Z
zwetsche
Guest
AW: Wo ist der Fall Marco?
Eigentlich müssen wir doch dankbar für Deine Ausführungen sein, zeigen sie doch, wie fatal sich auch scheinbar gar nicht so drastische Oberflächlichkeiten in der Betrachtung auswirken. Diese Gedankenfehler sind ja nicht nur vereinzelt anzutreffen, wie ich schon in meinem ersten Beitrag in diesem thread deutlich zu machen versuchte.
Erstens und zum xten mal erklärt: Ungeachtet der Tatsache, daß die Norm gilt, heißt das noch lange nicht, daß sie auch verwirklicht wurde, selbst wenn der objektive Tatbestand verwirklicht wurde. Sal weißt zu Recht auf den § 16 StGB hin.
Zweitens: Auch wenn die Handlung nach Erforschung des Sachverhalts sich als strafbar herausstellt, muß die Frage nach der angemessenen Sanktion gestellt werden. Die kriminelle Energie des Marco wäre im Falle eines Beischlafs (nicht einer Vergewaltigung, ich betone das vorsorglich) sicher nicht als so hoch einzustufen, als dass es einer Haftstrafe bedürfte, geschweige denn ohne Bewährung. Freilich sind hier die türkischen Bemessungen nicht einfach mit den deutschen zu vergleichen, aber selbst bei einer ganz rigiden Betrachtung müßte er spätestens jetzt freikommen.
Drittens: Es war korrekt, Marco zunächst in Haft zu nehmen, hierzulande wäre es das ebenfalls gewesen. Gerade aufgrund der Konstellation hätte die Aufklärung aber unbedingt forciert werden müssen.
Viertens: Du forderst jetzt plötzlich die Abschaffung der Norm überhaupt bzw. des Schutzalters für das Opfer eines sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger. Ich weiß nicht, ob ich dies angesichts Deiner Beiträge ernst nehmen kann. Das hier klingt ja nun ganz anders und erinnert mich doch sehr an einen ehemaligen User hier im DF:
https://www.denkforum.at/forum/showpost.php?p=156208&postcount=25
Ungeachtet dessen ist das völlig undurchdacht. Die Vorschrift ist ok und die Begründung auch. Natürlich gibt es nicht nur solche Konstellationen wie die im Fall Marco. Wenn ein Vater oder Stiefvater z.B. sich über "sein" 5 jähriges Kind hermacht, ist das ohne Zweifel ein übles, folgenschweres und auch straf (gefängnis-) würdiges Verhalten. In der Praxis dient die Vorschrift freilich auch oft dazu, eine Art Auffangtatbestand für die Fälle zu bilden, in denen eine "Gewaltanwendung" und somit eine Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann. Es geht hier oft auch um den Schutz des Kindes vor der "zweiten Vergewaltigung" (vor Gericht), natürlich versucht jeder, dem Kind das zu ersparen.
Diskutabel wäre allenfalls, besondere Konstellationen (wie z.B. die zwischen fast gleichaltrigen Jugendlichen) herauszunehmen. Ob dies aber rechtspolitisch klug wäre, ist eine höchst komplizierte Frage, die nicht zuletzt davon abhängt was wir den Gerichten zutrauen (bislang viel und in den meisten Fällen sicher auch zu Recht). Und ehrlich gesagt, angesichts der Gefahr trolliger Beiträge möchte ich die Frage hier nicht diskutieren.
Gruß
Zwetsche
Richtig das Schutzgesetz ist überholt aber im Fall von Marco ist es geltendes Gesetz.
Desweiteren: Daß einvernehmlicher Sex mit Kindern automatisch eine Vergewaltigung ist weil Kinder nicht einwilligen können ist in den USA der Fall aber nicht in Deutschland. Die Usa befolgen aber das Schutzaltergesetz juristisch korrekt.
Das spielt keine Rolle. Wenn ich mit einem Kind sexuelle Handlungen mache ist das laut jetzigem Gesetz strafbar. Das derzeitige Gesetz behauptet Kinder können nicht in sexuelle Handlungen einwilligen. Solange das Gesetz nicht geändert wird kann man auch keinen Freispruch für jemanden verlangen der dagegen verstoßen hat.
Nur mal zur Information: Ich bin für eine Änderung des Schutzaltergesetzes. Aber laut jetzigem Gesetz hat sich Marco des sexuellen Missbrauchs von einem Kind schuldig gemacht.
PS: Ich finde es eine Verarschung wenn man Sex haben darf wenn man das Alter einer Person nicht weiß, aber keinen Sex haben darf wenn man eine Person liebt.
Eigentlich müssen wir doch dankbar für Deine Ausführungen sein, zeigen sie doch, wie fatal sich auch scheinbar gar nicht so drastische Oberflächlichkeiten in der Betrachtung auswirken. Diese Gedankenfehler sind ja nicht nur vereinzelt anzutreffen, wie ich schon in meinem ersten Beitrag in diesem thread deutlich zu machen versuchte.
Erstens und zum xten mal erklärt: Ungeachtet der Tatsache, daß die Norm gilt, heißt das noch lange nicht, daß sie auch verwirklicht wurde, selbst wenn der objektive Tatbestand verwirklicht wurde. Sal weißt zu Recht auf den § 16 StGB hin.
Zweitens: Auch wenn die Handlung nach Erforschung des Sachverhalts sich als strafbar herausstellt, muß die Frage nach der angemessenen Sanktion gestellt werden. Die kriminelle Energie des Marco wäre im Falle eines Beischlafs (nicht einer Vergewaltigung, ich betone das vorsorglich) sicher nicht als so hoch einzustufen, als dass es einer Haftstrafe bedürfte, geschweige denn ohne Bewährung. Freilich sind hier die türkischen Bemessungen nicht einfach mit den deutschen zu vergleichen, aber selbst bei einer ganz rigiden Betrachtung müßte er spätestens jetzt freikommen.
Drittens: Es war korrekt, Marco zunächst in Haft zu nehmen, hierzulande wäre es das ebenfalls gewesen. Gerade aufgrund der Konstellation hätte die Aufklärung aber unbedingt forciert werden müssen.
Viertens: Du forderst jetzt plötzlich die Abschaffung der Norm überhaupt bzw. des Schutzalters für das Opfer eines sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger. Ich weiß nicht, ob ich dies angesichts Deiner Beiträge ernst nehmen kann. Das hier klingt ja nun ganz anders und erinnert mich doch sehr an einen ehemaligen User hier im DF:
https://www.denkforum.at/forum/showpost.php?p=156208&postcount=25
Ungeachtet dessen ist das völlig undurchdacht. Die Vorschrift ist ok und die Begründung auch. Natürlich gibt es nicht nur solche Konstellationen wie die im Fall Marco. Wenn ein Vater oder Stiefvater z.B. sich über "sein" 5 jähriges Kind hermacht, ist das ohne Zweifel ein übles, folgenschweres und auch straf (gefängnis-) würdiges Verhalten. In der Praxis dient die Vorschrift freilich auch oft dazu, eine Art Auffangtatbestand für die Fälle zu bilden, in denen eine "Gewaltanwendung" und somit eine Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann. Es geht hier oft auch um den Schutz des Kindes vor der "zweiten Vergewaltigung" (vor Gericht), natürlich versucht jeder, dem Kind das zu ersparen.
Diskutabel wäre allenfalls, besondere Konstellationen (wie z.B. die zwischen fast gleichaltrigen Jugendlichen) herauszunehmen. Ob dies aber rechtspolitisch klug wäre, ist eine höchst komplizierte Frage, die nicht zuletzt davon abhängt was wir den Gerichten zutrauen (bislang viel und in den meisten Fällen sicher auch zu Recht). Und ehrlich gesagt, angesichts der Gefahr trolliger Beiträge möchte ich die Frage hier nicht diskutieren.
Gruß
Zwetsche
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