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Diskussion "Kopftuchverbot" in Österreich

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Belair 57
Finde ich eine gute Idee, Bilder einzustellen. Also Nummer 3 würde ich ausschließen, weil mit dieser Lady keine Kommunikation möglich ist. Kommunikation findet nicht nur verbal, sondern im größten Teil nonverbal statt. Und mit solch einer Person ist Kommunikation einseitig, weil ich nicht sehen kann, was sie empfindet. Ich persönlich würde Nummer 1 wählen, der blickt mir am freundlichsten. Bild 2 und 4 wirken auf mich eher neutral, ich müsste sie näher kennenlernen, um mehr sagen zu können.
Mir macht es nichts aus, wie jemand aussieht, sondern wie der Mensch ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem wichtig, hält er sich auch an die Gesetze? Denn jemand der sich selbst über unsere Gesetze stellt und meint, die Gesetze aus dem einen oder anderen Grund nicht einhalten zu müssen, halte ich als Richter für unmoralisch.
 

Nur gegen einen Obolus!
Fiktives Szenario:

Dein/e Sohn/ Tochter ist von einem grünen Politiker wegen einem vermutlichen Hass/Diskriminierungsposting auf Fratzenbuch angezeigt worden.
Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

Damit entfällt die Auswahl des Richters.

Du hättest gerne eine/n Richter/in der/die möglichst rational, objektiv, sachlich, unemotional entscheidet.

Das ist völlig irrelevant.

Welche/n würdest du, nur basieren auf das Erscheinungsbild auf dem Photo, wählen: 1,2,3 oder 4 ?

Ich bin doch nicht blöd.

Salam!
 
In diesem Zusammenhang ist vor allem wichtig, hält er sich auch an die Gesetze?
.....Nun, dann stellt sich die "Wahl für Sie nicht"! Aussehen und Kleiderordnung von "Richtern/Richterinnen" wird in "Verlautbarungsblättern" (VBl) geregelt, was bedeutet, die ersten drei fallen schon mal raus sprich; "sie stünden nicht zur Wahl"!.....

meint plotin
 
Bild 2 ist ein Mann mit Piercings am ganzen Gesicht.

Piercings kann man tragen oder auch nicht, daher haben Piercings weniger "Gewicht" als Tattoos. Aber, wären hier auch eher ein Grund der die Wahlwahrscheinlichkeit hebt.

Könnte aber auch auf Bild 3 zutreffen, oder ???

Könnte sein, aber Person 3 ist lediglich am Bild "ungewöhnlich" gekleidet. Das Bild sagt nicht aus, wie sie bei den Prüfungen oder Ausleseverfahren gekleidet war oder was sie im Gerichtssaal trägt. Person 1 hingegen kann die sichtbaren Tattoos wohl nicht nach Belieben tragen oder auch nicht.

Da ich dich den rational Denkenden zuordne, erscheint mir deine "klare" Antwort eher provokativ satirisch.

Meine Antwort bzw deren Argumente erscheinen mir durchaus rational. Mag dir vielleicht ungewöhnlich erscheinen, aber das liegt daran, das die Meisten hier weniger rational als auf Grund eines "Bauchgefühls" entscheiden - und dann gilt in der Regel "je ähnlicher mir, desto vertrauenswürdiger". Deswegen würde für die Meisten die Wahl auf Person 4 fallen. Aber, diese Entscheidungsfindung ist NICHT RATIONAL. Interessant, auch Rationalität kann provokativ, satirisch aber auch zynisch aufgefasst werden. Das liegt aber in ihrer Auffassung, ist nicht inhärent.
 
Ein Kopftuch wurde von den Landleuten getragen,auch heute noch bei der Arbeit,oder beim Kirchgang etc.
Es geht praktisch um die Gesichtsverschleierung und die gehört bei uns verboten.
 
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Ein Kopftuch wurde von den Landleuten getragen,auch heute noch bei der Arbeit,oder beim Kirchgang etc.
Es geht praktisch um die Gesichtsverschleierung und die gehört bei uns verboten.

Dann müsstet ihr aber auch auf die schwerreichen Touristen aus dem arabischen Raum verzichten, weil es in Österreich wahrscheinlich kaum mehr als in Deutschland lebende Frauen mit Burka oder Niqab gibt. Ich bin jedenfalls noch nie in Deutschland einer auf der Straße begegnet. Höchstens vor 5 Sterne Hotels, aber immer mit männlicher Begleitung.

https://www.welt.de/politik/ausland...er-und-Oesterreicher-wollen-Burka-Verbot.html
 
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