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Die "Klasnic Kommission" war eine reine Vertuschungsaktion, der Kirche, Klasnic war von Schönborn beauftragt sich das Schweigen der Opfer zu erkaufen, die Kirche hat an die zwanzig Millionen ausgegeben, um ihre Kinderschändereien zu vertuschen.
Da täuscht du dich, Klasnic war von Schönborn beauftragt, und die ganze Klasnic Kommission diente einzig dem Zweck der Vertuschung, um sich das Schweigen jener Opfer zu erkaufen, und jene tausenden Fälle welche noch nicht verjährt waren, an der Justiz vorbei zu schleusen.
Die Klasnic Kommission war nur eine sehr schlaue Flucht der Kirche nach vorne, da die Klagen der Opfer nicht mehr zu übertönen waren, und sie diente nicht der Aufdeckung sondern der Vertuschung.
Leider hat diese ganze Dreckerei in Zusammenarbeit und williger Kumpanei mit der österreichischen Justiz statt gefunden. Am Höhepunkt der Verrtuschung haben die damalige Justiz Ministerin Bandion Ortner, un d Kardinal Schönborn gemeinsam bei einem Kaffeekränzchen die Abdankung der österreichischen Justiz zugunsten der pfäffischen Kinderschänder gefeiert.
Aber, Ihre Überlegung in Bezug auf Aufhebung des Beichtgeheimnisses verstehe ich nicht.
Weil, wenn ich ein Verbrechen begehe, und wenn ich mich darüber aussprechen möchte, dann werde ich sicher nicht
einen Menschen konsultieren, von dem ich weiß, dass er mich -gesetzlich verpflichtet- verraten wird!
Ganz einfach, indem du die der katholischen Kirche weltweit bewiesenen, und von ihr eingestandenen Kinderschändungen in allen Staaten addierst, dann kommst du sogar auf mehr als 150 000 Kinderschändungen durch katholische Pfaffen, und da ist eine von Experten angenommene Dunkelziffer von zwischen 30 und 50% noch gar nicht mit eingerechnet.
Und wenn es eine Million sind, sagt das noch gar nichts darüber aus, ob es mehr oder weniger als bei Pädagogen ist. Also weißt du, wie sonst auch, nichts.
Das ist ja die Katastrophe. Das Beichtgeheimnis wird eingehalten und erschwert die e Hilfe für Opfer, weil nur die Täter (Verbrecher und Mitwisser) geschützt sind.
Du vergisst, dass ohne Beichtgeheimnis der Priester diese Information gar nicht erst erhält. Das Beichtgeheimnis erschwert daher nicht die Strafverfolgung, sondern gebietet dem Priester lediglich, sich rauszuhalten.
Weil, wenn ich ein Verbrechen begehe, und wenn ich mich darüber aussprechen möchte, dann werde ich sicher nicht einen Menschen konsultieren, von dem ich weiß, dass er mich -gesetzlich verpflichtet- verraten wird!
Der beichtende "Gottesmann" ist ein Egoist: es geht ihn um sein Seelenheil wissend, daß er sich nach dem Verbrechensvorgang nicht stellt und sich auf das Beichtgeheimnis verläßt, daß ihn in seiner Haltung vom Verbrechenszeitpunkt bis zur Beichte bestärkt, sich der "weltlichen Gerichtsbarkeit" entziehen zu können.
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