Gedankenfehler
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AW: Wo ist der Fall Marco?
Das kann jeder Kinderschänder behaupten.
Wenn man Alkohol verkauft muss man sich auch den Ausweis zeigen lassen.
Und es handelt sich um ein Vorsatzdelikt, d.h. der Täter muß wissen oder zumindest bedingten Vorsatz haben, daß das Mädchen erst 13 ist. Irrt er über das Alter, ist er gar nicht strafbar und die Frage nach Schuldminderung erübrigt sich.
Das kann jeder Kinderschänder behaupten.
Wenn man Alkohol verkauft muss man sich auch den Ausweis zeigen lassen.