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Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

Hallo Zeilinger,

Was meinst Du damit? Ich verstehe es nicht!
Ich bin ohne zu Lügen in dieser Welt nicht zu Recht gekommen.
Tut mir leid (obwohl es sicher nicht an mir lag).

Upps und ich komme mir feige vor, wenn ich zu Unrecht schweige.
Ich - zusätzlich - auch.

Also wenn Dich jemand kränkt, dann schweigst Du? Bist Du schon einmal auf die Idee gekommen, dass damit nur Distanz entsteht und für jedes Missverständnis Tor und Tür geöffnet wird?
Nein ich wehre mich; warum gehst Du immer von Antworten aus, die noch gar nicht gegeben wurden ??

Wieso brauchst Du Geld und Position um glaubwürdig zu sein? Das verstehe ich überhaupt nicht.
Hast Du wieder einmal - absichtlich oder unabsichtlich - missverstanden.

Das kommt mir wie ein ganz wirres Gedankenkonstrukt vor.
Das wundert mich überhaupt nicht; akzeptiere einfach einmal, was andere schreiben. Wenn Du zuviel Phantasie hast, dann schreib bitte einen Roman und keinen Diskussionsbeitrag.

Ich weder Respekt vor Personen mit oder ohne Position die ständig lügen müssen.
Etwas "außergewöhnlich" von Dir formuliert, sind wir hier wohl der gleichen Meinung.

Aber was ist der Grund für eine Lüge?
In der Produktwerbung wird es wohl die Geldgier sein, in der Werbung um einen Partner Harmoniesucht oder ein sexueller Notstand.

Liebe Grüße

Zeili
 
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AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

Tut mir leid (obwohl es sicher nicht an mir lag).
Nee logisch, wie sollte es an Dir gelegen haben? Daran bist Du ganz einfach ganz unschuldig. Wir kennen es doch erstund nur durch dieses Forum hier und ich probiere hier aus, wie weitich meine Wahrheitsagen kann, und damit gleichzeitig meine Angst vor den Menschen zu verscheuchen.

Ich - zusätzlich - auch.
Das freut mich ungemein.
Nein ich wehre mich; warum gehst Du immer von Antworten aus, die noch gar nicht gegeben wurden ??
Upps mache ich das immer? Ist mir noch gar nicht aufgefallen!
Hast Du wieder einmal - absichtlich oder unabsichtlich - missverstanden.
Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr! :haare: Was soll diese Behauptung von Dir? Willst Du mich bloss ärgern? Warum kannst Du es nicht so neu formulieren, dass ich Dich verstehen kann?
Das wundert mich überhaupt nicht; akzeptiere einfach einmal, was andere schreiben. Wenn Du zuviel Phantasie hast, dann schreib bitte einen Roman und keinen Diskussionsbeitrag.
Einen Roman haben doch schon so viele geschrieben. Allen voran Bertha von Suttner. Das würde mich auch nicht wirklich befriedigen. Ich bin darauf ausgelegt Beziehungen herzustellen und zu pflegen, denn das scheint mir der einfachste und direkteste Weg zum Frieden zu sein.
Wenn ich verwirrt bin, über das was Du da geschrieben habe, setzt Du dann voraus, dass ich es nicht akzeptiere?
Ich nehme mich dann eben einfach ernst und schreibe Dir, wie es mir geht mit einem Teil von Deinem Beitrag.
Etwas "außergewöhnlich" von Dir formuliert, sind wir hier wohl der gleichen Meinung.
Na das freut mich aber, eine weitere kleine Übereinstimmung zwischen uns.
In der Produktwerbung wird es wohl die Geldgier sein, in der Werbung um einen Partner Harmoniesucht oder ein sexueller Notstand. Liebe Grüße Zeili

Ich sehe den Hauptgrund für die Lüge in der Angst vor Verlust. So sorgt eine Drohung für Angst und um diese Drohung abzuwenden wird gelogen. Also wo es viel Angst gibt wird auch viel gelogen und wo viel gelogen wird kann kein Vertrauen entstehen und wo kein Vertrauen besteht entwickelt sich Angst und es wird wieder gelogen um der Angst zu entgehen. So entwickelt sich die Angst vor der Angst und der Mensch lernt dann sich durch die Suggestionen der Werbung kurzfristig zu beruhigen.

:liebe: :geist: :schaf: rg
 
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

Jetzt verstehe ich überhaupt nichts mehr! :haare: Was soll diese Behauptung von Dir? Willst Du mich bloss ärgern? Warum kannst Du es nicht so neu formulieren, dass ich Dich verstehen kann?
Ich konnte nichts Unklares an meiner Formulierung entdecken und in der Folge auch nichts mehr präzisieren.

Ich sehe den Hauptgrund für die Lüge in der Angst vor Verlust. So sorgt eine Drohung für Angst und um diese Drohung abzuwenden wird gelogen. Also wo es viel Angst gibt wird auch viel gelogen und wo viel gelogen wird kann kein Vertrauen entstehen und wo kein Vertrauen besteht entwickelt sich Angst und es wird wieder gelogen um der Angst zu entgehen.
Bei dem Wort Hauptgrund würde ich das "Haupt" weglassen, ansonsten sind wir hier auf einer Linie.

LG Zeili
 



Zeilinger schrieb:

Der zweite Grund ist, dass mir Geld und Position fehlt, glaubwürdig zu sein.


Ich habe auch keinerlei Respekt vor Leuten, die glauben, auf Grund ihrer Position
und ihres Geldes ständig lügen zu können, ohne an Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Mir geht es mit dieser Feststellung genauso wie der rotengräfin.

Auch ich verstehe nicht,
warum man Geld oder eine bestimmte Position braucht, um glaubwürdig zu sein.

Meinem Verständnis nach braucht man für Glaubwürdigkeit primär Aufrichtigkeit,
und zusätzlich ein Mindestmaß an Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

Ich konnte nichts Unklares an meiner Formulierung entdecken und in der Folge auch nichts mehr präzisieren.
Na ja dann besteht eben :wut3: eine Verständnislücke zwischen uns, Zeilinger

Bei dem Wort Hauptgrund würde ich das "Haupt" weglassen, ansonsten sind wir hier auf einer Linie. LG Zeili
Na ja istauch in Ordnung so, da streite ich mich nicht. Es reicht ja wenn wir uns über den Grund einig sind.
Für mich gibt es dann den wichtigen nächsten Schritt, wie ist die Angst abzubauen und ein Urvertrauen wieder herzustellen?

Mir geht es mit dieser Feststellung genauso wie der rotengräfin.

Auch ich verstehe nicht,
warum man Geld oder eine bestimmte Position braucht, um glaubwürdig zu sein.

Meinem Verständnis nach braucht man für Glaubwürdigkeit primär Aufrichtigkeit,
und zusätzlich ein Mindestmaß an Ernsthaftigkeit und Gründlichkeit.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

Donnerwetter Neugier, :sekt:
jetzt bin ich platt. Kann das wahr sein? :dontknow: Ein Mann und ein User noch dazu der sich um kleine Zusammenhänge kümmert und sich dann auch noch liebevoll vermittelnd einschaltet.
Ich fasse es nicht! Das tröstet :trost: mich aber über alle Unbill hinweg, die ich hier im Forum erlitten habe. :kuss3:
Die Retter und Ritter gibt es doch noch, die sich für Recht und Gerechtigkeit einsetzen.
:guru: Gott sei Dank und Dir Neugier!

:liebe: :geist: :schaf: rg​
 
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

"Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?"

:ironie:
Wenn Verbrecher keine Werbung mehr machen dürften(?). Aber dazu müßte man erstmal Werbende zu Verbrechern "machen". Auch wieder ein Gerichtssaal
:schnl: :clown2:
nötig... ...welcher entspricht schon den neuesten Sicherheitsambitionen?
 
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

"Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?"

:ironie:
Wenn Verbrecher keine Werbung mehr machen dürften(?). Aber dazu müßte man erstmal Werbende zu Verbrechern "machen". Auch wieder ein Gerichtssaal
....
nötig... ...welcher entspricht schon den neuesten Sicherheitsambitionen?

:ironie: Eines fernen Tages werden die deutschen Gerichte noch wegen Überlastung und aus Sicherheitsgründen geschlossen ...:D

:ironie: Aber wer soll dann noch bestrafen :dontknow:

Na ja, das ist ja nicht das einzige System-Problem in Deutschland ..., :ironie: soll ich von der -Rettungs-Front aus dem Bundeskanzlerinnen-Amt mitteilen ...:lachen::lachen::lachen:
 
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

Volksverhetzung ist strafbar

StGB § 130 Absatz 1
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

die öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist strafbar

StGB § 111
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

die Gewaltdarstellung ist strafbar

StGB § 131
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

die Information über ein neues Produkt ist nicht strafbar,
solange es sich nicht um eine Anleitung zu Straftaten handelt

StGB § 130a
(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
2.
öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,
um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.
(3) § 86 Abs. 3 gilt entsprechend.
 
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

in den Medien ist Schleichwerbung unerwünscht (Rundfunkstaatsvertrag, Pressekodex)

Werbung muss dort also solche gekennzeichnet sein

die Information über ein neues Produkt ist aber keine Schleichwerbung

die Grauzone sind die Testergebnisse und -verfahren der Hersteller,
sofern diese von den Medien übernommen werden

Schleichwerbung ist meines Erachtens auch die ungehemmte Verwendung bestimmter Firmen- oder Produktnamen (TWITTER, FACEBOOK, GOOGLE)
 
Werbung:
AW: Wann wird Werbung als Verbrechen verfolgt...?

eine Ausnahme von der Schleichwerbung ist die ständige Erwähnung der Namen der politischen Parteien

wann wird das nicht sachdienliche Erwähnen der Parteienkürzel als Verbrechen verfolgt ...?

sachdienlich?
bei einer Wahl, bei einer Parteiversammlung
aber nicht, wenn ein Abgeordneter einen Vorschlag macht
da wäre der Eigenname ausreichend
(denn womöglich machen andere Abgeordnete kleinerer Parteien denselben Vorschlag und werden totgeschwiegen,
obwohl die Eintrittswahrscheinlichkeit bei kleineren Parteien erhöht ist
~ die Arbeitnehmerverbände der arbeitgeberfreundlichen Parteien werden dagegen vor der Wahl erwähnt)​
 
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