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Sie haben es ja schon bestens formuliert;: Den einen störts und der andere macht ein Geschäft damit. Den nationale und rechtlich gebotenen Alleingang Österreichs hat die EU ignoriert und mit Vertragsverletzung gedroht - die wegen der dort herrschenden Mehrheit keine Folge hatte. Also : Österreich durfte on Österreich nicht handeln wie es gesetzlich für Österreich beschlossen wurde.
Kein Staat innnerhalb der EU hätte Nachteile, wenn dieses Gift in Öszerreich verboten wäre.
Den nationale und rechtlich gebotenen Alleingang Österreichs hat die EU ignoriert und mit Vertragsverletzung gedroht - die wegen der dort herrschenden Mehrheit keine Folge hatte. Also : Österreich durfte on Österreich nicht handeln wie es gesetzlich für Österreich beschlossen wurde.
Kein Staat innnerhalb der EU hätte Nachteile, wenn dieses Gift in Öszerreich verboten wäre.
Nicht muss, aber wird - und das auch seinen Grund hat.
"Im Vergleich mit anderen Herbiziden weist Glyphosat meist eine geringere Mobilität, eine kürzere Lebensdauer und eine niedrigere Toxizität bei Tieren auf.[6][7][8] Dies sind für landwirtschaftlich verwendete Herbizide in der Regel wünschenswerte Eigenschaften.[9]"
Aus https://de.wikipedia.org/wiki/Glyphosat
natürlich das auch seinen grund hat. einen ganz einfachen sogar. der neurotypische mensch ist ganz einfach zu blöd, um die folgen seines handelns abschätzen zu können...
Hier wird staaltiches Recht von Verträgen ignoriert. Übrigens: Dieses Gift ist nicht nur in KLeingärter sondern auch in öffentlichen Anlagen verboten. .
natürlich das auch seinen grund hat. einen ganz einfachen sogar. der neurotypische mensch ist ganz einfach zu blöd, um die folgen seines handelns abschätzen zu können...
Hier wird staaltiches Recht von Verträgen ignoriert. Übrigens: Dieses Gift ist nicht nur in KLeingärter sondern auch in öffentlichen Anlagen verboten. .
Wie gesagt, EU-Recht hebelt nationales Recht aus. Ist so, dessen waren sich die Beitrittsländer bewusst und haben dem zugestimmt.
Und ja, öffentliche Anlagen haben auch wenig Bedarf an Glyphosat.
EU-Ratsbestimmungen und EU-Kommissionsbestimmungen sind nicht das selbe .
Die Zugstimmungsmehrheiten ud Dauer der Kommissionsentscheidungen sind zu überdenken, weil sich die Voraussetzungen und Absichten INDIVIDUELL ändern können. Mehrheitsentscheidungen sind da fehl am Platz.
Siehe auch 5.9.2023
Glyphosat in zahlreichen EU-Gewässern nachgewiesen
EU-Ratsbestimmungen und EU-Kommissionsbestimmungen sind nicht das selbe .
Die Zugstimmungsmehrheiten ud Dauer der Kommissionsentscheidungen sind zu überdenken, weil sich die Voraussetzungen und Absichten INDIVIDUELL ändern können. Mehrheitsentscheidungen sind da fehl am Platz.
Siehe auch 5.9.2023
Ja fein, nur welche Herbizide hättest du denn lieber in zahlreichen EU-Gewässern?
Ist ja nicht so, dass man Glyphosat verbieten könne und alles andere bliebe davon unberührt, außer dass die Welt glyphosatfrei wäre....
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