^gaia^
Well-Known Member
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Wenn das Ganze so rechtens ein sollte ist die rechtliche Grundlage sehr wohl ein Problem. Daher glaube ich auch, dass das Urteil nicht halten wird.
Die würde ein Opfer in eine Lage versetzen, sich nicht wehren zu können. Denn zu verlangen, da man dem der einen belästigt antwortet, ist für den/ die Betroffende recht ekelhaft.( wenn man sich mal in die Lage der Frau versetzt)
Daher klingt dein Vorschlag zwar lustig, käme aber zB für mich und viele andere nicht in Frage, weil ich mich nicht mit so einem ekelhaften Typen abgeben wollen würde. der freut sich doch nur wenn man antwortet und antwortet dann zurück.
Als Folge muss man dann ignorieren?
Wäre es ein Brief mit Absender gewesen, wie wäre denn dann die rechtliche Lage gewesen?
"Hallo du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen", stand da neben anderem und Ähnlichem.
Es ist ja auch nicht so, dass es da keine Beweise geben würde, der Richter hat das ja sogar eingeräumt. Es ist vielmehr so, dass ja theoretisch jemand den Account des Typen hätte nutzen können( der passwortgeschützt hätte sein müssen, wenn von anderen zugänglich)und man deswegen den Typen nicht veurteilen konnte. Die Wahrscheinlichkeit dass er es war- (oder meinetwegen Mitschuld hat, weil er jedem Zugang zu seinem Accunt bietet)ist schon sehr groß.
Hat man seine Passwörter nicht geau desegen zu schützen?
Was mich aber am Meisten stört ist die Strafe in der Höhe für die Frau. der Richter hätte aus Solidarität zumindest ein Pro- Forma Urteil fällen können.
man belästigt einen sogar Menschen auch, wenn man einmal die Grenzen überschreitet.
Das mit dem rechtlichem Vergehen bleibt abzuwarten.
Die würde ein Opfer in eine Lage versetzen, sich nicht wehren zu können. Denn zu verlangen, da man dem der einen belästigt antwortet, ist für den/ die Betroffende recht ekelhaft.( wenn man sich mal in die Lage der Frau versetzt)
Daher klingt dein Vorschlag zwar lustig, käme aber zB für mich und viele andere nicht in Frage, weil ich mich nicht mit so einem ekelhaften Typen abgeben wollen würde. der freut sich doch nur wenn man antwortet und antwortet dann zurück.
Als Folge muss man dann ignorieren?
Wäre es ein Brief mit Absender gewesen, wie wäre denn dann die rechtliche Lage gewesen?
Naja, in dem Fall ist es aber kein kleiner Schas.Die rechtlich Lage ist in Ordnung und auch gut so. Könnte man jede nicht öffentliche Beleidigung zur Anzeige bringen wäre das für das Justizsystem nicht bewältigbar.
Denn es gibt offensichtlich derzeit zuviele Idioten die wegen dem kleinsten Schas (wienerisch für Darmwind/Flatulenz) beleidigt sind.
"Hallo du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen", stand da neben anderem und Ähnlichem.
Es ist ja auch nicht so, dass es da keine Beweise geben würde, der Richter hat das ja sogar eingeräumt. Es ist vielmehr so, dass ja theoretisch jemand den Account des Typen hätte nutzen können( der passwortgeschützt hätte sein müssen, wenn von anderen zugänglich)und man deswegen den Typen nicht veurteilen konnte. Die Wahrscheinlichkeit dass er es war- (oder meinetwegen Mitschuld hat, weil er jedem Zugang zu seinem Accunt bietet)ist schon sehr groß.
Hat man seine Passwörter nicht geau desegen zu schützen?
Was mich aber am Meisten stört ist die Strafe in der Höhe für die Frau. der Richter hätte aus Solidarität zumindest ein Pro- Forma Urteil fällen können.
Zwei Nachrichten, es war also eine Widerholung. Außerem ist für Belästigung keine Wiederholung nötig. Ich meine was auch immer da im Gesetz stehen sollte.Es war keine Belästigung sondern eine Beleidigung. Belästigung wäre laut StGB "Beharrliche Verfolgung". Und diese trifft in diesem Fall nicht zu, da es ein einmaliger Vorfall war.
man belästigt einen sogar Menschen auch, wenn man einmal die Grenzen überschreitet.
Geht hier um "die Grüne" oder eine Frau die von einem ekelhaften Typen widerliche Nachrichten bekommen hat?Ja, der Richter kann seine Überzeugung nicht beweisen und die Grüne nicht ihre Anschuldigung. Offensichtlich und beweisbar ist nur die "Üble Nachrede" der Grünen.
Und noch einmal, auch wenn es eindeutig beweisbar wäre dass der Bierladen-Betreiber die Nachricht verschickt hat, wäre es trotzdem kein rechtliches Vergehen.
Das mit dem rechtlichem Vergehen bleibt abzuwarten.