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ich nehme zur Kenntnis, daß dir das Ausstoßen unbekannt ist...
Der Rote Baron
Und wir sind noch nicht mal bei der Hälfte....
Ähm....übersetzt du jetzt aus dem Deutschen ins Deutsche??
Oder tippst du jetzt nach dem Motto, doppelt hält besser......
Lass mich dir hülfen, rote Maid:
De iis, qui sine iussione Abbatis iunguntur excommunicatis
1.Si quis frater praesumpserit sine iussione abbatis fratri excommunicato quolibet modo se iungere aut loqui cum eo vel mandatum ei dirigere,
2.similem sortiatur excommunicationis vindictam.
Welch eine Überraschung joan05 ! Herzlichen Dank joan05.
Wer hätte das für möglich gehalten. So etwas nenne ich ein echtes Wunder. Ist mir doch gar nicht aurgefallen, dass ich mal wieder einen Fehler gemacht habe. Und ausgerechnet, Du hilfst mir.
Ich war nur gestern so müde und kaputt, dass ich mir gedacht habe ich schreibe über haupt keinen Kommentar mehr nur noch diese doofe Regel, die für mich teilweise den Ursprung der schwarzen Pädagogik beinhaltet. Aber dafür interessiert sich ja auch keine Socke.
meint rg
Kapitel 29:
Die Wiederaufnahme von Brüdern
Es kann sein, dass ein Bruder eigenmächtig das Kloster verlässt und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche er zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum Austritt geführt hat.
Danach werde er aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch wird seine Demut geprüft.
Wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise aufgenommen. Er muss aber wissen, dass es danach keine Rückkehr mehr gibt.
Die Benediktusregel
Caput XXIX: Si debeant iterum recipi fratres exeuntes de Monasterio
1.Frater qui proprio vitio egreditur de monasterio, si reverti voluerit, spondeat prius omnem emendationem pro quo egressus est,
2.et sic in ultimo gradu recipiatur, ut ex hoc eius humilitas comprobetur.
3.Quod si denuo exierit, usque tertio ita recipiatur, iam postea sciens omnem sibi reversionis aditum denegari.