Bernies Sage
Well-Known Member
- Registriert
- 31. Oktober 2011
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AW: mein Name ist Bond, Euro Bond
Für mich ist das Wunder das Normale: Jeder Bürger sollte wissen dürfen, dass die öffentliche Diskussion von (hier schwerwiegenden!) Gefährdungspotentialen absolut unzulässig ist und das Bundesverfassungericht hat diesbezüglich unmissverständlich deutlich gemacht, dass es sich jeder Vorbewertung dessen, was die Qualität der völkerrechtlich künftig verbindlichen Vertragsplanung betrifft, - zumindest während der Vertragsverhandlungsphase - strikt enthalten wird.
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Kontext:
- nach einem in der Bild-Zeitung formulierten Artikel könnte Mario Draghi die Ordnung gefährden
Fakt ist: Selbstverständlich ist diese Möglichkeit gegeben. Diese Möglichkeit könnte aber auch durch eine Beschwichtigungsrede vor dem Deutschen Bundestag nicht ausgeräumt werden, höchstens in Ausschüssen.
Genauso könnte man aber auch argumentieren, dass dadurch, dass eine nominale Verschuldungsgrenze in aller Öffentlichkeit als absolutes Dogma (oder Phlegma?) diskutiert wird, dann eine für den Markt total berechenbare Einfältigkeit gegeben wäre, die die Spekulation über das Ende des Euros noch weiter ökonomisch risikolos anheizen.
Fakt ist auch: Weder Klugheit noch Dummheit lassen sich gesetzlich oder vertraglich in Schranken weisen, erst recht nicht wenn der Gesetzgeber selbst darin involviert sein könnte, künftig einen "negativen" Bankeneinbruch per Dekret zu genehmigen, wenn nämlich nachweislich gar kein Geld dem Volk gestohlen würde, sondern ganz im Gegenteil nach dem erlaubten Bankeneinbruch weit mehr Geld da wäre als vorher! Da könnte selbst die Polizei nichts ausrichten, wenn ein Schaden durch "aufgedrängte Bereicherung" entstünde, deren Herausgabe "untunlich" wäre und ursächlich gar nicht den "Einbrechern" so zugerechnet werden könnte, das man es Ihnen (juristisch) "leicht abnehmen" könnte, in welchem Doppelsinne auch immer.
[*]ich sehe fast dasselbe Gefährdungspotential beim ESM
und wundere mich über das diesbezügliche Versagen des Bundesverfassungsgerichtes
[*]meine Folgerung begründet sich aus dem Artikel 20 im GG
Für mich ist das Wunder das Normale: Jeder Bürger sollte wissen dürfen, dass die öffentliche Diskussion von (hier schwerwiegenden!) Gefährdungspotentialen absolut unzulässig ist und das Bundesverfassungericht hat diesbezüglich unmissverständlich deutlich gemacht, dass es sich jeder Vorbewertung dessen, was die Qualität der völkerrechtlich künftig verbindlichen Vertragsplanung betrifft, - zumindest während der Vertragsverhandlungsphase - strikt enthalten wird.
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