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Was hat Verhalten mit Rasse zu tun?

Ich komm noch immer nicht über diesen Witz hinweg. Wir wollen keine Mitbestimmung, weil die bösen Deutschen sich unser dann entledigen würden. Darauf muss man erstmal kommen. Ich halte mich vom Vegetariertum fern, denn es hat 1933 schonmal damit angefangen. Esst kein Gemüse... Leute!
Was du redest oder schreibst:danke:
 
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Ja, das passiert auch, oft unter 40%, aber offensichtlich sieht die Mehrheit der Schweizer kein Problem darin. Sonst hätten sie schon eine Initiative zur Veränderung der Vorrausetzungen bei Volksabstimmungen gestartet.
Das ist ja das Schreckliche - sie stellen ihre Vorstellungen über ihr Demokratieverständnis nicht in Frage.

Ein österr. Kabarettist )?Resetarits) fragte vor Jahren: Können wir über die Abschaffung der Demokratie abstimmen?
 
Das ist ja das Schreckliche - sie stellen ihre Vorstellungen über ihr Demokratieverständnis nicht in Frage.
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Vielleicht sollten wir in das furchtbar undemokratische 3.Welt Land Schweiz militärisch einmarschieren und bombardieren und ihnen unsere "richtigere" Vorstellung von Demokratie aufzwingen ?!?!?!
 
Vielleicht sollten wir in das furchtbar undemokratische 3.Welt Land Schweiz militärisch einmarschieren und bombardieren und ihnen unsere "richtigere" Vorstellung von Demokratie aufzwingen ?!?!?!
Das wäre undemokratisch. Es gibt eben mehrere Vorstellungen über Mehrheiten und deren Bedeutung.
 
Artikel 44. (1) Verfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen können vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden;
Siehe auch Absatz 3 mit der obligatorischen Abstimmung.
Das ist derzeit die Gretchen frage, ob und wann eine Volksabstimmung durchgeführt werden muß ....
 
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Siehe auch Absatz 3 mit der obligatorischen Abstimmung.
Das ist derzeit die Gretchen frage, ob und wann eine Volksabstimmung durchgeführt werden muß ....

Ja, dann kommt es zur obligatorischen Abstimmung, aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird. (siehe Absatz 3), Also das Volk kann von sich aus keine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung initiieren.
 
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