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Beichtgeheimnis

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Ach, wie lautet konkret diese "Vereinbarung"? Wann, von wem wurde denn dieser "Vertrag" geschlossen?

Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es wird auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland als gültig betrachtet.

Artikel 9

Schutz der „Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit“ und damit u. a. des Beichtgeheimnisses

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat

Dazu noch ein Schmankerl:
Wer das Beichtgeheimnis verletzt, wird exkommuniziert. Der beichtende Verbrecher bekommt Absolution mit ein paar Vaterunser.
Nur wer abtreibt, wird exkommuniziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na klar, die klerikalen Kinderficker möchten sich und ihre dreckige Neigung gerne außerhalb des Gesetzes betreiben sehen.

So geht es zu, in Ihrer Phantasie, aber das Dom Radio berichtete anders.

Zur Fortsetzung Ihrer Phantasmagorien führen Sie sich bitte den § 203 StGB zu Gemüte.

Schalom!
 
So geht es zu, in Ihrer Phantasie, aber das Dom Radio berichtete anders.

Zur Fortsetzung Ihrer Phantasmagorien führen Sie sich bitte den § 203 StGB zu Gemüte.

Schalom!

Es ist nicht ein einziger klerikal Kinderficker durch die Kirche selber zur Anzeige gebracht worden, also lüge hier nicht herum, und in der "Klasnic Kommsission" zur Vertuschung von massiver Kinderfickung durch katholische Pfaffen wurden 1800 Fälle " von Kindeschändung, abgehandelt"vertuscht.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ferenc in seinem Herzen ein Christ ist. Ich denke da an den film American Beauty. Der Soldat hat Schwule gehasst und am Ende hat sich herausgestellt, dass er selbst schwul ist. So ist es mit ferenc, er zieht über Christen her und icst doch selbst ein christ, würde es sich aber nie eingestehen. Vielleicht am Sterbebett.
 
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Was die Geiselnahme mit Beichtgeheimnis zu tun hat, geht mir nicht ein.

Dass kurzfristig opportune Reaktionen darauf mittel- und langfristig größeren Schaden als Nutzen bewirken können. Das habe ich aber auch schon im vorigen Posting erklärt, darum erscheint mir dein Unverständnis hier seltsam.

Es geht um eine Güterabwägung und Frage der Zuständigkeit, wer Verbrecher wie "behandelt".

Vor einem gerichtlichen Urteil geht es um Verdächtige und eventuell um Angeklagte, nicht um Verbrecher.

Die Unversehrtheit eines potentiellen Opfers wird geschützt. Die vollendete Tat wird "unter den Tisch" gekehrt und die Qualität des sog. Offizialdeliktes geht unter.

Wird nicht unter den Tisch gekehrt, aber es werden nicht alle rechtsstaatliche Prinzipien zu Gunsten einer möglichst vollständigen Strafverfolgung "unter den Tisch" gekehrt.


Und was soll das?

Das nennt sich Rechtsstsaatlichkeit.


Der Punkt ist, es gibt in einem Rechtsstaat höhere Güter als umfassende Strafverfolgung.
Die gesellschaftliche Ordnung zu gewährleisten ist primäre Aufgabe des Staates und nicht der Kirche - das war vielleicht einmal.

Richtig, und somit ist es auch nicht die primäre Aufgabe der Kirche, für Strafverfolgung zu sorgen.
 
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