Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Ja und konkret begehen wohl auch Tschetschenen Gewalttaten bis zum Mord, aber sie sind in diesen Disziplinen nicht führend wie die Journaille und die FPÖ Nazis der Bevölkerung weismachen wollen, sondern in den Kriminalstatistiken im unteren Mittelfeld.
Genau das Gegenteil ist der Fall, ich reite nicht auf den Tschetschenen herum, ich bin mit einer tschetschenischen Familie befreundet, und die sind wunderbare Menschen.
Das heißt natürlich nicht das alle Tschetschenen wunderbare Menschen sind, aber gewiss sind nicht alle Verbrecher, und sie besetzen in den Kriminalstatistiken auch keinen Spitzenrang.
Es ist der dritte Beitrag mit Tschetschenen.
Meine Frage richtet sich ganz allgemein daran, wie und wann man mit dem Personenkreis der straffälligen Asylwerber umgehen soll, kann - und welche Rechte bei denen verletzt werden und welche bei den Betroffenen.
Ich weiß schon: Bei Menschenrechten geht es um den Schutz vor dem Staat, bei den Betroffenen geht es (nur) um potentiellen und notwendig gewordenen Opferschutz.
Die Frage ist eher leicht zu beantworten, im Rahmen der Gesetze und natürlich der Menschenrechte, ganz sicher kann und wird es keine Adaption der Menschenrechte im Sinne der FPÖ Nazis geben.
Und natürlich wird man da oder dort aus der Erfahrung klüger geworden Gesetze adaptieren/ verschärfen müssen, aber immer siehe oben, und ganz sicher wird die Justiz nicht Befehlsempfänger von geistigen Nasenbohrern wie Kickl werden, Gesetzesänderungen können nur im Einvernehmen und nach Prüfung durch die zuständigen Stellen, und im Einklang mit den Menschenrechten geändert werden.
Die Frage ist eher leicht zu beantworten, im Rahmen der Gesetze und natürlich der Menschenrechte, ganz sicher kann und wird es keine Adaption der Menschenrechte im Sinne der FPÖ Nazis geben.
.....Das ist Unsinn!! Der "Gleitzeitler" hat bloß die "Tagesnormzeit", in der Regel "acht Stunden" zu erbringen und schon gibt es für die "neunte Stunde" Überstundenzuschlag! Beispiel: "Beginnt er um 0800 Uhr, gibt´s ab 1600 Uhr Überstundenzuschlag. Beginnt er um 0900 Uhr gibt´s Überstundenzuschlag eben erst ab 1700 Uhr!".....
....."Wieder Unsinn"! Beispiei: Meine "Normarbeitszeit" ist von "0730 Uhr bis 1545 Uhr"! Alles "darüber hinaus" wird als "Überstunden" verrechnet, sofern Ich nicht die "Gleitzeitregelung" in Anspruch nehme!!.....
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach einem Login angemeldet zu halten, wenn du registriert bist.
Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.