S
Soraya
Guest
…soll ja laut Art 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland unantastbar sein.
Zitat: aus dem Grundgesetz:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Aber, ist sie das tatsächlich?
Und was macht die Würde des Menschen aus?
Gibt es in Österreich ebenfalls ein solch wunderbares Grundgesetz?
Zitat: aus dem Grundgesetz:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Aber, ist sie das tatsächlich?
Und was macht die Würde des Menschen aus?
Gibt es in Österreich ebenfalls ein solch wunderbares Grundgesetz?
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