Belair57
Well-Known Member
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Wenn das Ganze so rechtens ein sollte ist die rechtliche Grundlage sehr wohl ein Problem.
Nein !
Daher glaube ich auch, dass das Urteil nicht halten wird.
Glaube ich auch, das Strafausmaß wird sicher herabgesetzt.
Daher klingt dein Vorschlag zwar lustig, käme aber zB für mich und viele andere nicht in Frage, weil ich mich nicht mit so einem ekelhaften Typen abgeben wollen würde. der freut sich doch nur wenn man antwortet und antwortet dann zurück.
Da sieht man wir irrational ihr denkt. Auf der eine Seite soll man sich mit so einem ekelhaften Typen nicht abgeben, auf der anderen Seite zollt ihr diesen ekelhaften Typen, mit eurem hysterischen beleidigt sein, sehr große Aufmerksamkeit.
Als Folge muss man dann ignorieren?
Sehr effektive und effiziente Lösung !
Wäre es ein Brief mit Absender gewesen, wie wäre denn dann die rechtliche Lage gewesen?
Mit oder ohne Absender, eine Beleidigung in einer private Nachricht ist kein rechtliches Vergehen.
Naja, in dem Fall ist es aber kein kleiner Schas.
"Hallo du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen", stand da neben anderem und Ähnlichem.
Es ist ja auch nicht so, dass es da keine Beweise geben würde, der Richter hat das ja sogar eingeräumt. Es ist vielmehr so, dass ja theoretisch jemand den Account des Typen hätte nutzen können( der passwortgeschützt hätte sein müssen, wenn von anderen zugänglich)und man deswegen den Typen nicht veurteilen konnte. Die Wahrscheinlichkeit dass er es war- (oder meinetwegen Mitschuld hat, weil er jedem Zugang zu seinem Accunt bietet)ist schon sehr groß.
Hat man seine Passwörter nicht geau desegen zu schützen?
Noch einmal, eine Beleidigung in einer private Nachricht ist kein rechtliches Vergehen
Was mich aber am Meisten stört ist die Strafe in der Höhe für die Frau. der Richter hätte aus Solidarität zumindest ein Pro- Forma Urteil fällen können.
Ja, das Strafausmaß ist überzogen.
Zwei Nachrichten
, es war also eine Widerholung. Außerem ist für Belästigung keine Wiederholung nötig. Ich meine was auch immer da im Gesetz stehen sollte.
man belästigt einen sogar Menschen auch, wenn man einmal die Grenzen überschreitet.
Nein:
§ 107a StGB
Beharrliche Verfolgung:
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1.
Geht hier um "die Grüne" oder eine Frau die von einem ekelhaften Typen widerliche Nachrichten bekommen hat?
Hat sie die Frau / die Grüne die Nachricht von diesem ekelhaften oder von einem anderen ekelhaften Typen bekommen ??? Weißt du mehr ???