:
Sind selbsternannte 'Reichsbürger' möglicherweise schuldunfähig?
Wer könnte dafür plädieren?
Bernies Sage schrieb:
Möglicherweise ein vom Gericht bestellter Psychiater als Gutachter?
Das denke ich auch, aber ist ein Psychiater überhaupt kompetent,
so es um die Feststellung der Schuldunfähigkeit geht?
Die Möglichkeit der Feststellung einer Schuldunfähigkeit
von Rechtsbrechern durch Psychiater erscheint mir als
ein Konstruktionsfehler unseres Rechtssystemes.

Muss denn nicht jeder Rechtsbrecher einen "psychischen Defekt" haben?

Da könnte man ja gleich die Verfolgung von Verbrechern einstellen.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Anderdenk schrieb:
Für den Querschnitt der Gesellschaft
bedeutet dieses Thema wol eine Überforderung.
[...]
Hinweis für Freunde der Orthographie:

Es muß richtig 'wohl' heißen. 1 wol macht nur als 1 mol Sinn.
Bruder Doofy,
für die Freunde der Orthographie hättest du auch noch klarstellen
sollen, dass dieser Vermögensberater den Polizisten

nicht auf seinen Schoß genommen,

sondern ihn erschossen hat.


Aber mit dieser Unterscheidung
ist der Querschnitt der Gesellschaft wohl überfordert. :)


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Mein lieber Bruder Neugier, lenk mal hier nicht als Witzbold mit Bruder Doofy ab, das Thema ist viel zu Ernst, um durch Blödeln abgelenkt zu werden!

Psychiater als Gerichtsgutachter sind Bestandteil des Problems, nicht der Lösung. Die Möglichkeit der Feststellung einer Schuldunfähigkeit von Rechtsbrechern durch Psychiater erscheint mir als ein Konstruktionsfehler unseres Rechtssystemes.

Möglicherweise ja in der Praxis, aber nein, nicht unbedingt in der Theorie, denn unser Deutsches Rechtssystem ist nicht nur gut, sondern wäre sogar eines der Besten auf der Welt, wenn es korrekt angewandt werden würde.

Aber seine korrekte Anwendung ist in jedem Individualfall sehr aufwendig und personalsintensiv, also auch empfindlich kostenerhöhend, weil in Deutschland niemand seinem gesetzlichen Richter (Art.101 GG) entzogen werden darf! (Leider geschieht dies aus Kostengründen aber öfter als man glaubt).

Das Deutsche Recht (im Gegensatz zum Amerikanischen Recht) prüft primär den Individualfall der Schuld einer Person - ohne vorrangige Prüfung der einzelnen Grundrechte - aufgrund eines so genannten Anfangsverdachtes und durchleuchtet dazu gegebenenfalls alle vermeintlichen bzw. gedungenen "Betriebsangehörigen".

Muss denn nicht jeder Rechtsbrecher einen "psychischen Defekt" haben?
Möglicherweise ja, aber nein, nicht unbedingt, denn die Widerstandskraft eines Menschen wird über den natürlichen Willen zum Selbstschutz gesteuert und jeder vermeintliche bzw. gedungene Rechtbrecher reagiert in einem Notwehrexzess möglicherweise etwas anders, was aber ganz entscheidend für die Schuldfrage sein kann.

Da könnte man ja gleich die Verfolgung von Verbrechern einstellen.
Möglicherweise ja, aber nein, nicht unbedingt, denn auch die Einstellung eines Verfahrens (zum Beispiel durch eine unangemessene Geldauflage) könnte gegen das Gesetz zu verstoßen.

In jedem Falle ist es ein interessanter Diskussionsaspekt, den Neugier hier angeregt hat.

Denn insbesondere durch die jüngsten Erkenntnisse in den Neurowissenschaften (im Rahmen der forensischen Psychiatrie) wurde die allgemeine Diskussion belebt und haben sowohl naive Aussagen als auch komplexe Aussagen plötzlich in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen.

Seitdem es nämlich als wissenschaftlich (nahezu) erwiesen gilt, dass der Mensch seinen " Tatentschluss des unmittelbaren Handelns " - unabhängig von einem im Nachhinein selbstbewerteten bzw. selbst erklärten Vorsatz in der Nachbegründung des Warum - bereits drei bis 30 Millisekunden vor dem eigentlichen Handeln aus dem Unterbewusstsein heraus trifft, stellt sich die Prüfung des Vorsatzes, die in unserem Rechtssystem im Rahmen fehlender Schuldausschließungsgründe negativ erfolgt, zunehmend positiv neu einer so genannten objektiven Bewertung, die noch immer der subjektiven Bewertung in einem tertium non datur gegenübergestellt wird, weil eine dritte Möglichkeit des Ausschlusses oder des Einschlusses von Schuld aus Gründen der gemeinsamen Rechtssicherheit, der gemeinsamen Rechtsklarheit und der gemeinsamen Rechtsgerechtigkeit es im Außenverhältnis gar nicht geben "soll".

Unser Deutsches Rechtssystem hat Schuldausschließungsgründe gerade dort besonders intensiv zu prüfen, wo Beteiligte des inneren Systems mit Beteiligten des äußeren Systems grenzwertig - also auf Polizeiebene - nach dem Legalitätsprinzip doppelt zusammentreffen.

Meine Joker-Frage dazu: Wird dies in Österreich, das dem ehemaligen Kaiserreich noch geistig vehement nachtrauen könnte, denn etwas souveräner gehandhabt oder etwa irgendwie intelligenter mit dem Kopf "geklüngelt", damit es auch "bei dem Trödel" klingelt?? ;)

Womöglich ergäben sich tatsächlich ganz neue hilfreiche parallele Perspektiven aus einer futuristisch anmutenden nicht real währungsdifferenziert existierenden "Rechtsgeschäftswissenschaft" , getrennt nach (individuell) privatrechtlicher und (kollektiv) öffentlich-rechtlicher Zielökonomie des ewig unschuldigen Geldes??

Bernies Sage
 
Zuletzt bearbeitet:

Gerichtsgutachter als Teil des Problems.

Bernies Sage schrieb:
[...]
Meine Joker-Frage dazu:
Wird dies in Österreich, das dem ehemaligen Kaiserreich
noch geistig vehement nachtrauen könnte,
denn etwas souveräner gehandhabt oder etwa irgendwie
intelligenter mit dem Kopf "geklüngelt",
...
Berny,
du musst jetzt gegenüber den Ösis keine Minderwertigkeitskomplexe
entwickeln,

bei uns in Ösistan ist diese Sache mit der Schuldunfähigkeit
genauso unbefriedigend geregelt.

In Ösistan laufen sogar rechtskräftig verurteilte Verbrecher
wegen angeblicher Haftunfähigkeit frei herum,
die sich dann um 2 Uhr früh auf dem Parkett eines Nachtlokales
das Tanzbein schwingend photographieren lassen.

Angesichts solcher Verhöhnungen der Rechtsprechung sollte man sich
aber auch nicht wundern, wenn gewisse Leute das Bedürfnis verspüren,
diesem präpotenten Verbrecher eine Handgranate unter den Arsch
zu schieben.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Muss denn nicht jeder Rechtsbrecher einen "psychischen Defekt" haben?

Nein, denn nicht jedem Verbrecher wird eine Schuldunfähigkeit attestiert.

durch die jüngsten Erkenntnisse in den Neurowissenschaften (im Rahmen der forensischen Psychiatrie) wurde die allgemeine Diskussion belebt

Ach so und wie neu sind die, was gibt es dazu nachzuschlagen und was ist mit den Lügendetktoren? Haben wir es den Lügenmedien zu verdanken, daß Lügendetektoren hierzulande nicht zur Anwendung kommen oder ist es eine verschworene Justiz, die den Menschen dieses Landes den Engelsmacher zur Wahrheit vorenthalten will?
 
Ach so und wie neu sind die, was gibt es dazu nachzuschlagen und was ist mit den Lügendetktoren? Haben wir es den Lügenmedien zu verdanken, daß Lügendetektoren hierzulande nicht zur Anwendung kommen oder ist es eine verschworene Justiz, die den Menschen dieses Landes den Engelsmacher zur Wahrheit vorenthalten will?
Eine heikle Frage, aber dafür, dass die Lügendetektoren nicht mehr zur Anwendung kommen, gibt es eine einfache Erklärung: Jeder der heute weiß, wie ein Lügendetektor "tickt", der kann ihn auch ganz locker strategisch überlisten. Somit wäre es höchst ungerecht und ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, damit nur die wirklich Dummen der Lüge überführen zu können.

Wer konsequent immer "perfekt" lügt, den kann man nicht der Lüge mit einem Lügendetektor überführen!

Das ist die Wahrheit!

Bernies Sage
 
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Ohne jeden Zweifel und wer unperfekt lügt, der wird per Lügendetektor überführt, aber weil in Deutschland alle vor dem Gesetz gleich sind, darf nicht per Lügendetektor objektiv gelogen werden oder wie darf ich Ihre Antwort verstehen, werter Berny?

Zum Glück haben das Sie gesagt und nicht ich als Nichtich ....:cool:

»Honi soit qui mal y pense« ;)
begreifen Sie meine (Nicht-)Gedanken etwa als Chance?
So wahr ich auf zulässige Weise Gott helfe: Sie könnten sich bei ihrer Annahme bereits objektiv geirrt haben und ein irdisches Gericht mit einem Gottesgericht verwechselt haben.

Nur so am Rande eines schwarzen Nichterkenntisloches sei erwähnt: Vor dem Gericht sind beispielsweise dann nicht alle gleich, wenn es sich tatsächlich um ein Scheingericht handelt.

Abers es sei Ihnen gerne diese Diffizillität im Nichtverstehen verziehen, denn ein möglicher Unterschied - zwischen Schein und Sein - gestehen Sie das sich selbst ein - spielt ja sicher für Sie als Einheitsgläubiger keine bedeutende Rolle - oder? ;)

Ich weiß, eine Gegenfrage zu Ihrer seriösen Frage zu stellen, könnte als unhöflich gelten. Trotzdem erlaube ich mir ausnahmsweise diese Nachfrage dazu in aller Höflichkeit an Sie in einem Präzisierungswunsch zu richten:

Wie hätten Sie denn meine Antwort am liebsten wunschgemäß verstehen wollen? :)

Denn eigentlich müsste ich vorher wissen, ob ich hier Ihr anderes Denken bei meiner von Ihnen erbetenen Antwort bereits einkalkuieren hätte sollen, oder ob ich Ihnen und mir im Rahmen des Korrekturrechtes noch einen zweiten Wurf zur Lochung der richtigen Antwort in der an sich unschädlichen Beantwortung einer *Antiverwortung* zubilligen darf?

Bitte haben Sie also Verständnis, dass ich weder Ihnen noch mir das zweifelhafte Prädikat zukommen lassen möchte, als doppelsinnig argumentierender geistiger *Verlegenheitsarbeiter* missverstanden zu werden! :D

Das ist die Wahrheit!

Wissen wir beide denn nicht schon jetzt in Gedanken, dass der 49-jährige Vermögensberater vor Gericht - wie jeder Angeklagte auch - sollte hier die Anklage 'echt oder nur zum Schein' zugelassen werden, - perfekt lügen darf und er dazu sicher keinen extra Sachverständigen benötigen wird ?

Wozu sich also über ungelegte Eier streiten wollen?

Bernies Sage
 
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