Alternativator
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Hier drängst mich 'nur irgendwie, hier 'nur' anzumerken, dass es "Ungerechtigkeit" gar nicht wirklich gibt.Die entscheidende Tugend ist für den Staat gar nicht so sehr die Gerechtigkeit, sondern eher noch die Besonnenheit. Beide Tugenden liegen zwar nahe beieinander als auf Harmonie beruhende Ordnungsprinzipien, doch erstere regelt nicht die Herrschaftsstrukturen im Staat, sozusagen das Verhältnis von Oben und Unten. Dies obliegt nicht der Gerechtigkeit, sondern der Besonnenheit. Gerechtigkeit regelt die Frage der Arbeitsteilung im Sinne eines relativ gleichberechtigten Nebeneinander der Berufe (Gleichberechtigung als geometrische Gleichheit verstanden, nicht als arithmetische). Jeder Berufszweig übt nur seinen Beruf aus und sonst nichts. Der Pferdezüchter züchtet Pferde und gebietet selbstverständlich über diesen seinen Objektbereich (der Pferde), und zwar zum besten Gedeihen ebendieser Pferde. Der Arzt pflegt die Kranken, über die er zu ihrem bestmöglichen Genesen verfügt. Und ebenso leitet der Herrscher (der Philosoph) die Geschicke des Staates und herrscht über die Bürger im Staat zu deren Wohl. All diese Berufe sind als Berufsausübungen gleichberechtigt und keiner mischt sich in die Angelegenheiten des anderen, so daß Gerechtigkeit ein gleichberechtigtes Nebeneinander der individuellen Berufe heißt, jedoch nicht innerhalb eines Berufes die Gleichberechtigung des Objektbereiches mit seinem Meister. Daß sich nun der Pferdezüchter und der Arzt als Bürger ihres Staates dem Herrscher (dem Philosophen) unterwerfen, ist eine Frage der Besonnenheit und hat nichts mit ihrer Berufsausübung zu tun. Der Herrscher (der Philosoph) selbst wird ebenso im Falle einer Krankheit sich als Patient bedingungslos der Herrschaft des Arztes unterwerfen und diesem in bezug auf eine Behandlung keinerlei Vorschriften machen, denn als Patient wäre er dann unbesonnen zu nennen.
Einen Suchtabhängigen muß man leider zu seinem Glück zwingen.
Da magst du sogar recht haben. Aber man muß unterscheiden zwischen innerem Gerechtigkeitszustand des Menschen (das gesunde Funktionieren seiner Organe und Seelenteile, weil sie gerecht aufeinander abgestimmt sind) und gerechtem Handeln des Einzelnen nach außen hin. Nur ersteres gilt als Analogon für den gut funktionierenden Staat und seine Teile, denn auch in einem gerechten Staat gibt es ungerecht handelnde Menschen. Es sind doch nicht plötzlich alle Bürger vollendete Engel. Das wäre auch in einem idealen Staat nicht möglich.
Aber sehe nun auch sofort selbst ein, dass das, solch ja schier Grundsätzliches, hier ja gar nicht, jedenfalls 'nicht soo richtig', hergehört...
Und bin dann auch schon mal wieder weg, hier...