Ja das ärgert mich auch. Wie stehen Sie dazu?
Ich bin für die Rechtsstaatlichkeit, kenne ihren Preis und bin auch bereit, diesen zu zahlen.
Mir sind 10 freigesprochene Schuldige lieber als 1 unschuldig Verurteilter.
Mir ist schon klar, daß zB Rechtsmittelfristen eingehalten werden müssen. Nur was hat das mit der "Sache an sich" zu tun?
Es soll aus diesen Überlegungen ein Schlußstrich gezogen werden : Man nennt das "Rechtsfrieden". OK.
Es geht um die Regulierung der Staatsmacht. Der Staat hat das Gewaltmonopol, und weil er das hat, muss die Gewaltausübung sehr streng kontrolliert und eingeschränkt werden.
Beispielsweise in einem Polizeistaat ist diese Einschränkung geringer oder gar nicht vorhanden. Mag sein, dass es dort weniger übliche Verbrechen gibt, aber dennoch ist das Leben dort eher weniger lebenswert.
Die Rechtsstaatlichkeit gibt auch einen Formalismus vor, welche Institution was zu welchem Zweck tun darf. So mag es zwar zur Verbrechensaufklärung förderlich sein, wenn die Ermittlungsbeamte uneingeschränkten Zugang zu alles und jedem hätte, und auch nicht erst auf richterliche Ermächtigungen oder Durchsuchungsbefehle warten müsste. Aber, das Leben besteht nicht nur aus kriminaltechnischen Ermittlungen, und das oberste Ziel eines Rechtsstaates ist nicht die Verbrechensaufklärung und -verfolgung. Und durch diese Beschränkung ist die Macht des einzelnen Beamten beschränkt. In einem kleinen Bereich des Lebens hat er eine Amtsgewalt, die ihn deutlich über andere stellt. Aber eben nur in diesem kleinen Bereich. Und damit er diese Amtsgewalt nicht ungebührlich ausnutzt, gibt es in der Regel etliche Stellen, die diese eine Stelle kontrollieren.
Die ganzen Einschränkungen, die etwaige Schuldige Täter unbehelligt lassen, wurden nicht aus Spaß, Sorglosigkeit oder gar in der Absicht einer Verbrechensunterstützung erdacht. Sie haben den Sinn, die Lebensqualität der Allgemeinheit zu gewährleisten. Klar müssen, wie bei allen gesellschaftlichen Konventionen, manche einen höheren Preis zahlen als andere, und die einen profitieren davon mehr als andere. Aber, das ist nicht zu ändern. Und so lange die Vor- und Nachteile nicht gerichtet aufgeteilt werden, wird auch niemand willkürlich bevorzugt.
A priori kann man ja nicht sagen "Durch 'in dubio pro reo' profitiert Frau K. aus W., und Herr Z. aus S. zahlt den Preis". Der Grundsatz gilt für alle, und wer davon wie sehr profitiert, zeigt das Leben.