Ein Recht auf Sterbehilfe?
In der heutigen Diskussion um Sterbehilfe und Euthanasie wird von den Befürwortern dieser Maßnahmen mit dem Mitleid argumentiert, das man gegenüber todkranken und schwer leidenden Menschen haben müsse. Das Schicksal solcher Menschen, die auch selbst diese Hilfe zum Sterben begehrten, weil sie ihre Schmerzen und ihre Abhängigkeit von anderen nicht mehr ertragen könnten, müsse so erleichtert werden.
Beispiel:
Ein Schwerkranker, ohne Chance auf Heilung, hat nur noch einen unerfreulichen Weg zum absehbaren Ableben vor sich; seines Leidens müde, will er sich mit einem Arzt über die Abkürzung dieses Weges ins Benehmen setzen. Aber hier fängt die Schwierigkeit an. Es ist keineswegs der Entscheidung des Kranken überlassen, seinen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen und sich die verbleibende Zeit so aushaltbar wie möglich machen zu lassen. Das gilt ebenso für die gar nicht so seltenen Fälle, bei denen das Bewusstsein des todkranken Patienten teilweise oder ganz getrübt ist und der Arzt oder die Angehörigen nur über den Willen des Todkranken mutmaßen können. Im einen wie im anderen Fall sieht die rechtsetzende Obrigkeit nicht nur den wirklich betroffenen Kranken, sondern vor allem sich betroffen: Sie betrachtet nämlich das Leben, das so unschön sein mag wie es will, als schützenswertes Rechtsgut. Damit gibt die demokratische Herrschaft hochoffiziell kund, dass die physische Existenz ihrer Untertanen nicht deren Sache, sondern staatliches Eigentum ist. Sehr prinzipiell stellt die Staatsmacht klar, dass es in deren Lebenslauf nur einen einzigen wirklichen Herrn über Leben und Tod gibt: den Staat, der das Recht auf Leben so großzügig spendiert. Noch lange bevor seine Bürger wissen, wie sie heißen, und buchstäblich bis zu ihrem letzten Atemzug beansprucht er das alleinige Verfügungsrecht über deren Existenz. Indem die Staatsgewalt den "Schutz des Lebens" in ihr Grundgesetz schreibt, verdonnert sie alle ihre Staatsangehörigen, ,, leben zu müssen". Und dieses Prinzip gilt auch für sterbensmüde Alte und Kranke: Sie sind und bleiben Teile des Volkskörpers und ihr "Recht auf Leben" liegt in der Hand des Staates.
Sterbehilfe – Ja oder Nein
Was meint Ihr?
Gruß
Georg
In der heutigen Diskussion um Sterbehilfe und Euthanasie wird von den Befürwortern dieser Maßnahmen mit dem Mitleid argumentiert, das man gegenüber todkranken und schwer leidenden Menschen haben müsse. Das Schicksal solcher Menschen, die auch selbst diese Hilfe zum Sterben begehrten, weil sie ihre Schmerzen und ihre Abhängigkeit von anderen nicht mehr ertragen könnten, müsse so erleichtert werden.
Beispiel:
Ein Schwerkranker, ohne Chance auf Heilung, hat nur noch einen unerfreulichen Weg zum absehbaren Ableben vor sich; seines Leidens müde, will er sich mit einem Arzt über die Abkürzung dieses Weges ins Benehmen setzen. Aber hier fängt die Schwierigkeit an. Es ist keineswegs der Entscheidung des Kranken überlassen, seinen Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen und sich die verbleibende Zeit so aushaltbar wie möglich machen zu lassen. Das gilt ebenso für die gar nicht so seltenen Fälle, bei denen das Bewusstsein des todkranken Patienten teilweise oder ganz getrübt ist und der Arzt oder die Angehörigen nur über den Willen des Todkranken mutmaßen können. Im einen wie im anderen Fall sieht die rechtsetzende Obrigkeit nicht nur den wirklich betroffenen Kranken, sondern vor allem sich betroffen: Sie betrachtet nämlich das Leben, das so unschön sein mag wie es will, als schützenswertes Rechtsgut. Damit gibt die demokratische Herrschaft hochoffiziell kund, dass die physische Existenz ihrer Untertanen nicht deren Sache, sondern staatliches Eigentum ist. Sehr prinzipiell stellt die Staatsmacht klar, dass es in deren Lebenslauf nur einen einzigen wirklichen Herrn über Leben und Tod gibt: den Staat, der das Recht auf Leben so großzügig spendiert. Noch lange bevor seine Bürger wissen, wie sie heißen, und buchstäblich bis zu ihrem letzten Atemzug beansprucht er das alleinige Verfügungsrecht über deren Existenz. Indem die Staatsgewalt den "Schutz des Lebens" in ihr Grundgesetz schreibt, verdonnert sie alle ihre Staatsangehörigen, ,, leben zu müssen". Und dieses Prinzip gilt auch für sterbensmüde Alte und Kranke: Sie sind und bleiben Teile des Volkskörpers und ihr "Recht auf Leben" liegt in der Hand des Staates.
Sterbehilfe – Ja oder Nein
Was meint Ihr?
Gruß
Georg