Die Gleichsetzung mit EINER Wahrheit als SEINER Wahrheit ist unbestimmt und damit als Vorwurf auch im nachhinein schlicht unzulässig.
Zu einigen solcher Vorbeiträge passt auch Folgendes:
Nein, das sind sie absolut nicht! - Sie sind schlicht - mit dem normalen Verstand erkennbar - manchmal am Rande der Zulässigkeit- bewusst verzerrt!
Wie auch Dein Link dazu!!!! Dies erinnert mich an ein Märchen, welches zu Vergleichszwecken aber zulässig ist:
>> "Wovon sollt ich denn satt sein, ich fand kein einziges Blättelein" ? <<
"Dein"
Tischlein-deck-dich stammt nicht aus der Zukunft einer demokratischen Vorstellungswelt!
Willst Du erreichen, dass die Zukunft hinter uns liegt oder dass die Zukunft vor uns liegt?
Jede "Erinnerung an die Zukunft" ist in Wahrheit ein (noch) unbeschriebenes Blatt.
Bist Du jetzt Blatt - oder platt?
Hier ein zulässiger Link, auf den ich aufmerksam machen darf:
Bernies Sage (Bernhard Layer)