Um den Verbrecher zu verfolgen, zu bestrafen und von weiteren Delikten abzuhalten. Die Vermittlung des "Geständnisses" zu Gott, ist - abgesehen von einer möglichen seel. Betreuung - überflüssig. Es wäre Sache der kirchlichen Organisation, da in geeigneter Form Anzeige zu erstatten.
Leider fällt diese "Verschwiegenheitspflicht" unter die übliche Verschwiegenheitspflicht, deren idiotischer Inhalt ist: Ich muß ein beabsichtigtes Verbrechen, nicht aber ein begangenes anzeigen.
Das ist eine sehr kurzsichtige Weise ähnlich jener, dass man Lösegeld zahlen müsse, denn sonst würden die Geiseln leiden. Aber, auch hier muss man weiter denken.
Zahl man Lösegeld, gibt man damit den Geiselnehmern insofern recht, da man damit bewirkt, dass sich Geiselnahme lohnt. Wenn man Glück hat, bekommt man dieses Mal die Geiseln frei, motiviert aber gleichzeitig Andere, Geiseln zu nehmen. Mittel- und langfristig erhöht man also den Schaden an der Gesellschaft, wenn man Lösegeld zahlt - und deshalb signalisiert eine offizielle Stelle nie Zahlungsbereitschaft. Bei Privatpersonen ist das anders, die sind persönlich zu sehr involviert, um sich um mittelfristige, gesellschaftsweite Schäden zu interessieren, sie wollen nur ihre(n) Liebsten wieder haben.
Was würde passieren, wenn man das Beichtgeheimnis aufhebt ? Die Täter würden das dem Priester eben nicht mehr beichten - aber so oder ist die Tat schon passiert. So wie es ist, können sich die Täter anvertrauen. Das hat strafverfolgungsmäßig auch den Vorteil, dass der Priester so zumindest die Möglichkeit hat auf den Täter einzuwirken, sodass jener sich selbst stellt. Diese Möglichkeit würdest du somit opfern.
Zusätzlich heißt ja Strafverfolgung nicht, dass dem Täter sämtliche gesellschaftlichen oder religiösen Hilfestellungen entzogen würden. Strafverfolgung heißt, dem Täter die gesetzlich angemessene Strafe zukommen zu lassen - und im Strafkatalog steht nirgendwo die Möglichkeit des Entzuges einer geheimen Beichtmöglichkeit. Zusätzlich handelt es sich hierbei auch noch immer um einen Verdächtigen, da (noch) nicht rechtskräftig verurteilt.
Aber auch wenn sich der Täter nicht stellt, wird ihn die Verweigerung einer "sicheren Beichte" nicht von etwaigen weiteren Taten abhalten, wenn er diese bei Bestehen so einer Beichte ebenfalls begehen würde.
Bei glaubhaft angekündigten Taten sieht die Lage etwas anders aus. Diese sind erstens noch nicht begangen worden, insofern handelt es sich nicht um eine gebeichtete Sünde. Zweitens sind hier andere Rechtsgüter abzuwägen. Bei der schon begangenen Tat geht es um das Beichtgeheimnis versus das Recht des Staates auf Strafverfolgung. Bei einer angekündigten Tat geht es um das Beichtgeheimnis versus der Unversehrtheit des/der Opfer. Die Unversehrtheit der potentiellen Opfer wiegt laut Gesetzgeber mehr als das Beichtgeheimnis (wenn es um eine schwere Straftat geht, bei beabsichtigtem Diebstahl sieht die Sache, so glaube ich, anders aus) - beim Recht auf Strafverfolgung schlägt die Waage in die andere Richtung aus. Das Recht des Einzelnen auf eine geheime Beichte wiegt schwerer als das Recht auf ungehinderte Strafverfolgung. Ist auch bei Anwälten so. Auch ein Anwalt muss das geheime Geständnis seines Mandanten nicht Preis geben.
Der Punkt ist, es gibt in einem Rechtsstaat höhere Güter als umfassende Strafverfolgung. Auch wenn es seinen Preis hat, ich finde es sehr gut und wichtig für eine auf Freiheit basierte Gesellschaft.