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Wo ist der Fall Marco?

AW: Wo ist der Fall Marco?

Könntest du bitte mal aufhören, ständig irgendwelche Texte zu zitieren, die wir bei Bedarf auch selbstständig im Net nachlesen könnten? Danke!

Das ist aber nur Deine persönliche Ansicht genauso wie jedes Land unterschiedliche Schutzaltergesetze hat. *g*
Nein, ist es nicht. Diese Aussage begründet sich auf diversen Urteilen, die ungefähr im Rahmen dessen liegen, was Marco bereits verbüßt hat. Informiere dich erstmal über entsprechende rechtskräftige Urteile, bevor du solche Behauptungen aufstellst.

Dass die Gesetzgebung durchaus Lücken hat und auch zum Teil widersprüchlich ist bzw. verschieden ausgelegt werden kann, muss man also dem Beschuldigten anlasten? Aha...


Off...
 
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ich finde schon, dass unser eigenes rechtssystem genug skurrilität in sich hat....und diese wird durch den "fall marco" nur noch auf die spitze getrieben.

da liegt es nur nahe über ein skurriles rechtssystem eines anderen landes und dessen handhabung herzuziehen, obwohl das eigene auch nicht viel besser ist.

das ist es mMn, was gedankenfehler hier ausdrücken will....und ich verstehe ihn.


wir stehen hier im 21. jahrhundert und müssen feststellen, dass unser rechtssystem ebenso wie unser schul- und krankensystem äußerst unzulänglich und fragwürdig ist.
in allen fällen wird kaum auf die eigenart des einzelfalles eingegangen.
der mensch dahinter nicht mehr gesehen.

unsere welt ist zu einem elektronisch gesteuerten kasperltheater verkommen.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

ich finde schon, dass unser eigenes rechtssystem genug skurrilität in sich hat....und diese wird durch den "fall marco" nur noch auf die spitze getrieben.

da liegt es nur nahe über ein skurriles rechtssystem eines anderen landes und dessen handhabung herzuziehen, obwohl das eigene auch nicht viel besser ist.

das ist es mMn, was gedankenfehler hier ausdrücken will....und ich verstehe ihn.


wir stehen hier im 21. jahrhundert und müssen feststellen, dass unser rechtssystem ebenso wie unser schul- und krankensystem äußerst unzulänglich und fragwürdig ist.
in allen fällen wird kaum auf die eigenart des einzelfalles eingegangen.
der mensch dahinter nicht mehr gesehen.

unsere welt ist zu einem elektronisch gesteuerten kasperltheater verkommen.

Tut mir leid Kathi, aber diesen Aussagen kann ich in der Allgemeinheit nicht zustimmen. Die Systemfrage stellt sich nicht. Übrigens scheint Dir entgangen zu sein, daß Gedankengut sich ja gerade auf das System beruft, er beläßt es nur dabei, quält uns mit dem Aufzählen von Gesetzestexten und teleologischen Begründungen und folgert bereits daraus eine Strafbarkeit des Marco, was natürlich himmelschreiender Unsinn ist. Kein Mensch, auch nicht die, die gegen Gedankefehler argumentieren, stellt § 176 StGB in Frage, er stellt es nur so dar, um hier zu provozieren, Dein Verständnis in allen Ehren. Rechtsgut ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 14 Jahren und die Vorschrift ist auch sinnvoll.

Das entbehrt aber nicht der Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall. Es gibt kein gerechtes Urteil, das nicht auf einer sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung beruht. Im Fall Marco, von dem sehr viel publiziert wurde, stellt sich die Frage des Vorsatzes. Ich habe das Interview mit dem Arzt gesehen, deshalb maße ich mir diesen Zweifel an.

In der z.B. von mir skizzierten Konstellation 13 jährige mit 14 jährigen stellen sich - selbst wenn man den Vorsatz bejaht - ebenfalls die Fragen nach angemessenen Reaktionen, so daß bisweilen von einer Verurteilung abgesehen werden kann. Der Richter und insbesondere der Jugendrichter hat eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten.
Klar kann es auch zu skurilen Konstellationen führen, ein Gesetz umfaßt die Allgemeinheit aller Konstellationen, die den Tatbestand verwirklichen, aber jeder Lebenssachverhalt ist verschieden.
Es geht nicht um ein fehlerhaftes System, sondern um die Frage, wie man in einem grundsätzlich richtigen System zur Rechtsfindung kommt. Das System der Türkei ist sehr eng an unser Rechtssystem angelehnt. Die Richter sind - so scheint es jedenfalls - nicht in der Lage, diesen Fall zu händeln. Inzwischen geht es mehr um Gesichtswahrung als um Sachverhaltsaufklärung.

Nach dem, was Gedankenfehler hier ausdrücken will, frage ich nicht mehr. Um eine Auseinandersetzung in der Sache geht es ihm jedenfalls nicht.

Gruß
Zwetsche
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Herzlich Willkommen Gedankenfehler!

Ich möchte dich bitten, dir einmal folgende Paragraphen zu Gemüte zu führen:

§ 16StGB
§ 17 StGB

In diesen geht es nämlich, wie insbesondere Zwetsche -und dieser ist hier wirklich als "Mann vom Fach" zu sehen- bereits öfters erwähnt hat, um die Punkte, die den von dir vorgebrachten Paragraphen entgegen stehen. Sie sind gleichwertige Teile des Gesetzes, genau wie die von dir vorgebrachten Gesetzestexte.

Wir haben hier zum einen den Paragraphen "Irrtum über Tatumstände" welcher besagt:
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.


§ 17 StGB beschreibt den s.g. Verbotsirrtum:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Wenn mein Rechtsempfinden mich nicht völlig täuscht, so ist die eigentliche Frage, für die es ein Ergebnis braucht, bevor man überhaupt von Verurteilung sprechen kann:

War Marco bewußt, dass dieses Mädchen erst 13 Jahre ist?
Er behauptet nein. Warum sollte man dies in Frage stellen, wenn doch heute das Alter von Jugendlichen kaum mehr geschätzt werden kann, weil diese meist älter wirken?
Und, auch das dürfte eine Rolle spielen:
War Marco die Tatsache bekannt, dass er mit diesem Mädchen keine sexuellen Handlungen hätte eingehen dürfen, wenn er ihr Alter wirklich kannte?
Also -mal angenommen- er wußte vielleicht doch ihr tatsächliches Alter, war aber über die Tatsache das sexuelle Handlungen in diesem Alter verboten sind nicht informiert. So treten m.M.n. dennoch beide obigen Paragraphen in Kraft.
Wo bekommt ein 17-jähriger denn solche Infos her? In den weiterführenden Schulen gehört Rechtskunde nicht zum Standart und in Sexualkunde spart man sowas aus.

Unwissenheit schützt eben doch manchmal vor Strafe.


Anders würde ich das ganze sehen, sollte es sich um eine tatsächliche Vergewaltigung handeln. Aber offensichtlich hat ja auch das Mädchen anfangs noch verlauten lassen, es geschah nichts ohne Einwilligung ihrerseits. Doch erst später, durch den Druck ihrer Eltern (?) hat sie alles widerrufen.

Und wenn wir Paragraphen-Schleudern wollen.
Was ist mit den Eltern? In wieweit verletzten diese ihre Aufsichtspflicht?
Was sagt das Jugendschutzgesetz über 13-jährige Mädchen, die des Nächtens ohne ihre Eltern unterwegs sind, noch dazu in einem fremden Land?
Da sie die volle Verantwortung für ein Kind (!!!) in diesem Alter tragen, und eine wirkliche Straftat (Vergewaltigung) anscheinend nicht statt gefunden hat, tragen sie den Großteil der "Schuld". Hätten diese Eltern ihr Kind nicht rumlaufen lassen, wäre nämlich gar nichts passiert. Das ist meine ganz persönliche Meinung.

Wenn ich an Marcos Stelle nachts in der Disco ein Mädchen kennen lerne, dann wäre ich auch davon ausgegangen, es wäre alt genug.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Hallo Leute!

Ich wünsche allen Beteiligten ein friedvolles Auskommen!

Mit freundlichen Grüßen
Raphael,
der nicht in einem türkischen Häfen (österr. für "Knast") sitzen möchte ...
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Wie wollt ihre bitte diese Gesetzesbegründung außer Kraft setzen?
Als Schutzalter bezeichnet man das Alter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird. Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt.

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Eräzhl da mal einem Kinderschänder, Mörder oder einem Taoisten - Die haben keine Einsicht Unrecht zu tun.

Wie können solche Gestzestexte die Begründung des Schutzalters aufheben? Das geht nicht. Natürlich wirds auch gemacht, aber wenn es gemacht wird ist es eigentlich ein Urteil gegen die Gesetzgebung.

Zur Irrtumvermeidung: Marco hätte sich einen Ausweis zeigen lassen müssen. Irrtum gilt auch nicht beim Verkauf von verbotenen Waren an Kinder. Wenn also Charlotte nicht mal in eine Disco darf warum sollte sie dann sexuelle Handlungen haben dürfen?

Apropo Disco: Daß die in eine Disco reinkommt liegt auch nur daran weil niemand nach dem Alter prüft. Man macht sich da strafbar.

Für alle die das mit dem Schutzalter immer noch nicht kapieren und mit Ausreden daherkommen:
Nach heftiger Kritik an ihrem Plan, Jugendliche im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos als verdeckte Testkäufer einzusetzen, hat Familienministerin Ursula von der Leyen ihren Gesetzentwurf zurückgezogen.

Also. Wenn ihr Sex mit jemanden habt müsst ihr euch den Ausweis zeigen lassen. Wenn es kein Kind war - Glück gehabt. Falls doch - Sexueller Missbrauch von Kindern.

PS: Ich habe dieses dumme Gesetz nicht gemacht.

2.PS: Ein Alkoholbändchen ist übrigens kein Altersnachweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wo ist der Fall Marco?

hallo, gedankenfehler!

wenn ich mal ehrlich und persönlich werden darf, habe ich zwei fragen an dich:

wie alt bist du?

Hast du in deiner Zeit als Jugendlicher mal eine Freundin gehabt, mit der du etwas näher kamst?

(musst und wahrscheinlich wirst nicht antworten, eigentlich ein denkanstoß)

dieses gesetz über den schutz jugendlicher ist heute so überholt, dieser teil mit der "vergewaltigung" beim einvernehmlichen sex mit minderjährigen ist spießig und deutsch-regulativ!
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

dieses gesetz über den schutz jugendlicher ist heute so überholt, dieser teil mit der "vergewaltigung" beim einvernehmlichen sex mit minderjährigen ist spießig und deutsch-regulativ!
Richtig das Schutzgesetz ist überholt aber im Fall von Marco ist es geltendes Gesetz.

Desweiteren: Daß einvernehmlicher Sex mit Kindern automatisch eine Vergewaltigung ist weil Kinder nicht einwilligen können ist in den USA der Fall aber nicht in Deutschland. Die Usa befolgen aber das Schutzaltergesetz juristisch korrekt.

wenn ich mal ehrlich und persönlich werden darf, habe ich zwei fragen an dich:

wie alt bist du?Hast du in deiner Zeit als Jugendlicher mal eine Freundin gehabt, mit der du etwas näher kamst?
Das spielt keine Rolle. Wenn ich mit einem Kind sexuelle Handlungen mache ist das laut jetzigem Gesetz strafbar. Das derzeitige Gesetz behauptet Kinder können nicht in sexuelle Handlungen einwilligen. Solange das Gesetz nicht geändert wird kann man auch keinen Freispruch für jemanden verlangen der dagegen verstoßen hat.

Nur mal zur Information: Ich bin für eine Änderung des Schutzaltergesetzes. Aber laut jetzigem Gesetz hat sich Marco des sexuellen Missbrauchs von einem Kind schuldig gemacht.


PS: Ich finde es eine Verarschung wenn man Sex haben darf wenn man das Alter einer Person nicht weiß, aber keinen Sex haben darf wenn man eine Person liebt.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Schade, dass nach den fundierten, aufklärenden Beiträgen wie z.B. solche von Zwetsche immer noch so viel undifferenzierter Vereinfachungs-Schwachsinn (Entschuldigung, ist einfach meine unmaßgebliche Meinung) von einem "Gedankenfäller" produziert wird.
Soll das jetzt so weiter gehen? Das wäre schade um dieses Forum und seine sonst so klugen Schreiber.
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

Schade, dass nach den fundierten, aufklärenden Beiträgen wie z.B. solche von Zwetsche immer noch so viel undifferenzierter Vereinfachungs-Schwachsinn (Entschuldigung, ist einfach meine unmaßgebliche Meinung) von einem "Gedankenfäller" produziert wird.
Soll das jetzt so weiter gehen? Das wäre schade um dieses Forum und seine sonst so klugen Schreiber.

Hallo Marina!
Gedankenfehler ist ein harmloser User im Vergleich zu so manchem, was dieses Forum schon überstanden hat. Also keine Sorge!
:blume1:

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