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Wo ist der Fall Marco?

AW: Wo ist der Fall Marco?

In den Usa hat einer für einvernehmlichen Oralsex 10 Jahre bekommen und wurde nach 2 Jahren freigelassen.

Meinst du etwa Bill Clinton?

Nun ernshaft: bringst du das als Unterstützung dessen was sich mit Marco in der Türkei abspielt?

Wenn ich nicht wüsste, dass wir im 21. Jahrhundert leben (habe mich soeben bei meinem Tischkalender nochmals dessen vergewissert), würde ich denken wir leben im finstersten Mittelalter.
Natürlich interessiert Marco. Oder geht es nicht um den jungen Menschen der da schon seit über einem halben Jahr in U-Haft sitzt?

Übrigens: es liegt endlich das Vernehmungsprotokoll vor, es umfasst 170 Seiten, und wird jetzt "in der Regie des Gerichts" übersetzt.

Na ja, ich hoffe, dass auch Rechtsanwalt Michael Nagel einen Übersetzer hat - auch wenn ich davon ausgehen möchte, dass ihm auch die Originalfassung vorliegt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,520238,00.html
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Der Fall Marco interessiert nicht. Die einzige Frage die interessiert ist warum einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen 2 Personen strafbar sind.

Da Charlotte unter 14 war und Marco über 14 hat er sich strafbar gemacht und das gilt als sexueller Missbrauch von Kindern.
Marco hat die sexuellen Handlungen übrigens selber zugegeben. Daß einzige was aussteht ist die Frage ob es eine Vergewaltigung gab.

Freiheit für Marco wird es also jetz noch nicht geben. In den Usa hat einer für einvernehmlichen Oralsex 10 Jahre bekommen und wurde nach 2 Jahren freigelassen.

Sorry, aber da liegt schon noch ein Gedankenfehler vor: Auch für eine Verurteilung wegen Beischlafs mit einer Minderjährigen unter 14 bedarf es des Vorsatzes, also der Kenntnis daß Charlotte erst 13 war. Und in dem Punkt bestehen gerade wegen des äußeren Erscheinungsbildes der Charlotte (Aussage des Arztes unmittelbar nach der angeblichen Tat) erhebliche Zweifel.
Zudem stellt sich schon die Frage, ob ein solcher Vorwurf überhaupt eine Haft, geschweige denn über einen so langen Zeitraum rechtfertigt. Es ist daher von ganz herausragender Bedeutung, ob es sich um einen Beischlaf zweier Jugendlicher handelt oder um eine Vergewaltigung, außerdem zwei Delikte, zwischen denen idR. Welten liegen. Ich verweise insofern auf meinen obigen Beitrag.

Schließlich kann ein derartiger Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht hingenommen werden. Eine schriftliche Aussage ersetzt kein Kreuzverhör, zumal es nicht unwahrscheinlich ist, daß Charlotte monatelang von der Mutter durch den Fleischwolf gedreht wurde. Die jetzt erforderliche immense Kenntnis an Aussagepsychologie ist von dem Gericht kaum zu erwarten. Es sind so viele Fehler gemacht worden, daß es jetzt kaum noch möglich ist, den Sachverhalt vernünftig aufzuklären. Die Unaufklärbarkeit darf in einem Rechtsstaat aber nur zu Gunsten des Angeklagten gehen.
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Meinst du etwa Bill Clinton?
Lol. Ne.

bringst du das als Unterstützung dessen was sich mit Marco in der Türkei abspielt?
Marco verdient keine Unterstützung. Er hat sexuellen Missbrauch an einem Kind begangen. Wer für ihn Freiheit fordert soll sich bitte über das Schutzaltergesetz beschweren.
Nochmal: Marco sitzt nicht deswegen solange weil er vermutlich eine Vergewaltigung begangen hat sondern weil er zugegeben hat, sexuelle Handlungen mit einem Kind gehabt zu haben und dieses Kind behauptet er habe sie zusätzlich noch Vergewaltigt.

Die Vergewaltigung ist nicht bewiesen aber der sexuelle Missbrauch schon. Für sexuellen Missbrauch muss man übrigens keinen Geschlechtsverkehr machen.

Oder geht es nicht um den jungen Menschen der da schon seit über einem halben Jahr in U-Haft sitzt?
Er hat zugeben sexuelle Handlungen mit einem Kind gehabt zu haben - Selber schuld.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Hier die deutsche Gesetzeslage:

Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.

Der Fall Marco ist eindeutig da Marco zugegeben hat auf Charlotte ejakuliert zu haben. Also lasst die türkische Justiz ermitteln ob es eine Vergewaltigung gab.

Zu Marco's Strafe ohne Vergewaltigung:
Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Lol. Ne.


Marco verdient keine Unterstützung. Er hat sexuellen Missbrauch an einem Kind begangen. Wer für ihn Freiheit fordert soll sich bitte über das Schutzaltergesetz beschweren.
Nochmal: Marco sitzt nicht deswegen solange weil er vermutlich eine Vergewaltigung begangen hat sondern weil er zugegeben hat, sexuelle Handlungen mit einem Kind gehabt zu haben und dieses Kind behauptet er habe sie zusätzlich noch Vergewaltigt.

Die Vergewaltigung ist nicht bewiesen aber der sexuelle Missbrauch schon. Für sexuellen Missbrauch muss man übrigens keinen Geschlechtsverkehr machen.


Er hat zugeben sexuelle Handlungen mit einem Kind gehabt zu haben - Selber schuld.

So einen oberflächlichen Beitrag habe ich im Forum lange nicht mehr gelesen.

Ich habe es im letzten Beitrag bereits genauer ausgeführt, aber eine derartige Pauschalierung zeugt nicht gerade von irgendeiner geschweige denn differenzierten Auseinandersetzung mit Fallkonstellationen, schon gar nicht der im Fall Marco. Richtig ist, daß der § 176 StGB sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 14 unter Strafe stellt. Damit ist aber noch in keiner Weise die Differenzierung dessen besagt, was konkret geschehen ist. Wer so wie Du argumentiert, tut ja so, als käme es darauf überhaupt nicht an und setzt fast den Beischlaf zweier Jugendlicher mit einer brutalen Vergewaltigung gleich, mit dem Ergebnis, das spiele ja alles keine Rolle, "Pech gehabt". Nach dem (hier sehr zweifelhaften) Vorsatz wird gar nicht gefragt.
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Wer so wie Du argumentiert, tut ja so, als käme es darauf überhaupt nicht an und setzt fast den Beischlaf zweier Jugendlicher mit einer brutalen Vergewaltigung gleich

Beschwer Dich über das Schutzaltergesetz aber nicht über mich:
Der Gesetzgeber nimmt einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind an, ohne diesen begründen zu müssen. So ist der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall nicht zulässig.

Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat.


Marco bekommt natürlich wie jeder entweder Strafmilderung oder Straferhöhung etc. Eine Vergewaltiung ist allerdings maximal 15 Jahre und sexueller Missbrauch maximal 10 Jahre.

Ich sage nur daß freiwilliger Sex mit einem Kind strafbar ist.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Beschwer Dich über das Schutzaltergesetz aber nicht über mich:
Der Gesetzgeber nimmt einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind an, ohne diesen begründen zu müssen. So ist der Gegenbeweis durch einen nicht erfolgten Schaden im konkreten Fall nicht zulässig.

Es ist somit unerheblich, ob die sexuellen Kontakte mit Einwilligung des Kindes geschahen und welches Alter der Täter hat.


Marco bekommt natürlich wie jeder entweder Strafmilderung oder Straferhöhung etc. Eine Vergewaltiung ist allerdings maximal 15 Jahre und sexueller Missbrauch maximal 10 Jahre.

Ich sage nur daß freiwilliger Sex mit einem Kind strafbar ist.

Ist er, aber:

https://www.denkforum.at/forum/showpost.php?p=155478&postcount=4

Und es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, d.h. der Täter muß wissen oder zumindest bedingten Vorsatz haben, daß das Mädchen erst 13 ist. Irrt er über das Alter, ist er gar nicht strafbar und die Frage nach Schuldminderung erübrigt sich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Wo ist der Fall Marco?

Danke dir zwetsche für deine beiden Beiträge und auch dass du den Beitrag von Gedankenfehler so treffend charakterisierst.

Na ja, nicht vergessen: nomen est omen. Das bezieht sich nicht auf deinen selbstgewählten Obstnamen.
Der war auch ein ... Gedankenfehler.:schritt:
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Beantworte bitte meine Frage: Sind sexuelle Handlungen mit Kinder verboten? Ja oder Nein?

Stell Dir einfach vor Marco wäre ein 60 Jähriger mit dem Charlotte freiwillig sexuelle Handlungen haben wollte.
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Ein junger Amerikaner, der im Alter von 17 Jahren Oralsex mit einer 15-Jährigen hatte und deshalb 2005 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden war, ist wieder frei. Das Oberste Gericht im US-Staat Georgia befand am Freitag (Ortszeit), dass die Strafe für Genarlow Wilson unangemessen hoch sei und damit gegen die US-Verfassung verstoße, die "ungewöhnliche und grausame" Bestrafungen verbietet.

Der heute 21 Jahre alte Mann war im Jahr 2003 während einer wilden Silvesterparty in einem Hotel beim Oralsex mit dem Mädchen gefilmt worden. Die 15-Jährige bestätigte die Aussage des Teenagers, sie habe freiwillig gehandelt. Wilson wurde dennoch wegen Kindesbelästigung in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Georgia ein Gesetz, das in Fällen von Oralsex für männliche Angeklagte im Alter von 17 Jahren und darüber zehn Jahre Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung vorschreibt, wenn der Sexpartner jünger als 16 ist.

Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz geändert und die Mindeststrafe von zehn Jahren auf ein Jahr gesenkt. Dennoch blieb Wilson hinter Gittern: Der Justizminister des Staates erklärte, dass das Strafmaß gültig sei, weil es nicht unter das neue Gesetz falle. Im Berufungsverfahren vor dem höchsten Gericht Georgias setzte sich die Verteidigung durch.


Noch Fragen bezüglich des Schutzaltergesetzes? :clown2:
 
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