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Das Erbe vs Grundgesetz Art. 3.3

N

NeunMalKlug

Guest
Hi,

ich komme aus Deutschland. Ich weiss nicht sicher wie das Rechtssystem in Österreich aufgebaut ist.

In Deutschland haben wir folgenden Abschnitt im Grundgesetz Art. 3.3:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Bei mir kam nun aber folgender Gedanke auf:
Wenn jemand Geld erben kann, wird er dann nicht aufgrund seiner Abstammung bevorzugt und andere damit benachteiligt, denen nichts vererbt werden kann, z.B aufgrund von Armut der Eltern?

Sofern man dieser Annahme zustimmen kann: kann man dann Verträge zwischen Ländern über bspw. Geldzahlungen machen, die von der gegenwertigen Generation nicht beglichen werden können? Was ist mit denen die den Krieg beukotiert haben? Werden diese nicht auch für ihre Abstammung bestraft? Auf der anderen Seite, wenn die, die sich vor dem Krieg verteitigen mussten und dadurch Schäden in der Infrastruktur erlitten hätten keine ausreichende Zahlung erhalten würden, wären diese nicht ebenso Opfer ihrer Abstammung?

Diese Gedankengänge würde ich gerne mal zur Diskussion stellen und bin gespannt, was eure Gedanken hierzu sind.
 
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Die Abschaffung der Weitergabemöglichkeit von Familieneigentum und damit das verbindende Element der gemeinsamen Werterschaffung, Werterhaltung, Verteilung, evtl. Identitätsbildung, ist Teil der Kulturrevolutin. Es wird nurnoch rechtlose, heimatlose, besitzlose User geben, ohne biologische oder kulturelle oder anders gewachsene Identität.
 
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Was hat eigentlich "erben" mit dem Prinzip einer Leistungsgesellschaft zu tun?
Der Punkt ist, dass man über die Früchte der eigenen Leistung auch nach dem eigenen Ableben verfügen kann bzw in gewissem Rahmen bestimmen kann, auf wen sie übergehen. Das Motiviert den Leistungsträger nachhaltig zu Leistung, da ihm in der Regel seine Erben am Herzen liegen. Ansonsten könnte bzw müsste jeder, der sich dem Lebensende nahe wähnt, noch schnell sein ganzes Vermögen verprassen, um wenigstens noch irgendetwas davon zu haben. So aber weiß er, dass seine Nächsten die Früchte seiner Leistung ernten und ist motiviert, sinnvoll
und nachhaltig damit umzugehen und mitunter auch noch weiterhin Leistung zu erbringen.
Also, auch wenn der Erbe selbst nichts für sein Erbe leisten muss, führt das Erbrecht dennoch dazu, dass Menschen in Summe zusätzlich Leistung erbringen.

Ohne Erbrecht gäbe es keine Traditionsbetriebe und für viele Menschen überhaupt keine Motivation, über die eigene Lebensspanne hinaus, also nachhaltig, zu planen, zu wirtschaften, zu leisten oder überhaupt zu denken.
 
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