AW: Wo ist der Fall Marco?
Tut mir leid...nein, eigentlich tut es das nicht...aber ich werde mich mit dir nicht auf eine juristische Diskussion einlassen.
Du ignorierst die Notwendigkeit eines Tatvorsatzes, wie er in diversen rechtskräftigen Urteilen (bzw. deren Revisionen dazu) verlangt wird. Dir geht es hier nicht um den Fall Marco, dir geht es um eine Grundsatzdiskussion. Wie anders sollte ich deine permanente Fragestellung nach der Strafbarkeit der sexuellen Handlungen mit Kindern deuten?
Es ist auch in der deutschen Gesetzgebung immer noch ein Unterschied, ob jemand das Alter des Kindes kennt oder nicht. Nach objektiver Einschätzung der Gerichte und der Gutachter kann durchaus von einer Nichterkennbarkeit des tatsächlichen Alters ausgegangen werden (hypothetisch), wenn das bei dem Mädel der Wahrheit entspricht, was der Arzt gesagt haben soll.
Das führt nicht unbedingt zu Straffreiheit, aber zu einer deutlichen Strafminderung. Die zu erwartende Strafe liegt dabei schon jetzt nicht höher, als die bereits verbüßte U-Haft.