Hier ein weiteres Beispiel:
Ein schwerkranker Mensch leidet so sehr, dass er sterben möchte. Darf ihm ein Arzt das tödliche Beruhigsmittel spritzen? Oder den Giftcocktail reichen? Ja, meinen die Befürworter der aktiven Sterbehilfe. Und verweisen darauf, dass die aktive Sterbehilfe in den Nachbarländern Holland, Belgien und Schweiz erlaubt ist. Sie fordern, die Sterbehilfe auch in Deutschland gesetzlich zu regeln - eine Forderung, mit der sich wohl der Bundestag in dieser Legislaturperiode beschäftigen muss. Die Gegner der Sterbehilfe dagegen befürchten: auf die Dauer wachse der gesellschaftliche Druck auf Schwerstkranke, aus dem Leben zu scheiden, um so der Allgemeinheit Kosten zu ersparen.
Rolf Knoll (Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben):
"Der Gedanke, gewickelt werden zu müssen, gefüttert werden zu müssen - das war und ist für mich heute noch eine Horrorvorstellung.
Lieber möchte ich vorher und in Würde gehen. Und ich möchte nicht zum Beispiel von der Göltzschtalbrücke springen müssen, sondern ich möchte dann eine Möglichkeit haben, wo ich sanft vom Leben in den Tod übergehe, und ich möchte jemanden haben, der dann bei mir ist, der mir dabei hilft - am besten ein Arzt, der für seine Hilfe dann anschließend nicht noch bestraft wird."
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich für aktive Sterbehilfe ein. Dafür, das Leben eines Sterbenden zu verkürzen, wenn er unerträglich leidet - etwa durch eine Überdosis Schmerzmittel. Aber auch unheilbar Kranke sollen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen und dafür ärztliche Hilfe erhalten können - die so genannte "Tötung auf Verlangen".
Die Ethikerin verweist auf die Erfolge der Palliativmedizin: Selbst stärkste Schmerzen könnten heute meist soweit betäubt werden, so dass die Patienten nicht mehr litten. Die Palliativmedizin sei in Deutschland unterentwickelt, entgegnet Rolf Knoll. Wer garantiere ihm denn, dass er zum Schluss in einem Krankenhaus liege, das in der Schmerzbekämpfung auf dem neuesten Stand sei?
Mit dieser Sorge steht Knoll nicht allein. Immer wieder berät der Sterbehilfe-Vertreter Menschen, die an ihrem Lebensende nichts dem Zufall überlassen möchten. Er informiert nicht nur über Patientenverfügungen. Er nennt auch Adressen in der Schweiz. Adressen, unter denen Ärzte die "Tötung auf Verlangen" praktizieren. Wer zu "Exit International" oder "Dignitas" nach Zürich reist, dessen Todeswunsch wird innerhalb weniger Tage erfüllt. Inzwischen habe sich ein regelrechter "Sterbetourismus" in die Schweiz entwickelt, sagt Rolf Knoll. Ihn stört daran:
"Wenn ein Mensch die Hilfe von einer der Gesellschaften in Anspruch nehmen möchte, muss er noch in die Schweiz reisen können. Was natürlich ganz bestimmt nicht die wünschenswerte Variante ist. Denn die meisten Menschen wünschen sich, wenn sie schon sterben müssen, dass sie zuhause sterben können, und dann nicht in einem anonymen Raum in einer fremden Stadt."
Gruß
Georg
Ein schwerkranker Mensch leidet so sehr, dass er sterben möchte. Darf ihm ein Arzt das tödliche Beruhigsmittel spritzen? Oder den Giftcocktail reichen? Ja, meinen die Befürworter der aktiven Sterbehilfe. Und verweisen darauf, dass die aktive Sterbehilfe in den Nachbarländern Holland, Belgien und Schweiz erlaubt ist. Sie fordern, die Sterbehilfe auch in Deutschland gesetzlich zu regeln - eine Forderung, mit der sich wohl der Bundestag in dieser Legislaturperiode beschäftigen muss. Die Gegner der Sterbehilfe dagegen befürchten: auf die Dauer wachse der gesellschaftliche Druck auf Schwerstkranke, aus dem Leben zu scheiden, um so der Allgemeinheit Kosten zu ersparen.
Rolf Knoll (Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben):
"Der Gedanke, gewickelt werden zu müssen, gefüttert werden zu müssen - das war und ist für mich heute noch eine Horrorvorstellung.
Lieber möchte ich vorher und in Würde gehen. Und ich möchte nicht zum Beispiel von der Göltzschtalbrücke springen müssen, sondern ich möchte dann eine Möglichkeit haben, wo ich sanft vom Leben in den Tod übergehe, und ich möchte jemanden haben, der dann bei mir ist, der mir dabei hilft - am besten ein Arzt, der für seine Hilfe dann anschließend nicht noch bestraft wird."
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich für aktive Sterbehilfe ein. Dafür, das Leben eines Sterbenden zu verkürzen, wenn er unerträglich leidet - etwa durch eine Überdosis Schmerzmittel. Aber auch unheilbar Kranke sollen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen und dafür ärztliche Hilfe erhalten können - die so genannte "Tötung auf Verlangen".
Die Ethikerin verweist auf die Erfolge der Palliativmedizin: Selbst stärkste Schmerzen könnten heute meist soweit betäubt werden, so dass die Patienten nicht mehr litten. Die Palliativmedizin sei in Deutschland unterentwickelt, entgegnet Rolf Knoll. Wer garantiere ihm denn, dass er zum Schluss in einem Krankenhaus liege, das in der Schmerzbekämpfung auf dem neuesten Stand sei?
Mit dieser Sorge steht Knoll nicht allein. Immer wieder berät der Sterbehilfe-Vertreter Menschen, die an ihrem Lebensende nichts dem Zufall überlassen möchten. Er informiert nicht nur über Patientenverfügungen. Er nennt auch Adressen in der Schweiz. Adressen, unter denen Ärzte die "Tötung auf Verlangen" praktizieren. Wer zu "Exit International" oder "Dignitas" nach Zürich reist, dessen Todeswunsch wird innerhalb weniger Tage erfüllt. Inzwischen habe sich ein regelrechter "Sterbetourismus" in die Schweiz entwickelt, sagt Rolf Knoll. Ihn stört daran:
"Wenn ein Mensch die Hilfe von einer der Gesellschaften in Anspruch nehmen möchte, muss er noch in die Schweiz reisen können. Was natürlich ganz bestimmt nicht die wünschenswerte Variante ist. Denn die meisten Menschen wünschen sich, wenn sie schon sterben müssen, dass sie zuhause sterben können, und dann nicht in einem anonymen Raum in einer fremden Stadt."
Gruß
Georg