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Ich habe mich auf Ihre Behauptung des "Schicksals" beschränkt.
Von Ihren Fragen = persönlichen Einschätzungen habe ich mich nicht angesprochen gefühlt.
Zum Beispiel, dass der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie nicht automatisch auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften übertragbar ist, weil das Grundgesetz dazu bislang überhaupt nicht vorbereitet war und diese Grundgesetzänderung eigentlich vorher hätte in Angriff genommen werden müssen?
Die Diskussion uim das Grundgesetz ist das lächerlichste Argument, das es gibt.
Die szt. dort formulierte Werteordnung hat sich überlebt.
Meine Idee: Die Homos sollten es aushalten, wenn man man deren Verbindung einen anderen Namen als "Ehe" gibt.
Die Ehe im herkömmlichen Sinn ist von der Faktenlage (Sachverhalt) auf die Vertragspartner bezogen etwas anderes.
Es geht hier bei meinem Einwand darum, dass die Begriffe "Ehe und Familie" unter dem Schutz des Staates stehen und dieser Staat den Privatvertrag zwischen den Bürgern auch hoheitrechtlich voll anerkennt, was aber meines Erachtens einer Verfassungsänderung bzw. einer Verfassungsanpassung bedürfte, falls es sich bei der Erweiterung auf eingetragene Lebensgemeinschaften um eine ganz wesentliche Änderung von Strukturprinzipien handeln sollte!
Aber insgeheim, so könnte ich mir vorstellen, gefällt fast allen Politikern die jetzt getroffene 'Schnellschussreglung', welche vor dem Hintergrund der kurz zuvor durchgepeitschten Legalisierung von Staatstrojanern und der Aufweichung des Datenschutzes in ein neues Licht gerät, sodass faktisch eben doch weiterhin im Zweifel ein Unterschied zwischen normalen (=unverdächtigen!) Ehen und unnormalen (=verdächtigen!) Homoehen eine verfassungsschutzrechtliche Diskriminierunsgtrennlinie bezüglich automatischer Schutzmechanismen bzw. fehlender Schutzmechanismen im Zweifel anzunehmen gestattet!
Nämlich welche? Die Ehe als Konnubium ist ja inzwischen trotz allen Geplärrs auch nicht mehr für die Ewigkeit gedacht und das ging meines Wissens ohne grundrechtliche Änderung.
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