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..........intellektuell minderwertig..........
....Damit spielt das Gericht den Ball wieder an den Bundestag zurück. Der Bundestag ist frei, darüber zu entcheiden.
Auch eine Hinterlegung von Staatsanleihen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus bei der Europäischen Zentralbank als Sicherheit für Kredite würde gegen das Verbot unmittelbaren Erwerbs von Schuldtiteln öffentlicher Stellen verstoßen. Dabei kann offen bleiben, ob hierin eine Übernahme von Schuldtiteln direkt vom öffentlichen Emittenten am Primärmarkt läge oder nach dem Zwischenerwerb durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus einem Erwerb am Sekundärmarkt entsprechen würde. Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbotes monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt
Eine Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Umstand, dass der ESM-Vertrag keine ausdrücklichen Kündigungs- oder Austrittsrechte vorsieht. Angesichts der durch einen entsprechenden Vorbehalt zu sichernden verbindlichen Begrenzung der haushaltsrelevanten Belastungen auf 190.024.800.000 Euro bedarf es im Hinblick auf die Wahrung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestages keiner vertraglichen Regelung eines besonderen Kündigungs- oder Austrittsrechts. Die Haftungsbegrenzung stellt hinreichend sicher, dass durch das Inkrafttreten des Vertrages allein kein irreversibler Zahlungs- und Gewährleistungsautomatismus begründet wird. Vielmehr bedarf es für jede neue Zahlungsverpflichtung oder Haftungszusage einer erneuten konstitutiven Entscheidung des Deutschen Bundestages. Im Übrigen gelten insoweit die allgemeinen Regelungen.
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auch hier hat das Bundesverfassungsgericht etwas geschlafen
Mein "Blick aus der Zukunft" sagt mir, dass das ganze politische Hick-Hack um die "neue Geldordnung in Europa" mit den alten Socken in der Politik nicht in halböffentlichen Diskussionen mittels der halben Wahrheit umsetzbar sein wird.
Die Folge könnte sein, das wäre allerdings dann der lachhafte Teil meiner Befürchtung, dass als politisch "beste Lösung" ein gerne in Kauf genommener *Gesetzgebungsnotstand* mit all seinem Prozedere für die nächsten 6 Monate in Kraft tritt, sobald das Bundesverfassungsgericht gewisse heikle Teilfragen, für die es sich nicht zuständig fühlt, an den europäischen Gerichtshof abgeben könnte ......(oder an die damit zur Eile getrieben dalli-ierten Siegermächte des letzten verlorenen Krieges als Vasallenwährungshüter) abgeben könnten .........ähnlich wie Andere den Löffel .........zum < Probier mal wie das "neuerdings" schmeckt > abgeben könnten.........
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