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Wo ist der Fall Marco?

AW: Wo ist der Fall Marco?

Richtig das Schutzgesetz ist überholt aber im Fall von Marco ist es geltendes Gesetz.

Desweiteren: Daß einvernehmlicher Sex mit Kindern automatisch eine Vergewaltigung ist weil Kinder nicht einwilligen können ist in den USA der Fall aber nicht in Deutschland. Die Usa befolgen aber das Schutzaltergesetz juristisch korrekt.


Das spielt keine Rolle. Wenn ich mit einem Kind sexuelle Handlungen mache ist das laut jetzigem Gesetz strafbar. Das derzeitige Gesetz behauptet Kinder können nicht in sexuelle Handlungen einwilligen. Solange das Gesetz nicht geändert wird kann man auch keinen Freispruch für jemanden verlangen der dagegen verstoßen hat.

Nur mal zur Information: Ich bin für eine Änderung des Schutzaltergesetzes. Aber laut jetzigem Gesetz hat sich Marco des sexuellen Missbrauchs von einem Kind schuldig gemacht.


PS: Ich finde es eine Verarschung wenn man Sex haben darf wenn man das Alter einer Person nicht weiß, aber keinen Sex haben darf wenn man eine Person liebt.

Eigentlich müssen wir doch dankbar für Deine Ausführungen sein, zeigen sie doch, wie fatal sich auch scheinbar gar nicht so drastische Oberflächlichkeiten in der Betrachtung auswirken. Diese Gedankenfehler sind ja nicht nur vereinzelt anzutreffen, wie ich schon in meinem ersten Beitrag in diesem thread deutlich zu machen versuchte.

Erstens und zum xten mal erklärt: Ungeachtet der Tatsache, daß die Norm gilt, heißt das noch lange nicht, daß sie auch verwirklicht wurde, selbst wenn der objektive Tatbestand verwirklicht wurde. Sal weißt zu Recht auf den § 16 StGB hin.

Zweitens: Auch wenn die Handlung nach Erforschung des Sachverhalts sich als strafbar herausstellt, muß die Frage nach der angemessenen Sanktion gestellt werden. Die kriminelle Energie des Marco wäre im Falle eines Beischlafs (nicht einer Vergewaltigung, ich betone das vorsorglich) sicher nicht als so hoch einzustufen, als dass es einer Haftstrafe bedürfte, geschweige denn ohne Bewährung. Freilich sind hier die türkischen Bemessungen nicht einfach mit den deutschen zu vergleichen, aber selbst bei einer ganz rigiden Betrachtung müßte er spätestens jetzt freikommen.

Drittens: Es war korrekt, Marco zunächst in Haft zu nehmen, hierzulande wäre es das ebenfalls gewesen. Gerade aufgrund der Konstellation hätte die Aufklärung aber unbedingt forciert werden müssen.

Viertens: Du forderst jetzt plötzlich die Abschaffung der Norm überhaupt bzw. des Schutzalters für das Opfer eines sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger. Ich weiß nicht, ob ich dies angesichts Deiner Beiträge ernst nehmen kann. Das hier klingt ja nun ganz anders und erinnert mich doch sehr an einen ehemaligen User hier im DF:

https://www.denkforum.at/forum/showpost.php?p=156208&postcount=25

Ungeachtet dessen ist das völlig undurchdacht. Die Vorschrift ist ok und die Begründung auch. Natürlich gibt es nicht nur solche Konstellationen wie die im Fall Marco. Wenn ein Vater oder Stiefvater z.B. sich über "sein" 5 jähriges Kind hermacht, ist das ohne Zweifel ein übles, folgenschweres und auch straf (gefängnis-) würdiges Verhalten. In der Praxis dient die Vorschrift freilich auch oft dazu, eine Art Auffangtatbestand für die Fälle zu bilden, in denen eine "Gewaltanwendung" und somit eine Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann. Es geht hier oft auch um den Schutz des Kindes vor der "zweiten Vergewaltigung" (vor Gericht), natürlich versucht jeder, dem Kind das zu ersparen.

Diskutabel wäre allenfalls, besondere Konstellationen (wie z.B. die zwischen fast gleichaltrigen Jugendlichen) herauszunehmen. Ob dies aber rechtspolitisch klug wäre, ist eine höchst komplizierte Frage, die nicht zuletzt davon abhängt was wir den Gerichten zutrauen (bislang viel und in den meisten Fällen sicher auch zu Recht). Und ehrlich gesagt, angesichts der Gefahr trolliger Beiträge möchte ich die Frage hier nicht diskutieren.

Gruß
Zwetsche
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

@Zwetsche: Steht im Schutzaltergesetz daß freiwillige, einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Kindern erlaubt sind?

Wenn ein Vater oder Stiefvater z.B. sich über "sein" 5 jähriges Kind hermacht, ist das ohne Zweifel ein übles, folgenschweres und auch straf (gefängnis-) würdiges Verhalten.
Und was wenn das 5 Jährige Kind es freiwillig wollte und keine Gewalt angewendet wurde? Eine 13 Jährige wird juristsich nicht anders bewertet als eine 5 Jährige.

Und bevor Du mir jetzt Pädophilie unterstellt: Willkommen im Philosophieforum. :clown2:
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

@Zwetsche: Steht im Schutzaltergesetz daß freiwillige, einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Kindern erlaubt sind?


Und was wenn das 5 Jährige Kind es freiwillig wollte und keine Gewalt angewendet wurde? Eine 13 Jährige wird juristsich nicht anders bewertet als eine 5 Jährige.

Und bevor Du mir jetzt Pädophilie unterstellt: Willkommen im Philosophieforum. :clown2:

Nö, gewiß nicht.

Ich unterstelle Dir aber angesichts dieses Beitrages, daß Du des Lesens offenbar nicht mächtig bist und einen gewissen Sprung in der Schallplatte hast...

aber das ist nichts Neues, habe ich schon mal erlebt
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Nö, gewiß nicht.

Ich unterstelle Dir aber angesichts dieses Beitrages, daß Du des Lesens offenbar nicht mächtig bist und einen gewissen Sprung in der Schallplatte hast...

aber das ist nichts Neues, habe ich schon mal erlebt

Kommt dir, lieber Zwetsche, das alles auch als ein Déjà vu vor? :haare:
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche sexuelle Handlungen an mit oder vor Kindern als sexueller Missbrauch. Als Kinder gelten Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr. Geschützt ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Somit ist sexueller Missbrauch von Kindern unabhängig von der Anwendung von Gewalt sowie vom Alter des Täters.

Noch Fragen? Wenn es Ausnahmen gibt verstoßen diese gegen diese Gesetezsbegründung.

Darum heißt es ja auch "Schutzalter". Ansonsten könnte man auch sagen Alkohol darf je nach individueller Altersreife verkauft werden. Es zählt nur das Alter von der Geburtsurkunde.
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche sexuelle Handlungen an mit oder vor Kindern als sexueller Missbrauch. Als Kinder gelten Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr. Geschützt ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Somit ist sexueller Missbrauch von Kindern unabhängig von der Anwendung von Gewalt sowie vom Alter des Täters.

Noch Fragen? Wenn es Ausnahmen gibt verstoßen diese gegen diese Gesetezsbegründung.

Darum heißt es ja auch "Schutzalter". Ansonsten könnte man auch sagen Alkohol darf je nach individueller Altersreife verkauft werden. Es zählt nur das Alter von der Geburtsurkunde.

So ein Kommentar ist ganz schön teuer und gleich zwei davon machen es normalerweise nicht gerade billiger. Meinst du, diese Anschaffung lohnte? Aber wenn Du schon weder Kosten noch Mühe scheust, schau beizeiten mal in Schönke/Schröder-Lenckner, § 176, Rn. 10.:reden:
 
AW: Wo ist der Fall Marco?

Was steht da?


So werden mit Gewalt erzwungene sexuelle Handlungen von jugendlichen Tätern an sehr jungen Kindern nicht als schwer eingestuft während ein 18-jähriger Heranwachsender der mit einer 13-jährigen Partnerin einvernehmlich den Beischlaf vollzieht sich des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig macht.

:clown2:
Sexueller Missbrauch kann sich nicht anhand des Alters von 2 Pesonen definieren denn bei einer Vergewaltigung ist das auch nicht der Fall. :wut1:
 
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AW: Wo ist der Fall Marco?

...aber - wie ein Kommentator meinte - es gibt keine Zwangsmittel, ihn zum Erscheinen vor Gericht im nächsten Jahr zu veranlassen; letztlich ist es also ein Freispruch dritter Klasse...
 
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