KANTIG
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Nein: Neben der Meinung mit dem Hitlerbezug ist auch das falsch:Konkordat ist Rechtsrahmen aber nicht für den einzelnen Pfaffen zwingende Vorschrift
Im Konkordat werden die innerkirchlichen - für den einzelnen Geistlichen - geltenden Vorschriften anerkannt.
Die Geistlichen können von Gerichtsbehörden oder anderen Behörden nicht um die Erteilung von Auskünften über Personen oder Dinge ersucht werden, bezüglich deren sie unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit Kenntnis erhalten haben.