Ich habe eine Stellenanzeige aufgegeben und mich nicht an den
Genderkram gehalten, sondern klar geschrieben: Fahrer gesucht…
…weil ich diese Stelle an einen Mann vergeben möchte.
Naja und was glaubt ihr, wie die Resonanz darauf war?
Bisher haben sich nur Frauen gemeldet, die sich offenbar gar nicht an der
Formulierung gestört, sondern sich persönlich angesprochen gefühlt haben.
Bei den ersten Gesprächen mit ihnen, haben sie genau das bestätigt, was ich befürchtet hatte und warum ich eben keine Frau für diesen Job suche, sondern einen Mann. Denn die netten Damen haben alle sofort damit begonnen, mir zu erklären, wie sie sich den Job vorstellen, also wie ich ihn zu gestalten habe, um ihn auf sie zuzuschneiden. Das betraf nicht nur die Arbeitszeiten, die Bezahlung und andere Fragen, von denen ich annahm, dass ich sie vorgeben würde, sondern sie schienen sich sogar dazu berufen zu fühlen, "das Ruder gleich ganz an sich zu reißen", also so als ob ich diejenige wäre, die sich bei ihnen bewerben würde und nicht umgekehrt.
Wie zu erwarten war, passt mir natürlich keine von ihnen
und die eine hat das offensichtlich schon während unseres
Telefonats gemerkt, so dass ich ihr gar nicht mehr absagen
muss, aber eine andere, die auch richtig nett zu sein scheint,
geht offenbar davon aus, dass sie den Job bekommen wird.
Doch obwohl sich bisher kein einziger Mann beworben hat,
tendiere ich eher dazu, auch der netten Frau abzusagen und
abzuwarten, ob sich nicht doch noch ein Mann melden wird,
als ihr den Job zu geben, obwohl ich das gar nicht möchte.
Nun frage ich mich, ob ich den Damen ehrlich sagen darf,
dass ich, wie ich ja auch in der Anzeige geschrieben habe,
einen Mann für den Job suche oder ob ich das nicht sagen
darf, weil ich sie als Frauen dadurch diskriminieren würde.
Darf ich überhaupt noch selbst entscheiden, ob ich den Job
einem Mann oder einer Frau gebe oder muss ich auch eine
Art "Quote" einhalten, wie es bei den Politikern der Fall ist?
Und darf ich in der nächsten Anzeige deutlicher werden,
indem ich schreibe, dass ich einen zuverlässigen Mann
suche, der eine Stelle als Fahrer übernehmen möchte?
Oder ist das heutzutage gar nicht mehr erlaubt?
Mittlerweile scheint die Gesellschaft in zwei Lager gespalten.
Eine (noch) Mehrheit der "Generisches-Maskulinum"-Anhänger (ich wähle mal "GM" als Kürzel) und eine Minderheit der "Gender"-Anhänger ("GE").
Vielleicht ist bald schon anzuraten, dass "GM"s oder "GE"s, bevor sie sich mündlich oder schriftlich äußern, mittels Vorbemerkung, Fußnote oder Kürzel darüber aufklären, welchem Lager, welcher "Kommunikations-Schule" sie angehören.
Dann wird wenigstens nicht noch mehr aneinander vorbei geredet, wie schon übermäßig vor diesen ohne Not künstlich herbeigeführten "Gender-Problemen".
Aber vielleicht geschieht dies gar nicht "ohne Not". Vielleicht hat die Schwemme der "was mit Sprache"-Studierter aus der Not heraus, in dieser Menge nicht gebraucht zu werden, sich durch anstoßen von Sprachreformen, hier bezüglich Gendern, bemerkbar und dann als "Experten" unabkömmlich zu machen (quasi eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in eigener Sache).
Mittels lange bewährter "GM"-Anrede beide Geschlechter zu meinen, ist doch eine Art gesellschaftlicher Absprache.
So wie sich auch die Gesellschaft darüber geeinigt hat, etwa einen Schuh für die Hände "Handschuh", jedoch den Schuh für die Füße einfach nur "Schuh" zu nennen.
Logisch ist das nicht, vielleicht historisch bedingt, aber gesellschaftliche Absprachen müssen nicht unbedingt logisch, sich aber alle darüber einig sein.
Dies funktioniert ja auch, ich habe noch nie davon gehört, dass jemandem der im Kaufhaus nach der Schuhabteilung fragt, in die Handschuh-Abteilung geschickt wurde, oder zumindest danach gefragt wurde ob er die Schuhe für die Hände oder Füße meint.
Wohl mehrheitlich werden Anwerber wie auch Bewerber mit der Berufsgruppe "Fahrer" noch immer gemäß dem „GM" Männer und Frauen meinen. Entsprechend werden sich auf solche Stellenanzeigen Männer und Frauen bewerben.
Falls Sie in Ihrem Eröffnungsschreiben Ihre Anzeige 1:1 zitierten, haben Sie m.E. für Unklarheit gesorgt, da aus "Fahrer gesucht" nicht klar hervorgeht, ob Sie mehrere "Fahrer" gemäß "GM" als Berufsgruppe, also mit dort tätigen Männern und Frauen meinen, oder nur einen einzigen männlichen Fahrer suchen.
Dagegen werden "GE"-Anhänger seitens der Anwerber wie auch Bewerber die Stellenanzeige so deuten, dass nur ein männlicher Fahrer gesucht wird, im Glauben, die Anwerber seien "GE"-Gleichgesinnte.
Diese "GE"-Minderheit bürdet nun Anwerbern auf, begründen zu müssen, warum sie EINEN Fahrer, also Mann suchen und nicht "Fahrer" im Sinne einer (Berufs-) Gruppe, auf die sich Männer wie Frauen bewerben können.
Falls dies auch noch gesetzlich zementiert und "Fehlverhalten" geahndet wird, wird den Anwerbern die Möglichkeit genommen, schon in der Stellenanzeige vorzuselektieren.
Sie werden, obwohl sie nur Männer oder eben Frauen einstellen wollen, dennoch beide zu einem Bewerbungsgespräch einladen müssen.
Dann werden sie nicht einfach wieder wegschicken können, sondern müssen mit ihnen ein längeres Schein-Bewerbungsgespräch führen, um ja nicht in Verdacht zu geraten, Bewerber lediglich weg geschickt zu haben, weil es sich um Frauen oder eben Männer handelt. Eine mögliche Klageflut wird dann so manche Anwaltskanzlei zu Freudensprüngen veranlassen.
Welcher Anwerber/Unternehmer hat denn die Zeit und das Geld für solche Spielchen, nur um den Vorschriften gerecht zu werden
Um aber nicht in Verdacht zu geraten zu diskriminieren, wird wohl vom "GE"-Lager von den Anwerbern erwartet zu begründen, warum Sie nur männliche Fahrer wünschen.
Die Gründe können vielfältig und plausibel sein, etwa Mindestansprüche bei Körperkraft, -größe, oder Örtlichkeiten wegen, in denen Männer keinen Zutritt haben, oder weil es, warum auch immer, besser zur "Firmenphilosophie" passt, oder weil Anwerber persönlich, aus welchen Gründen auch immer, schlechte Erfahrungen mit Fahrerinnen gemacht haben, sich aber doch für das alles nicht rechtfertigen müssen.
Zudem können sich Anwerber genötigt sehen, in ihren Stellanzeigen für die breite Öffentlichkeit nicht bestimmte Betriebsinterna oder persönliche Dinge preisgeben zu müssen, aus denen sich dann für die Konkurrenz interessante Firmen-Strategien oder gar Firmenprobleme ableiten ließen..
So können Persönlichkeitsrecht, Handlungsfreiheit und Datenschutz der Anwerber/Unternehmer mit dem (immer mehr künstlich aufgeblasenen) Diskriminierungs-Schutz der Bewerber kollidieren.
Solcher Kuddelmuddel kommt dann heraus, wenn "Reformer" lediglich in die Idee der Reform verliebt sind ("68er"-Mentalität: "egal was, Hauptsache dagegen..wir hatten unseren Spaß und die anderen sollen es ausbaden..") also reine selbstdarstellende "Reform-Signalisierer".
Es scheint sich schon anzubahnen, dass die Begriffe "Mann" und "Frau", "Herr" und "Dame" bald tabuisiert und durch etwa "Penisträger" oder "Zeugungsfähige" vs. "Scheidenträger" oder "Gebärfähige" ersetzt werden.
"Damenfahrrad" wird ja zunehmend in "Fahrrad mit tiefem Einstieg" umbenannt. Nach einer eingeräumten Übergangsphase mit Verwarnungen, kommt dann wohl die "heiße Phase" in der dann bei "Genderverstößen" mindestens 5 Jahre Zuchthaus droht.
Na bravo, schöne neue Welt, ich freu mich drauf.
Ich bin aber dennoch zuversichtlich, dass diese Blase bad platzt, sei es mittels Kreuz auf dem Stimmzettel.
Eine Mehrheit wird sich nicht bieten lassen, wenn eines Tages etwa Beethovens Neunte verboten oder zwangs-umgeschrieben wird, weil Schiller nicht gendergerecht über "..alle Menschen werden Brüder.." oder "..eines Freundes Freund zu sein.." sinniert.
Nur Ideologie-Verblendete oder -Besoffene können annehmen, dass Schiller nur Männer meinte und für ihn Frauen, Schwestern und Freundinnen nicht existieren.
Unvorstellbar, wenn in unserem gigantischen Kulturgut Kunst, Musik, Dichtung Gendersternchen oder -pausen oder ganze Worte per Gesetz zusätzlich eingebaut und entsprechend ausgesprochen werden müssten.
Aber was kann man von Politikern und Funktionären erwarten, die immer so argumentieren wie es ihnen gerade in den Kram passt.
Aktuell sind jetzt einige Insekten als Lebensmittelzusatz EU-weit zugelassen worden. Zwecks Angewöhnung, Umerziehung, Schmackhaftmachung wird jetzt argumentiert, das wäre doch in Asien Usus.
Dies ist dann plötzlich keine "kulturelle Aneignung" mehr.
Aber bei einem Kind, das mittels Verkeidung seine Bewunderung für mutige Indianer ausdrückt, wird das dann als unzulässige "kulturelle Aneignung" verunglimpft.