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Wo ist der Fall Marco?

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AW: Wo ist der Fall Marco?

Ansonsten plädiere ich dafür, den Troll nicht weiter zu füttern.
Was heißt hier bitte Troll? Ich zitiere die ganze Zeit die deutsche Gesetzgebung. Was habt ihr eigentlich in einem Philosophieforum zu suchen wenn ihr noch nicht mal die Begründung für das Schutzaltergesetz kennt. :pcwut:

Machen wir mal was einfaches: Warum ist Inzest strafbar?
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Eigentlich nehme ich das Thema, welches der Fall Marco aufwirft, sehr ernst.
Aber du, "Gedankenfehler" (der Name ist Programm?) machst das alles zu einer Farce. Du pickst irgendwelche Gesetzestexte aus dem Zusammenhang, ohne den Hintergrund und die Differenzierungen zu betrachten.

Du verdienst es nicht mal, dass man mit dir über dieses Thema diskutiert.
Es würde ja doch wieder nur ein Zitat aus dem Gesetz folgen. Traurige Sache das...


Off...
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Du pickst irgendwelche Gesetzestexte aus dem Zusammenhang, ohne den Hintergrund und die Differenzierungen zu betrachten.

Welche Differenzierung? Darf man mit Kindern sexuelle Handlungen machen wenn sie es freiwillig machen? Ja oder Nein?

Nehmen wir eine 43 Jährige aus Österreich die sich von einem 12 Jährigen verführen ließ. Die hat 3 Monate bedingt wegen Unzucht von Kindern bekommen weil der 12 Jährige eingewilligt hat. Was ist daran also jetzt strafbar mit einem Kind sexuelle Handlungen zu haben wenn es einwilligt?
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Tut mir leid...nein, eigentlich tut es das nicht...aber ich werde mich mit dir nicht auf eine juristische Diskussion einlassen.

Du ignorierst die Notwendigkeit eines Tatvorsatzes, wie er in diversen rechtskräftigen Urteilen (bzw. deren Revisionen dazu) verlangt wird. Dir geht es hier nicht um den Fall Marco, dir geht es um eine Grundsatzdiskussion. Wie anders sollte ich deine permanente Fragestellung nach der Strafbarkeit der sexuellen Handlungen mit Kindern deuten?

Es ist auch in der deutschen Gesetzgebung immer noch ein Unterschied, ob jemand das Alter des Kindes kennt oder nicht. Nach objektiver Einschätzung der Gerichte und der Gutachter kann durchaus von einer Nichterkennbarkeit des tatsächlichen Alters ausgegangen werden (hypothetisch), wenn das bei dem Mädel der Wahrheit entspricht, was der Arzt gesagt haben soll.

Das führt nicht unbedingt zu Straffreiheit, aber zu einer deutlichen Strafminderung. Die zu erwartende Strafe liegt dabei schon jetzt nicht höher, als die bereits verbüßte U-Haft.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Dir geht es hier nicht um den Fall Marco, dir geht es um eine Grundsatzdiskussion.
Richtig. :reden:

Es ist auch in der deutschen Gesetzgebung immer noch ein Unterschied, ob jemand das Alter des Kindes kennt oder nicht.
Wenn das Gesetz behauptet Kinder können nicht in sexuelle Handlungen einwilligen und sie werden dadurch in ihrer Entwicklung geschädigt, dann wird das alles nichtig gemacht wenn man das Alter des Kindes nicht gewusst hat?

Das führt nicht unbedingt zu Straffreiheit, aber zu einer deutlichen Strafminderung.
Genau. Jedoch: Laut Gesetz kann man ein Kind daran erkennen, daß es nicht in sexuelle Handlungen einwilligen kann. Das Gesetz widerspricht sich also. Einvernehmliche sexuelle Handlungen mit einem Erwachsenen sind ja nicht verboten aber mit Kindern schon. Außerdem hätte Marco das Alter von Charlotte mittels eines Ausweises feststellen können. Wenn man Alkohol an ein Kind verkauft, kann man auch nicht sagen, daß man es älter geschätzt hat.

Die zu erwartende Strafe liegt dabei schon jetzt nicht höher, als die bereits verbüßte U-Haft.
Das ist aber nur Deine persönliche Ansicht genauso wie jedes Land unterschiedliche Schutzaltergesetze hat. *g*
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Und wenn jemand vorsätzlich sich in ein Forum hineinschleicht um da Diskussionen kaputt zu machen?

Aber bewundernswert :dontknow: ist es schon:
Gedankenfäller hat sich heute irgendwann hier angemeldet und hat 48 (achtundvierzig) Beiträge auf uns losgelassen.
Ja, das macht die dolle Kondition: in seinem Profil ist zu lesen unter Interessen:

Krafttraining, Ausdauertraining, Philosophie, Fantasy, Sience Fiction...

Das mit Philosophie muss ein falscher Irrtum sein. Aber den Rest hat er/sie eigentlich bewiesen - wie ich meine nicht für's erste mal auf dieser Bühne. Oh jeeeeeeee! :bwaah:

Nicht ohne Acht zu lassen die unzähligen *g*'s die uns beweisen sollen wie amüsant das Ganze für ihm/sie ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wo ist der Fall Marco?

Und wenn jemand vorsätzlich sich in ein Forum hineinschleicht um da Diskussionen kaputt zu machen?
Ich stelle nur die Gesetzslage richtig die ihr ignoriert.

Ja, das macht die dolle Kondition
Nein das macht mein Urlaub. *g*

Nicht ohne Acht zu lassen die unzähligen *g*'s die uns beweisen sollen wie amüsant das Ganze für ihm/sie ist.
Natürlich Leute die pöbeln anstatt Argumente zu bringen sind nun mal witzig. *g*

Das mit Philosophie muss ein falscher Irrtum sein.
Dann erkär uns allen doch mal warum sexuelle Handlungen mit Kindern strafbar sind, selbst wenn sie einwilligen. :rolleyes:

Du könntest mich ja mit Argumenten als Trottel darstellen - Ich warte. *g*
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Das geschützte Rechtsgut ist in Deutschland die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Ob das Kind in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat spielt keine Rolle da es nach Auffassung des Gesetzgebers dabei in jedem Fall einem Schadensrisiko ausgesetzt ist (siehe aber kindliche Sexualität ).

Charlotte war unter 14 gilt als Kind - Richtig?

der individuelle Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel nicht berücksichtigt. In Europa liegt diese Altersgrenze zwischen 12 (Niederlande Vatikan) und 17 (Nordirland) in Deutschland bei 14 Jahren.
Das Alter des Sexualpartners des Kindes wird in manchen jedoch nicht allen Definitionen in unterschiedlicher Weise als Kriterium für sexuellen Missbrauch von Kindern herangezogen. Hierbei kommt sowohl ein relativer Altersunterschied als auch eine absolute Altersobergrenze des Sexualpartners vor. Der relative Altersunterschied wird dabei häufig durch einen Mindestaltersunterschied von drei oder fünf Jahren festgesetzt als absolute Altersobergrenze wird meist die Volljährigkeit (18 oder 21 Jahre) des älteren Partners festgelegt. Das Alter des Beteiligten tritt als notwendiges oder als hinreichendes Kriterium auf.

Willkommen in der Irrsinngkeit der Gesetzgebung.

Desweiteren:
Daneben finden sich objektivierbare Kriterien die sich i.d.R. über die Intensität der sexuellen Handlung definieren. Weitgehend gelten folgende Handlungen als sexuell:


Einwirken durch Reden oder pornografische Abbildungen (siehe Pornografie )
Exhibitionismus
Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale
Berührung erogener Zonen wie Beine oder Gesäß
Masturbation
Handlungen die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind ( Zungenküsse Petting Oralverkehr Analverkehr Geschlechtsverkehr )
Hiervon unabhängig ist ob die sexuelle Handlung vor einem Kind an einem Kind oder ob sie von einem Kind auf Veranlassung an sich selbst vorgenommen wird.

Freiheit für Marco? Träumt weiter.

Häufigste Altersgruppe der mutmaßlichen Täter sexuellen Missbrauchs sind die 14-16jährigen gefolgt von den 16-17jährigen. Mit zunehmenden Alter sinken die Belastungszahlen. Dabei zu beachten ist dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs ( § 176 StGB ) sowohl freiwillige wie unfreiwillige sexuelle Handlungen mit Kindern unter Strafe stellt.

Gewalt ist beim sexuellen Missbrauch von Kindern eher selten anzutreffen. Nach einer Untersuchung des Bundeskriminalamtes wurden bei 85 Prozent der angezeigten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs keine Drohung oder Nötigung angewandt

Und nocheinmal die Freiheitswelle für Marco:
In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche sexuelle Handlungen an mit oder vor Kindern als sexueller Missbrauch. Als Kinder gelten Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr. Geschützt ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Somit ist sexueller Missbrauch von Kindern unabhängig von der Anwendung von Gewalt sowie vom Alter des Täters. Bestraft wird überwiegend nach § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern). In Konkurrenz zu § 176 StGB stehen auch § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten) § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) § 177 StGB ( Sexuelle Nötigung Vergewaltigung ) § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) § 182 StGB ( Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) und § 184 StGB Abs. 3 Nr. 3 (Herstellung kinderpornografischer Schriften). Weiterführende Informationen: § 176 StGB
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Als Schutzalter bezeichnet man das Alter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird. Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt.

Freiheit für Marco? :clown2:
 
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