Z
zwetsche
Guest
AW: kinderfeindliches Deutschland?
Hallo Sal,
zu 1) Da findet sich immer jemand. In einer Zeit, in der die Kanzleien wie die Pilze aus dem Boden spriessen, kaum verwunderlich.
Ich kenne ein Beispiel aus meiner Familie aus den 60ern, da konnte der Betroffene kaum nach draußen, die Nachbarn hatten ihren Kindern zur Warnung eingeredet, die geistige Behinderung (es handelte sich um eine Stoffwechselkrankheit) sei ansteckend. Aber da war das dritte Reich ja auch erst knapp 20 Jahre Vergangenheit.
Zu einfach darf ich mir die Richterschelte natürlich auch nicht machen. Vermutlich hat man sich (zu) sehr von der praktischen Vorstellung, wie es denn faktisch wirklich für die meisten "ist", leiten lassen. Für die meisten Menschen ist das sicher sehr unangenehm, alles andere wäre Heuchelei. Aber man hat auch übersehen, daß so etwas in einer humanen Gesellschaft hinzunehmen ist, zumal die "mangelnde Ästhetik" ja nachgerade mit dem Verstecken der Menschen zusammenhängt. Dein Beispiel zeigt dies doch ganz deutlich. Ich denke, jemand der Erfahrungen im Umgang mit Behinderten hat, könnte hier weit komptetentere Ausführungen machen, als ich es vermag.
zu 2) Die Frage ist mMn. rechtlich schwierig, außerhalb des formal rechtlichen dagegen leichter zu beantworten. Das Recht, von jemandem ein Unterlassen zu fordern, setzt ja zunächst eine Beeinträchtigung voraus. Hier müßte dann schon sehr speziell und auf den Einzelfall bezogen abgewogen werden, wann etwa fehlende Ästhetik zu einer spürbaren Beeinträchtigung führt. Rechtlich sehr schwer zu entscheiden, denn jeder Mensch reagiert doch völlig verschieden auf Reize. Wenn ich z.B. Piercings fürchterlich unästhetisch finde, findet die jemand anders sicher schön.
Trotzdem: Was den Fettbauch, sofern es sich nicht auch um eine Stoffwechselkrankheit o.ä. handelt, vom Behinderten unterscheidet, ist aber doch gerade die (ggf. besser ausgeprägte) Fähigkeit, sein Handeln zu steuern. Ohne, daß ich rechtlich gegen ihn vorgehen könnte (oder wollte), würde ich von ihm erwarten, daß er seine Plautze im Restaurant vielleicht doch lieber mal unter einem xxl Hawai-Hemd versteckt, oder mal versucht, abzunehmen, aber das wird mir mit Sicherheit Kritik einbringen. Die Plautze hat ja auch eine spezielle Bedeutung (Volksmund: " Ein Mann ohne Bauch is´n Krüppel"), sie gilt halt als "normal". Wir haben uns folglich daran gewöhnt, während ein komisch agierender oder gar sabbernder Behinderter immer noch vielen als fremdartig gilt. Und von einem Säugling erwarten wir gar auch schon Disziplin.
Plautzi kann aber - wenn er mag - das seine tun, um zumindest nicht gar zu penetrant aufzufallen (am Pool kann er ja meinetwegen machen, was er will, da darf er auch stolz sein Goldketchen präsentieren). Eine Klage gegen Plautzi hätte aber keine Aussicht auf Erfolg. Allerdings, behaupte ich, und das muß auch herausgestellt werden, eine Reise-Klage gegen Behinderte bei den weitaus meisten Gerichten wohl auch nicht.
Gruß
Zwetsche (der heute abend nach langer Zeit mal wieder joggen sollte)
1. Wer vertritt denn solche Leute?
2. Soll ich jetzt klagen, weil ich im Urlaub durch den Anblick von Knochengerüsten oder 150Kilo-Bierbäuchen belästigt werde? Wo fängt was an und vor allem, wo hört es auf?
Hallo Sal,
zu 1) Da findet sich immer jemand. In einer Zeit, in der die Kanzleien wie die Pilze aus dem Boden spriessen, kaum verwunderlich.
Ich kenne ein Beispiel aus meiner Familie aus den 60ern, da konnte der Betroffene kaum nach draußen, die Nachbarn hatten ihren Kindern zur Warnung eingeredet, die geistige Behinderung (es handelte sich um eine Stoffwechselkrankheit) sei ansteckend. Aber da war das dritte Reich ja auch erst knapp 20 Jahre Vergangenheit.
Zu einfach darf ich mir die Richterschelte natürlich auch nicht machen. Vermutlich hat man sich (zu) sehr von der praktischen Vorstellung, wie es denn faktisch wirklich für die meisten "ist", leiten lassen. Für die meisten Menschen ist das sicher sehr unangenehm, alles andere wäre Heuchelei. Aber man hat auch übersehen, daß so etwas in einer humanen Gesellschaft hinzunehmen ist, zumal die "mangelnde Ästhetik" ja nachgerade mit dem Verstecken der Menschen zusammenhängt. Dein Beispiel zeigt dies doch ganz deutlich. Ich denke, jemand der Erfahrungen im Umgang mit Behinderten hat, könnte hier weit komptetentere Ausführungen machen, als ich es vermag.
zu 2) Die Frage ist mMn. rechtlich schwierig, außerhalb des formal rechtlichen dagegen leichter zu beantworten. Das Recht, von jemandem ein Unterlassen zu fordern, setzt ja zunächst eine Beeinträchtigung voraus. Hier müßte dann schon sehr speziell und auf den Einzelfall bezogen abgewogen werden, wann etwa fehlende Ästhetik zu einer spürbaren Beeinträchtigung führt. Rechtlich sehr schwer zu entscheiden, denn jeder Mensch reagiert doch völlig verschieden auf Reize. Wenn ich z.B. Piercings fürchterlich unästhetisch finde, findet die jemand anders sicher schön.
Trotzdem: Was den Fettbauch, sofern es sich nicht auch um eine Stoffwechselkrankheit o.ä. handelt, vom Behinderten unterscheidet, ist aber doch gerade die (ggf. besser ausgeprägte) Fähigkeit, sein Handeln zu steuern. Ohne, daß ich rechtlich gegen ihn vorgehen könnte (oder wollte), würde ich von ihm erwarten, daß er seine Plautze im Restaurant vielleicht doch lieber mal unter einem xxl Hawai-Hemd versteckt, oder mal versucht, abzunehmen, aber das wird mir mit Sicherheit Kritik einbringen. Die Plautze hat ja auch eine spezielle Bedeutung (Volksmund: " Ein Mann ohne Bauch is´n Krüppel"), sie gilt halt als "normal". Wir haben uns folglich daran gewöhnt, während ein komisch agierender oder gar sabbernder Behinderter immer noch vielen als fremdartig gilt. Und von einem Säugling erwarten wir gar auch schon Disziplin.
Plautzi kann aber - wenn er mag - das seine tun, um zumindest nicht gar zu penetrant aufzufallen (am Pool kann er ja meinetwegen machen, was er will, da darf er auch stolz sein Goldketchen präsentieren). Eine Klage gegen Plautzi hätte aber keine Aussicht auf Erfolg. Allerdings, behaupte ich, und das muß auch herausgestellt werden, eine Reise-Klage gegen Behinderte bei den weitaus meisten Gerichten wohl auch nicht.
Gruß
Zwetsche (der heute abend nach langer Zeit mal wieder joggen sollte)