Ein Wille setzt natürlich einen Menschen voraus, der ihn besitzt,
Du erinnerst noch, dass ich schrieb: "(Somit aber 'nur', sobald und solange 'gelebt' wird.)"?
Wenn "einer einen besitzt",
woher, wie hat,
kann, könnte er ihn dann aber überhaupt haben?
Wenn es ihn als (diese)
Bedeutung und somit
Möglichkeit (noch) gar nicht 'sowieso schon' gäbe, gibt?
- Was also muss, müsste tatsächlich
allererste "Voraussetzung" sein?
denn ohne ihn, wäre der Wille nur ein Wort und die Wörter selbst wollen natürlich nichts, sondern haben nur eine Bedeutung, die man teilweise, wie beim Begriff "freien Willen", sehr unterschiedlich interpretieren kann.
Ja, in der Tat, "
kann man natürlich".
Aber, ob sie dann, die (angebliche) "nur eine Bedeutung", auch
richtig, zutreffend "interpretiert" wurde, wird, meinst Du tatsächlich, sei tatsächlich so "teilweise unterschiedlich" opportun, also beliebig, ach ja?! -
An
was aber sollte "man" sich denn dann 'schon mal'
überhaupt orientieren, geschweige halten können? Bzw., eigentlich richtig weil 'genügend' umfassend gefragt:
Was, und wie, soll/te es denn dann überhaupt geben können?
Wenn die
Bedeutungen und damit die
Möglichkeiten von sich aus ('geerbt' vom Ganzen) nicht ihren festen, eindeutigen Bestand in jeder Beziehung 'bereits'
sowieso hätten, haben??
Wenn ja ergo so
gar nichts eindeutig definiert wäre, und ja so auch
gar nichts eindeutig definiert werden könnte?!
Es steht auch jedem frei, welcher der Interpretationen er sich im jeweiligen Zusammenhang anschließen will/wird und wie vehement er diese Ansicht vertritt, doch wer, wenn nicht man selbst, entscheidet darüber, welche der Ansichten man für sich annimmt? Wird irgendjemand dazu gezwungen, die Meinung zu vertreten, dass es keinen freien Willen gibt? Oder entscheidet man sich nicht doch ganz freiwillig dazu, weil diese Vorstellung am besten zu seinem eigenen Weltbild passt?
'Ja ja...'
Man kann zwar selbst auswählen, welcher Philosophie man sich anschließen will und auch daran glauben, dass es keinen freien Willen gibt, aber in der Realität sieht das dann doch ganz anders aus, denn ohne die Voraussetzung, dass ein geistig gesunder und erwachsener Mensch über einen freien Willen verfügt, könnte niemand irgendein Rechtsgeschäft betätigen und auch niemand für einen Regelbruch oder Gesetzesverstoß belangt werden. Man kann sich jedenfalls ganz real nicht mit dem Argument verteidigen, dass man doch über keinen freien Willen verfügen, also strafrechtlich nicht belangt werden könnte und auch ansonsten keine Eigenverantwortung für sein Handeln und Nichthandeln tragen würde.
... - Also tut mir nun
wirklich leid! Denn es fing ja so 'ziemlich' vielversprechend an, hier 'mit uns beiden'. Aber spätestens jetzt ist das alles
für mich, außer weiterer Zustandsbeschreibung, ansonsten jedoch 'ziemlich' inhaltsleeres Bla Bla....
Bzw., oder, propagierst, oder proklamierst hier gar? absolutes Chaos! Ergo nichts als Nichts.
Ob nun aber wissentlich? - Na, ich glaub' 'mal eher' nicht...
Von daher kann man sagen, dass es den
freien Willen tatsächlich gibt, ganz gleich
wie man den Begriff für sich interpretiert.
Und wie Willensstark ein Mensch ist, hängt m.E. nicht davon ab, was man ihm anerzogen und beigebracht hat, was er erlebt hat und auch nicht von den vorhandenen Optionen, sondern davon, ob er dazu in der Lage ist, aus den gegebenen Voraussetzungen und den zur Verfügung stehenden Optionen, die für sich beste Möglichkeit auszuwählen, um sein gewolltes Ziel zu erreichen.
...'Ja ja...' Aber von wegen "Ziel", doch nun noch eben: Meinst Du , das sei auch so "gewollt" beliebig?
Aber nein,
musst Du 'natürlich' (nun) auch nicht mehr drauf antworten.
Ach, aber Belair, biste vielleicht doch noch da? Könntest nun hier ja doch noch immerhin 'n bisschen 'Determiniertes' als nun doch noch bestätigt 'abgreifen' und verbuchen.
Denn die Gesetze von
'Leben' sind wahrhaftig und absolut und komplett vorbestimmt!