KANTIG
Well-Known Member
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Lesen scheint nicht Ihre Stärke zu sein.Der Staat hat sich verpflichtet, nicht der Pfaffe wird durch das Konkordat verpflichtet, was du hier die Tatsachen verdrehend zusammen lügst geht auf keine Kuhhaut mehr.
Daher nochmals:
Im Konkordat werden die innerkirchlichen - für den einzelnen Geistlichen - geltenden Vorschriften anerkannt.
Die Geistlichen können von Gerichtsbehörden oder anderen Behörden nicht um die Erteilung von Auskünften über Personen oder Dinge ersucht werden, bezüglich deren sie unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit Kenntnis erhalten haben.