Belair57
Well-Known Member
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- 16. November 2007
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AW: Ausländergewalt in Deutschland außer Kontrolle geraten?
S.g. AFD.
Nein richtig, weil ich hier von IMMIGRATION spreche und nicht von Asyl, der vorübergehenden Beherbergung von Verfolgten.
Immigration und Asyl, dir wird doch der Unterschied wahrscheinlich bekannt sein, oder?
Ich habe mich da missverständlich ausgedrückt, ich meinte bei der Bemessung des Strafausmaßes müssen alle gleich behandelt werden.
Du weißt schon auf was ich hinaus will, z.B. diese kulturell oder religiös bedingten Gemühtseregungsausreden u.s.w.
Im Interesse der Steuerzahler, die Haft und Justizanstalten erhalten, sollte man natürlich anstelle der normalen Bestrafung eines ausländischen Straftäters die Ausweisung bevorzugen, selbstverständlich abhängig von der Art und Schwere des Delikts.
L.G. Belair57
Falsch! Asylrecht ist Menschenrecht. Und speziell für Deutschland gilt Art. 16a GG, wo Hilfesuchende aufgrund humanitärer, politischer oder völkerrechtlicher Gründe ihren Flüchtlingsstatus beantragen können. Wie die Gesetzeslage speziell in Österreich ist, weiß ich nicht, nur dass die allgemeinen Menschenrechte dort mindestens Gültigkeit haben.
S.g. AFD.
Nein richtig, weil ich hier von IMMIGRATION spreche und nicht von Asyl, der vorübergehenden Beherbergung von Verfolgten.
Immigration und Asyl, dir wird doch der Unterschied wahrscheinlich bekannt sein, oder?
Damit hebelst Du das vorgenannte Argument aus. Gleichbehandlung für ALLE Menschen und eben keine Sonderbehandlung für Nichtstaatsbürger.
Ich habe mich da missverständlich ausgedrückt, ich meinte bei der Bemessung des Strafausmaßes müssen alle gleich behandelt werden.
Du weißt schon auf was ich hinaus will, z.B. diese kulturell oder religiös bedingten Gemühtseregungsausreden u.s.w.
Im Interesse der Steuerzahler, die Haft und Justizanstalten erhalten, sollte man natürlich anstelle der normalen Bestrafung eines ausländischen Straftäters die Ausweisung bevorzugen, selbstverständlich abhängig von der Art und Schwere des Delikts.
L.G. Belair57