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Wo ist der Fall Marco?

AW: Wo ist der Fall Marco?

Und es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, d.h. der Täter muß wissen oder zumindest bedingten Vorsatz haben, daß das Mädchen erst 13 ist. Irrt er über das Alter, ist er gar nicht strafbar und die Frage nach Schuldminderung erübrigt sich.

Das kann jeder Kinderschänder behaupten.
Wenn man Alkohol verkauft muss man sich auch den Ausweis zeigen lassen.
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Beantworte bitte meine Frage: Sind sexuelle Handlungen mit Kinder verboten? Ja oder Nein?

Stell Dir einfach vor Marco wäre ein 60 Jähriger mit dem Charlotte freiwillig sexuelle Handlungen haben wollte.

Dann würde sich die Frage des Vorsatzes auch stellen. Nicht aber die der Verantwortungsreife nach § 3 JGG, die bei einem Jugendlichen schon gestellt werden muß und übrigens vor der Strafbarkeit bejaht werden muß (kommt z.B. bei der Konstellation 14 jähriger unreifer Bubi probiert ersten Sex mit 13 Mädchen aus, durchaus in Betracht). Möglicherweise wäre der 60 j. Täter auch härter zu bestrafen als ein Jugendlicher, kommt aber auf den Einzelfall an. Spielt aber hier keine Rolle, wir reden über den Fall Marco, ein selbst noch Jugendlicher, der mit großer Wahrscheinlichkeit mit zwei (!) Mädchen im Bett lag, mit einer von beiden jedenfalls so lange geschmust, gefummelt, meinetwegen auch "sexuelle Handlungen" hatte, daß er zum Orgasmus kam. Und - sofern es keine Vergewaltigung war - Charlotte auch mitgemacht hat.

Ich behaupte, daß in Deutschland es bei einem erfahrenen Richter nicht zu einer Haftstrafe kommen würde, möglicherweise sogar bei einer Ermahnung mit der Auflage bliebe, daß Marco sich einem psychologischen Gespräch unterziehen müßte. Wohlgemerkt nur dann, wenn man ihm den Vorsatz überhaupt nachweisen könnte.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

OT: Bis jetzt habe ich mich ständig gefragt an was mich Gedankenfehlers Beiträge erinnern.
Welche Erleichterung: ich weiß es plötzlich. Hier der Wikitext dazu
:

Ronald Barnabas Schill(* 23. November 1958 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist. Er betätigte sich auch als Politiker, zuletzt in der Partei Pro Deutsche Mitte – Initiative Pro D-Mark. Schill war Gründungsvorsitzender der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und von 2001 bis 2003 Zweiter Bürgermeister und Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Das kann jeder Kinderschänder behaupten.
Wenn man Alkohol verkauft muss man sich auch den Ausweis zeigen lassen.

Jetzt langt es. Das ist dermaßen blöd, daß ich nur inständig hoffen kann, daß Du es gem. Deinem Profil beim Krafttraining oder science fiction beläßt und nicht auf die Idee kommst, Dich in irgendeiner Weise juristisch zu betätigen. Oder ist das der Zweck Deines Auftretens im Forum, Leute bewußt mit Schwachsinn zu provozieren? Dann Gratulation. Hatten wir hier aber alles schon zur Genüge, genauso wie dumpfes Stammtischniveau.

Ich werde mir jedenfalls nicht die Mühe machen, auf so etwas weiter ernsthaft einzugehen.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

auch "sexuelle Handlungen" hatte, daß er zum Orgasmus kam
Ja und das ist strafbar und jetzt dürfen das Richter und Anwälte je nach Gusto festlegen. Marco hat übrigens zugegeben, daß er auf Charlotte ejakuliert hat.

Freiwilliger, einvernehmlicher Sex kann doch eigentlich nicht strafbar sein oder? Ist er aber wenn es sich um ein Kind handelt.
Wenn Charlotte und Marco ein Liebespaar wäre und freiwillig Sex hätten wärs für Marco strafbar weil er das Alter gewußt hat, aber wenn er das Alter nicht gewußt hat ist es nicht strafbar?

Wohlgemerkt nur dann, wenn man ihm den Vorsatz überhaupt nachweisen könnte.
Wenn ich nicht mit Vorsatz über eine Rote Ampel fahre krieg ich keine Strafe oder was?
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Jetzt langt es. Das ist dermaßen blöd,

Wenn es für Marco gilt, gilt es für jeden. :clown2:

PS: Vielleicht meinst Du aber auch nur daß es kein sexuller Missbrauch von Kindern ist sondern Unzucht. *g* Kann aber auch jeder Kinderschänder behaupten.
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Zur Beruhigung der Gemüter - oder auch nicht.
1. Ich kann die Hysterie um diesen Fall nicht nachvollziehen.
2. Wer in ein islamisches Land fährt, sollte sich vorher informieren, wie man sich dort verhalten sollte.
3. Nach allem, was man von den diversen Seiten erfährt, gibt es ja wohl auch unterschiedliche Sichtweisen dessen, was vorgefallen sein soll.

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um...
 
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