von baerliner
...mir scheint, daß Du nicht völlig über die Rechtslage in D informiert bist.
Debatte um die „aktive“ Sterbehilfe in Deutschland
Nach der Legalisierung der „aktiven“ Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien wurde auch in Deutschland das Für und Wider diskutiert.
Politik und Kirche scheinen sich in ihrer Ablehnung einig.
Die Bürger allerdings urteilten einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach aus dem Jahre 2001 anders.
Worum geht es?
"Du sollst nicht töten"
Die Kritik an der aktiven Sterbehilfe, die im April 2001 in den Niederlanden und im Mai 2002 in Belgien legalisiert wurde, zieht sich seither wie ein roter Faden durch die Predigten der deutschen evangelischen und katholischen Bischöfe.
Niederlande und Belgien legalisieren Sterbehilfe
Die Niederlande waren im April 2001 zunächst das erste Land, in dem die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde. Demnach dürfen Ärzte dem Wunsch nach Sterbehilfe ohne juristische Konsequenzen entsprechen, wenn der Patient ohne Aussicht auf Heilung unerträglich leidet. Es muss dabei klar sein, dass der Patient seinen Wunsch aus freien Stücken äußerte und den Arzt seit langem kennt. Der Mediziner muss sich mit einem Kollegen beraten und nachweisen, dass eine Behandlung des Kranken keinen Erfolg mehr verspricht. Bald erreichte die Diskussion über die legale Sterbehilfe eine neue Dimension: Die damalige niederländische Gesundheitsministerin Els Borst sprach sich für die Freigabe einer Selbstmordpille aus.
Im Mai 2002 folgte Belgien mit der Legalisierung. Entsprechend der Regelung dürfen erwachsene Menschen um den Tod bitten, wenn sie unheilbar krank sind und darunter sowohl körperlich als auch seelisch leiden. Der Sterbewunsch muss schriftlich geäußert werden. Sollte der Patient dazu nicht in der Lage sein, kann auch eine Vertrauensperson das Ansinnen niederschreiben. Zwischen dieser Erklärung und der eigentlichen Sterbehilfe muss mindestens ein Monat vergehen.
Gruß
Georg