E
Ela67
Guest
AW: Aktive Sterbehilfe - ja oder nein?
Kleine Korrektur: In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe ebenfalls verboten.
Was erlaubt ist, ist die sogenannte "Beihilfe zur Selbsttötung", das heisst, dass man jemandem helfen darf, den Freitod auszuführen, indem man ihm zB. das entsprechende Mittel dazu besorgt und während der Ausführung bei ihm bleibt, wenn kein egoistisches Motiv vorliegt.
Allerdings muss der Sterbewillige das Mittel selbst einnehmen. Kann er dies nicht mehr, dann darf es ihm auch niemand anderer verabreichen, da dies sonst mindestens als Totschlag, wenn nicht als Mord gilt.
In der Schweiz gibt es seit Jahren heftige Diskussionen über die von zwei Organisationen (Dignitas und Exit) angebotenen assistierten Selbsttötungen.
Interessant dabei ist, dass zwar eigentlich Konsens darüber besteht, dass diese Art von Freitodbegleitung erlaubt sein soll, jedoch will offenbar niemand solche Aktivitäten in der Nähe haben.
Dignitas (Ludwig A. Minelli) machte unlängst eine regelrechte Odyssee, weil er keinen Ort fand, an dem seine Aktivitäten geduldet wurden.
Schliesslich wurden Sterbebegleitungen sogar in einem Auto auf einem Parkplatz durchgeführt, was dann nur wenig mit Würde zu tun hat.
Auch der Zugang zum Mittel, welches die Sterbewilligen einnahmen wurde erschwert, so dass Minelli schliesslich auf das Einatmen von Helium als Alternative auswich.
Am umstrittensten bei der ganzen Sache ist jedoch, dass diese Freitodbegleitungen gegen Bezahlung gemacht werden, dass nicht nur körperlich unheilbar Kranke, sondern auch psychisch Kranke (zB. Depressive) diesen Service in Anspruch nehmen dürfen, so wie dass es einen sogenannten "Sterbetourismus" gibt.
Die Leute reisen ein und sind innert 24 Stunden tot.
Ich persönlich bin bei diesem Thema in einem grossen Zwiespalt.
Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass die Möglichkeit einer würdevollen Freitodbegleitung bestehen sollte, andererseits frage ich mich, ob die für die Überwachung solcher Aktivitäten zuständigen Behörden nicht heillos damit überfordert sind.
Und ausserdem fürchte ich generell ein wenig, dass Menschen, die krank und pflegebedürftig sind, den Weg in den Freitod wählen, damit sie anderen "nicht zur Last fallen".
Und wenn dies dann irgendwann zur unterschwelligen Forderung würde?
Aktive Sterbehilfe bedeutet ja, dass jemand, der nicht mehr leben will, aber keinen "Weg zum Tod findet", sich diesen (im Allgemeinen gegen Bezahlung) weisen lässt. Dass man über die Zulässigkeit so eines Deals durchaus streiten kann (trotz des heutigen Gesetzes), zeigt z.B. die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe anderswo (NL, CH, glaube ich zu wissen).
Kleine Korrektur: In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe ebenfalls verboten.
Was erlaubt ist, ist die sogenannte "Beihilfe zur Selbsttötung", das heisst, dass man jemandem helfen darf, den Freitod auszuführen, indem man ihm zB. das entsprechende Mittel dazu besorgt und während der Ausführung bei ihm bleibt, wenn kein egoistisches Motiv vorliegt.
Allerdings muss der Sterbewillige das Mittel selbst einnehmen. Kann er dies nicht mehr, dann darf es ihm auch niemand anderer verabreichen, da dies sonst mindestens als Totschlag, wenn nicht als Mord gilt.
In der Schweiz gibt es seit Jahren heftige Diskussionen über die von zwei Organisationen (Dignitas und Exit) angebotenen assistierten Selbsttötungen.
Interessant dabei ist, dass zwar eigentlich Konsens darüber besteht, dass diese Art von Freitodbegleitung erlaubt sein soll, jedoch will offenbar niemand solche Aktivitäten in der Nähe haben.
Dignitas (Ludwig A. Minelli) machte unlängst eine regelrechte Odyssee, weil er keinen Ort fand, an dem seine Aktivitäten geduldet wurden.
Schliesslich wurden Sterbebegleitungen sogar in einem Auto auf einem Parkplatz durchgeführt, was dann nur wenig mit Würde zu tun hat.
Auch der Zugang zum Mittel, welches die Sterbewilligen einnahmen wurde erschwert, so dass Minelli schliesslich auf das Einatmen von Helium als Alternative auswich.
Am umstrittensten bei der ganzen Sache ist jedoch, dass diese Freitodbegleitungen gegen Bezahlung gemacht werden, dass nicht nur körperlich unheilbar Kranke, sondern auch psychisch Kranke (zB. Depressive) diesen Service in Anspruch nehmen dürfen, so wie dass es einen sogenannten "Sterbetourismus" gibt.
Die Leute reisen ein und sind innert 24 Stunden tot.
Ich persönlich bin bei diesem Thema in einem grossen Zwiespalt.
Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass die Möglichkeit einer würdevollen Freitodbegleitung bestehen sollte, andererseits frage ich mich, ob die für die Überwachung solcher Aktivitäten zuständigen Behörden nicht heillos damit überfordert sind.
Und ausserdem fürchte ich generell ein wenig, dass Menschen, die krank und pflegebedürftig sind, den Weg in den Freitod wählen, damit sie anderen "nicht zur Last fallen".
Und wenn dies dann irgendwann zur unterschwelligen Forderung würde?