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Österreich: Frauen im Abseits

Wenn das Ganze so rechtens ein sollte ist die rechtliche Grundlage sehr wohl ein Problem. Daher glaube ich auch, dass das Urteil nicht halten wird.
Die würde ein Opfer in eine Lage versetzen, sich nicht wehren zu können. Denn zu verlangen, da man dem der einen belästigt antwortet, ist für den/ die Betroffende recht ekelhaft.( wenn man sich mal in die Lage der Frau versetzt)
Daher klingt dein Vorschlag zwar lustig, käme aber zB für mich und viele andere nicht in Frage, weil ich mich nicht mit so einem ekelhaften Typen abgeben wollen würde. der freut sich doch nur wenn man antwortet und antwortet dann zurück.
Als Folge muss man dann ignorieren?
Wäre es ein Brief mit Absender gewesen, wie wäre denn dann die rechtliche Lage gewesen?
Die rechtlich Lage ist in Ordnung und auch gut so. Könnte man jede nicht öffentliche Beleidigung zur Anzeige bringen wäre das für das Justizsystem nicht bewältigbar.
Denn es gibt offensichtlich derzeit zuviele Idioten die wegen dem kleinsten Schas (wienerisch für Darmwind/Flatulenz) beleidigt sind.
Naja, in dem Fall ist es aber kein kleiner Schas.
"Hallo du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt als wolltest du ihn essen", stand da neben anderem und Ähnlichem.
Es ist ja auch nicht so, dass es da keine Beweise geben würde, der Richter hat das ja sogar eingeräumt. Es ist vielmehr so, dass ja theoretisch jemand den Account des Typen hätte nutzen können( der passwortgeschützt hätte sein müssen, wenn von anderen zugänglich)und man deswegen den Typen nicht veurteilen konnte. Die Wahrscheinlichkeit dass er es war- (oder meinetwegen Mitschuld hat, weil er jedem Zugang zu seinem Accunt bietet)ist schon sehr groß.
Hat man seine Passwörter nicht geau desegen zu schützen?
Was mich aber am Meisten stört ist die Strafe in der Höhe für die Frau. der Richter hätte aus Solidarität zumindest ein Pro- Forma Urteil fällen können.
Es war keine Belästigung sondern eine Beleidigung. Belästigung wäre laut StGB "Beharrliche Verfolgung". Und diese trifft in diesem Fall nicht zu, da es ein einmaliger Vorfall war.
Zwei Nachrichten, es war also eine Widerholung. Außerem ist für Belästigung keine Wiederholung nötig. Ich meine was auch immer da im Gesetz stehen sollte.
man belästigt einen sogar Menschen auch, wenn man einmal die Grenzen überschreitet.

Ja, der Richter kann seine Überzeugung nicht beweisen und die Grüne nicht ihre Anschuldigung. Offensichtlich und beweisbar ist nur die "Üble Nachrede" der Grünen.
Und noch einmal, auch wenn es eindeutig beweisbar wäre dass der Bierladen-Betreiber die Nachricht verschickt hat, wäre es trotzdem kein rechtliches Vergehen.
Geht hier um "die Grüne" oder eine Frau die von einem ekelhaften Typen widerliche Nachrichten bekommen hat?
Das mit dem rechtlichem Vergehen bleibt abzuwarten.
 
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Wäre es ein Brief mit Absender gewesen, wie wäre denn dann die rechtliche Lage gewesen?
Neben dem Strafgesetz gibt es den Tatbestand der Ehrenkränkung nach Verwaltungsvorschriften.
Die Frage der Beweisbarkeit bleibt - wer hat den Brief geschrieben?

Ehrenkränkung ist:
wer vorsätzlich
einen anderen einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen

freie Beweiswürdigung:
§ 14. StPO
Ob Tatsachen als erwiesen festzustellen sind, hat das Gericht auf Grund der Beweise nach freier Überzeugung zu entscheiden; im Zweifel stets zu Gunsten des Angeklagten oder sonst in seinen Rechten Betroffenen.
 
Ehrenkränkung.
Schon heftig, wenn man daran denkt, dass nur der eindeutige Beweis fehlt, die Ehre der Frau aber auch verletzt wurde.
Ganz besonders, weil man seinen Account ja schützen sollte, damit niemand ihn benutzen kann. Also wäre der Mann zumindest mitschuldig.
Üble Nachrede kommt dem vielleicht nahe, was man der Frau nachsagt.
Aber- angesichts der Tatsache, dass es nur an der rechtlichen Beweisbarkeit fehlt, hätte der Richter ein anderes Urteil fällen können.
Was dabei rauskommt ist dann:
Man darf einem anderen Menschen privat beleidigen und bedrohen so viel man möchte.
Da macht #metoo gleich wieder Sinn :)
 
Man darf einem anderen Menschen privat beleidigen und bedrohen so viel man möchte.
Da macht #metoo gleich wieder Sinn
Na ja: Ehe-... Biertisch- Nachbarschaftsstreitigkeiten werden halt als sozialadäquat gesehen.
Bei sexualisierter Gewalt ist für mich die Frage schon noch offen, ob mit dem Gesellschaftsausschluß bis Existenzgefährdung auch das Prinzip: Einmal Verbrecher - immer Verbrecher gilt?
 
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Aber- angesichts der Tatsache, dass es nur an der rechtlichen Beweisbarkeit fehlt, hätte der Richter ein anderes Urteil fällen können.
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Zum Glück basiert unser Rechtssystem auf rechtlicher Beweisbarkeit, und nicht auf einer von euch erwünschten emotionell /ideologischen Basies !!!!
 
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Ehrenkränkung ist:
wer vorsätzlich
einen anderen einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen...

Auch die "Ehrenkränkung" greift hier nicht, weil eine private Nachricht nicht geeignet ist, jemanden in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.
 
Bei sexualisierter Gewalt ist für mich die Frage schon noch offen, ob mit dem Gesellschaftsausschluß bis Existenzgefährdung auch das Prinzip: Einmal Verbrecher - immer Verbrecher gilt?
Naja... hier finde ich aber, dass die allermeisten Männer sich darüber gar keine Gedanken machen brauchen, weil es ihnen von alleine und ganz ohne Erklärung klar ist, wo die Grenzen sind.
Bei einem Mann ( oder einer Frau?) die/ der hier die Grenzen nicht kennt, frage ich mich, wie man das so jemanden denn anders klar machen soll.
Das Ziel ist also Abschreckung in Richtung: Wenn das raus kommst, war das eben mit der Karriere.
Der Nachteil ist natürlich, dass man auch Unschuldige diffamieren kann.
Aber sowas wie #metoo scheint eben nötig zu sein, wenn man sowas liest.
( ich bin mir übrigens sicher, dass die eine oder andere Frau den Thread hier als triggernd empfindet. Ich habe hier, aufgrund einiger Aussagen- die zB "die Grüne" auch ein ungenehmen Gefühl)
 
Auch die "Ehrenkränkung" greift hier nicht, weil eine private Nachricht nicht geeignet ist, jemanden in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.
Nein . Es geht um den Inhalt "Ehrenkränkungen mehr als Beschimpfungen", die es sonst auch in der Öffentlichkeit wären.
 
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