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Demokratie-Kritik

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Da ist schon was dran: Die Verwaltung vollzieht nicht nur Gesetzes sondern initiiert sie, die dann von der parallelen Parlamentsmehrheit abgesegnet werden.
Dazu läuft in Österreich jetzt der Politikskandal der ÖVP mit Schmid und Kurz.
Über "was dran" solltest Du nun 'aber' nochmal gründlichst nachdenken. Solang auch Dir noch Zeit dazu bleibt, also bevor der unvollkommen sein und somit auch Fehler machen müssende 'Mensch' sich 'somit auch' selbst durch z.B., angeblich ja zumindest 'volkommenere', "KI" ersetzt gleich abgeschafft haben wird.
 
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Das ist leeres Gewäsch.

Im Gunde ja, in letzter Konsequenz, bzw. der Rechtsprechung leider nicht. Die Richter des BVerfG werden im Wechsel zwischen Bundestag und Bundesrat ernannt. Es werden daher jeweils Richter platziert, die der eigenen politischen Ausrichtung entsprechen. Astrein demokratisch ist das für mein Empfinden nicht.

Das sehe ich z. B. an einigen Urteilen des BVerfG. Insbesondere das sog. Sanktionsuteil, das von Widersprüchlichkeiten, Rumeierei und Zurückruderei nur so strotzt.
Das Urteil war geprägt von Harbarth, der ein vehementer Verfechter von Sanktionen war.
Er ist eine höchst umstrittene Person!
Schließlich haben ehemalige Abgeordnete, Minister oder Ministerpräsidenten in ihren politischen Ämtern als Volksvertreter gehandelt und das Gemeinwohl im Auge. "Bei Harbarth sieht das anders aus. Er hat durch seine Tätigkeit für SZA anderen Herrn gedient. Ihm haftet dadurch den Ruch der Befangenheit an. Der Ruf des Bundesverfassungsgerichts ist in Gefahr", fasst Sauer seine Bedenken zusammen. Man stelle sich vor, der Diesel-Abgasskandal von VW oder Daimler lande irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht und einer der Richter hat für eine Kanzlei gearbeitet, die die Autobauer vertreten hat oder immer noch vertritt. "Ich hoffe, dass genügend Bundesländer im Bundesrat Harbarth die Stimme verweigern, und er nicht zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt wird."

Die Befangenheit der Richter wird immer wieder kritisiert, bzw. in den Raum gestellt. Ein Beispiel hier:
»Das höchste deutsche Gericht ist in die Schlagzeilen geraten. Von einer unangemessenen Nähe seiner Richterinnen und Richter zur Politik ist die Rede. Der Verdacht der Befangenheit steht im Raum. Anlass zu diesen massiven Vorwürfen bietet ein gemeinsames Dinner des Bundesverfassungsgerichts mit dem Bundeskabinett am 30. Juni 2021 auf Einladung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Während dieses abendlichen Treffens referierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über „Entscheidungen unter Unsicherheiten“ während der Pandemie. Darin warb sie um Verständnis für politische Entscheidungen in Sachen Corona…

Bei dem Dinner mit der Kanzlerin und ihrem Kabinett sind die Corona-Regelungen ausgiebig zur Sprache gekommen. An diesen Gesprächen haben sich die mit der Bundesnotbremse befassten Verfassungsrichter beteiligt. All dies hat hinter verschlossenen Türen stattgefunden.

Oder auch das Urteil wegen der Brennelementesteuer, in Vergleich zum Regelsatzurteil. Da wurde die bisherige Linie des BVerfG, (Nichtigkeit und Unvereinbarkeit) verlassen. Zu Gunsten der Atomlobby.
Dazu muss ich etwas ausholen und dies rechtlich beleuchten. Interessierte sollten das lesen ;)

Das Bundesverfassungsgericht macht regelmäßig von der Möglichkeit der Unvereinbarkeitserklärung Gebrauch, wenn dies notwendig ist, einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum zu wahren oder die Entstehung eines Zustandes zu verhindern, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben noch ferner steht als die vorübergehende Weitergeltung der fraglichen Norm.

In Bezug auf verfassungswidrige Steuergesetze sieht das Bundesverfassungsgericht regelmäßig von der Nichtigerklärung ab, wenn ansonsten eine verlässliche Finanz- und Haushaltsplanung gefährdet oder ein gleichmäßiger Verwaltungsvollzug nicht möglich ist. Damit berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die administrativen und fiskalischen Auswirkungen seiner Entscheidungen und ist so bestrebt, wichtige staatliche Belange zu berücksichtigen.

In vielen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Unvereinbarkeitserklärung steuerrechtlicher Gesetze Weitergeltungsanordnungen ohne die Verpflichtung zur rückwirkenden Neuregelung erlassen. In der Regel geschah dies auch aus „fiskalischer Rücksichtnahme“, also zur Schonung der öffentlichen Kassen vor umfangreichen Steuerrückzahlungen.

Bei der Kernbrennstoffsteuer urteilte das BVerfG, dass diese verfassungswidrig ist und hat die Unvereinbarkeit mit Rückwirkung erklärt!!
Hier galt also wundersamer Weise das Prinzip der Schonung der öffentlichen Kassen nicht!
Bei den Hartz 4 Regelsätzen aber schon. Die mussten nicht rückwirkend nachgezahlt werden, aus fiskalischen Gründen.

Die Atomlobby bekam ihr Geld, die Menschen die 5 Jahre unter dem Existenzminimum lebten, wurden nicht entschädigt.
Ich hatte damals rein rechnerisch ermittelt, dass die Entschädigung durch das jahrelang zu geringe Existenzminimum nicht mehr gekostet hätte, wie die Entschädigung der Atomlobby. Nämlich 7 Mrd., was 2018 2,09% des Bundeshaushaltes betrug.

Da sag mir mal jemand, Gerichte sind neutral.
Auch da kann man Korruption nicht 100% ausschließen.

TM, schon lange das Vertrauen in das BverfGe und andere Gerichte verloren
 
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